Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

M. 79 Erscheint Dienstag und Freitag. 13. November Nur durch die Post zu beziehen. 1931

Fnhalts-Aebersicht: Verbot. Tierschutzkalender 1932. Dienstnachrichten.

Verbot!

Aus Grund des Artikels 123 Abs. 2 der Reichsversassung und zur Auf­rechterhaltung der össentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung verbiete ich mit Wirkung vom 15. November 1931 diesen Tag eingeschlossen im gesamten Gebiete des Volksstaates Hessen bis auf weiteres alle Ver­sammlungen unter freiem Himmel, Demonstrationen, Aufzügen, Umzüge, Durchmärsche und Sammeltransporte aller Art, die von Rkilgliedern poli­tischer Vereinigungen oder zu polilischen Zwecken unternommen werden.

Gründe.

Die seit einiger Zeit in ständig wachsender Zahl und in immer grö­ßerem Umfang von politischen Bereinigungen allo^^lrt oder zu poli­tischen Zwecken veranstalteten Versammlungen unter "freiem Himmel, Demonstrationen, Aufzüge, Umzüge, Durchmärsche und Sammeltrans­porte haben immer wieder zu schweren politischen Ausschreitungen und damit zu erheblichen Störungen der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung geführt. Insbesondere das Heranziehen von ortsfremden Ele­menten zu solchen Veranstaltungen bietet insofern einen besonderen An­reiz zu politischen Ausschreitungen, als diese ortsfremden Elemente, na­mentlich wenn sie, wie das üblich geworden ist, in großer Zahl zugezogen werden, glauben, vor Erkennung und damit vor Strasverfolgung sicher zu sein.

In der Regel können bei solchen Gelegenheiten Ausschreitungen wenn überhaupt, dann nur durch Heranziehung größerer Abteilungen der Be­reitschaftspolizei oder der Gendarmerie verhindert werden. Die dadurch eintretende Ueöerlastung der einzelnen Beamten sowohl als auch die mit selchen Einsätzen verbundene außerordentliche finanzielle Belastung der Staatskasse lassen auf die Dauer die Heranziehung solcher Polizei- und Vendarmerieabteilungen zu derartigen Veranstaltungen nicht niehr zu. Das Stättfinden derartiger Veranstaltungen bedeutet daher, namentlich im Hinblick auf die Zuspitzung, die die politischen Gegensätze in der letzter. Zeit genommen haben, eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Zur Verhinderung dieser Gefahr und auch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung ist es daher notwendig, alle derartigen Veranstaltungen bis auf weiteres zu unterbinden.

Darmstadt, den 7. November 1931.

Der Minister des Innern.

L e u s ch n e r.

Betr.: Tierschutzkalender 1932.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die von Ihnen bestellten Tierschutzkalender für 1932 sind bei uns ein­getroffen. Wir empfehlen Ihnen, die Kalender bis spätestens zum 15. De­zember auf Zimmer 9 des Regierungsgebäudes abholen zu lasten. Der Preis beträgt 10 Rpf. für das Stück. Einige Freistücke werden beigefügt.

Für Versandkosten kommt ein Zuschlag von 10 Rpf. hinzu. Eine Be­rechnung des Gesamtbetrags ist der Sendung beigefügt.

Wir empfehlen Ihnen, den. auf Sie entfallenden Betrag alsbald an die Kreiskasse Gießen abzuführen. Mit den bestellten Kalendern wer­den gleichzeitig die für Ihre Schule benötigten Abdrucke der Reichsver­fassung für Ostern 1932 ausgegeben.

Gießen, den 5. November 1932.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Kinkel.

Diensinachrichkeu des Kreisamkes.

Karl Sohl von Rüddingshausen wurde als Rechner für die evange­lische Kirche Rüddingshausen ernannt und verpflichtet.

Frau Marie Dörr Wilwe aus Odenhausen wurde zum Rechner der evangelischen Kirche Odenhaufen ernannt und verpflichtet.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet:

Dritte Geldlotterie des Deutschen Ledermuseums in Offenbach a. M. 2(r= beiterwohlfahrts-Weihnachtslotterie 1931; Ziehungstermin: 19. und 21. Dezember 1931. Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs: Achte Geldlotterie zugunsten des Heiligkreuz-Münsters in Schwabisch-Gmünd; Ziehungstermin: 22. Dezember 1931.

Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt:

Der Anstalt für Epileptische in Rieder-Ramstadt zur Sammlung von Geldspenden zugunsten der Anstaltszwecke in der Zeit vom 1. Ja­nuar bis 31. Dezember 1932.

Druck öer Brühl'schen Tkniversitäts-Duch. und (Steinbruderei. N. Lange. Gießen.