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Die Steuer beträgt ohne Rücksicht aus die Größe der Veranstaltungs-
5 RM. täglich.
täglich, täglich, täglich, täglich,
8 RM.
20 RM.
10 RM.
10 RM.
släche:
1.
2.
. 3.
4.
5.
streng zu bebet Bekannt-
12. Mai 1931.
für Tanzbelustigungen
für Maskenbälle und Kostümfeste
für Vereinsseste im Freien
für Kirchweihfeste .
für alle übrigen in Artikel II, §20 Absatz 1 der reichsrechtlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen
§ 2.
Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.
Lauter, den 1. Dezember 1931.
Hess. Bürgermeisterei. Ass.
Gießen, den 8. Dezember 1931.
Kreisamt Gießen. 3- V.: Dr. Krüger.
roer^nn; -xeilbalten von phosphorhaltigen Sprengstoffen (Radaukörner, krEalls^ine, Kracher^usw.) fft nach §3 Zifs.Sb der Sprengstossverord- "^^«mcherbandlunaen gegen die vorgenannten Bestimmungen werden
5 e ycr] o:ff k se3 Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis ZU
3 An bewohnten oder von Menschen besuchten Orlen ist das Ab- brennen von Feuerwerkskörpern verboten.
Zuwiderhandlungen werden nach §367 des Reuhsstrafgesetz- »««- °bh», 8».
Gesetz vorgesehenen Strafe belegt.
Gießen, den 8. Dezember 1931.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
1 iner Teuerwerkskörper — Kanonenschläge, Frösche, Schwärmer und
den muh und mit Licht NM betreten werden Verkehr
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mit sestgefchlossenen Deckeln versehen sein.
Gröbere als die vorstehend angegebenen Mengen sind außerhalb der bewohnten Orte in besonderen Magazinen auszubewahren, die unserer bzw der Genehmigung des Polizeiamts Gießen bedurfem
^uerwerkskörper dürfen in Kaufläden nur m verschlossenen Kisten
Feuerwerlsrorper 1 auSqeIeat werden. Kanonenschlage und
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2 Die ztogaoe ww w n Personen unter 16 wahren, ,st 6tÄn3' Tfesalttnamentlichaud) von solchen Feuerwerkskorpern, mit Ln Verwendung eine erhebliche^Gefahr für Personen oder Eigentum verbunden ist (Kanonenschläge, Frosche u. dgl.).
Dlps» Vorschrift findet keine Anwendung auf ^pietroaren, bte ganz
Dienslnachrichken des kreisamkes.
Karl Eller HL von Mufchenheim wurde als Aushauer für die Gemeinde Muschenheim eidlich verpflichtet. z
Betr.: Den Verkehr mit Feuerwerkskörpern.
An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der^ Landgemeinden und die Gendarmeriestatlonen des Kreises.
Nachstehend geben wir 3hner
^°Auherdem?erweisen wir auf unser Ausschreiben vom
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