irr. 61
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2. Oktober
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1931
RM.
■
die
Bürgersteuer mit dem l^fadjen
Kreisamt Gießen. 3. 33.: Ritze l.
Sonntag, der 15. November 1931,
bestimmt.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.
worden. Die zur Erhebung ge
bet Einfachbier „ Schankbier „ Vollbier „ Starkbier
3,75
5,62
7,50
11,25
3,75 RM.
5,62 „
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die Bürgersteuer mit dem Ursachen
3,75 RM.
5,62 „
7,50 „
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Einfachbier Schankbier Vollbier Starkbier
b) für das Rechnungsjahr 1931 Landessatz erhoben.
Gießen, den 30. September 1931.
Einfachbier Schankbier Vollbier Starkbier
b) für das Rechnungsjahr 1931 Landessatz erhoben.
Gießen, den 30. September 1931.
einer Biersteuer'^in den Gemeinden^Lumda,^Watzenborn°Stehibem' und^Stanaenrod^' Ö®n ^°^sbüchereien. - Die Erhebung
H-uch-lheim.' - in b- Gemeinde
Sie Erhebung des Zuschlags erfolgt vom 1. Oktober 1931 ab bis zum Beginne des Monats, der auf die rechtswirksame Beschlußfassung des Gemcinderats über die Realsteuersätze für das Rechnungsjahr 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt.
Gießen, den 24. September 1931.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen
am 15. September 1931.
Bekanntmachung.
Vetr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Stangenrod.
Bekanntmachung.
, „ ®runb des Artikels 8 des Landtagswahlgesetzes vom 10. Sep-
(Reg.-Bl. S. 135) wird als Tag der Wahl zum Landtag für
« nnmr 20 i3er Hessischen Verfassung vom 12. Dezember 1919 in der Fassung des Gesetzes vom 28. März 1930
S. 49) beginnende neue Landtagsdauer
Bekanntmachung.
3n der Gemeinde Watzenborn-Steinberg wird auf Beschluß des Ge- memderats vom 27.3uli 1931 auf Grund von § 6 Abf. 1 Ziffer 2b des t XeUs Kapitel 1, Artikel 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl. I,
a) die Gemeindebiersteuer vom 1. Oktober 1931 ab bis zum Ende
UhTI196« in dem die rechtswirksame Beschlußfassung über die Realsteuersatze 1932 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde erfolgt, mit folgenden Sätzen erhoben:
Bekanntmachung,
13 a'^a roJrb auf Beschluß des Gemeinderats vom
ÄnD?te( T 91rtiM 1 ®runb uon §6 Abf. 1 Ziffer 2b des 1. Teils runä nnn Ä ber .Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche- 6 517) °n 3B r ^aft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl. I,
a) die Gemeindebiersteuer vom 1. Oktober 1931 ab bis zum Ende oesienigen Monats, in dem die rechtswirksame Beschlußfassung die Realsteuersätze 1932 ober deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde erfolgt, mit folgenden Sätzen erhoben:
Bekanntmachung.
®c*r" Unterstützung von Volksbüchereien.
Dic Gesellschaft für Volksbildung, Berlin NW 40, Lüneburger Str. 21, n 1 a es!LtteIrfen Volksbüchereien auf Antrag 50 000 Bände (Volks- bei Ä-^i^^n) als Unterstützung zur Verfügung. 3n der Regel sind igj.s. wuchern die Einbandkosten zu vergüten, eine bestimmte Anzahl unti hnt • u o19 unentgeltlich abgegeben. Die Stiftung besteht seit 1903 Wit ?aufe der 3ahre an 10 609 Büchereien 228 813 Bände ver- 60n'co ^iahre konnten 781 Stellen mit 18 630 Büchern im Werte » v' unterstützt werden. Anträge sind an die oben angegebene lonLr! stUle der Gesellschaft zu richten. Die Auswahl nach einem be-
1 Verzeichnis wird den Antragstellern überlassen.
. ließen, den 28. September 1931.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Ritzel.
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Hess. Ausführunqsqesetzes zu dem zweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26.3uli 1930 (RGBl. I, S. 311) vom 11. Dezember 1930 (Reg.-Bl. S. 311) ist die Erhebung eines Zuschlags von 50 v. h. zu den in §1 der Biersteuerordnung angegebenen Sätzen verfügt worden. Die zur Erhebung gelangenden Satze betragen daher:
Gemäß Artikel 10 des Landkagswahlgesetzes wird der Ministerialrat m nr,e "In üx" 'N Darmstadt (Dienstanschrift: Staatsministerium, mrsiraße 7) zum Landeswahlleiter und der Legationsrat Dr. Heine- ernannt’H Darmstadt (Dienstanschrift: wie vor), zu dessen Stellvertreter
®suud des Artikels 15 des Landtagswahlgesetzes wird bestimmt, S t Wählerlisten und Wahlkarteien vom 18. bis 25. Oktober 1931, «Oe Tage einschließlich, auszulegen sind.
Darmstadt, den 23. September 1931.
hessisches Gesamtministerium:
Adelung. Kirnberger. Leuschner Korell.
Amtsverkündigungsblatt
für die provmzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Kreis
Gemeinden (Wutsbezirke)
Gehöfte
insgesamt
davon (Sp. 1) neu
insgesamt
davon (Sp. 3) neu
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Darmstadt...........
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Bensheim............
Dieburg .............
Erbach..............
Braß-Gerau..........
Heppenheim..........
Offenbach ............
Alsfeld ..............
Büdingen............
Friedberg............
Bichen..............
Lauterbach...........
Schotten.............
Alzey...............
Bingen..............
Mainz..............
Oppenheim...........
Worms..............
Hessen
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