Ausgabe 
31.10.1930
 
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§ 15.

Aufsichtsrecht der Gemeinde.

Die Vertreter oder Beauftragten der Gemeinde haben das Recht des jederzeitigen Zugangs zu sämtlichen Räumen, in denen die Wasserleitung verlegt ist.

8 16.

Zuwiderhandlungen.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorhergehenden Bestimmungen kann der Gemeinderat eine Vertragsstrafe bis zu 50 Reichsmark, die an die Gemeindekasse zu entrichten ist, verhängen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt Beitreibung im Verwaltungsweg. Zuwiderhandelnde können auch, unbeschadet der Vorschriften in Art. 17 LGO., durch Abtren­nen der Leitung vom Wasserbezug ausgeschlossen werden.

§ 17.

Beschwerden.

Bei Widerspruch der Beteiligten gegen Anordnungen der Vollzugs­organe der Gemeinde beschließt der Gemeinderat. Dessen Beschlüsse können gemäß Art. 98 LGO. innerhalb einer Notsrist von 4 Wochen durch Klage im Verwaltungsstreitverfahren angefochten werden.

§ 18.

Inkrafttreten.

Diese Ortssatzung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsver- kündigungsblatt in Kraft.

Bersrod, den 28. Oktober 1930.

Hessische Bürgermeisterei.

Becker.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Annerod; hier: die Arbeiten des II. Abschnitts.

In der Zeit vom 5. bis einschließlich 19. November 1930 liegen j, Rathaus zu Annerod die Akten über die Arbeiten des II. AbfchO, obiger Gemarkung zur Einsicht der Beteiligten offen.

Es find dies:

1. 41 Bonitierungsblätter,

2. 3 Bände Gütergeschosse,

3. 3 Bände Besitzstandsverzeichnis.

Tagiahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen sich daselbst Donnerstag, den 20. November 1930, vormittags 10 bis 11H statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß di Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sollen die Beschwerdepunkte und die Begm düng enthalten.

Friedberg, den 17. Oktober 1930.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Dienstnachrichten des kreisamkes.

Der Minister des Innern hat

im Wege des

gestattet:

III. Kölner Dombau-Geldlotterie, Losevertriebsgebiet: Volksstaat Sje| feit, Ziehungstermin: 10. bis 13. Dezember 1930.

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