Ausgabe 
31.12.1930
 
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Bekanntmachung.

Betr.: Erschließung neuer Steuerquellen für die Gemeinden; f)ier: Einführung der Biersteuer.

Die durch den Herrn Minister des Innern genehmigten Bierste« ordnungen der Gemeinden Burkhardsfelden, Großen-Linden, Langd, Lang-Göns, Lauter, Leihgestern, Rieder-Bessingen, Obbornhofen, Rödgü, Treis a d. Lda., Weickartshain, Lindenstruth, Reiskirchen, Garbenich und Watzenborn-Steinberg liegen vom 31. d.M. bis einschließlich 7.3t nuar 1931 zur Einsicht auf den Bürgermeistereien der genannten K- meinden offen.

Gießen, den 30. Dezember 1930.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Diensinachrichten des kreisamkes.

Heinrich Sarnes XI. und Kari Kuhl von Dorf-Gill wurden als», glieder des Wiesenvorstandes Dorf-Gill sowie Friedrich Dahl und W Weih als stellvertretende Mitglieder des Wiesenvorstandes der Gemeind!

Dorf-Gill verpflichtet. . nr ....

Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Anspach, Kr. Ufingen, ist erloschen. Die Sperrmahnahmen sind ausgehoben. Der Kreis UM ist wieder frei von Maul- und Klauenseuche.

Druck der Drühl'lchen Llniveriitäts. Buch, und Steindruckerei, R. Lange, Giehen.

Bekanntmachung.

Betr.: Unfälle auf Bahnübergängen.

Im Jahre 1929 sind an unbewachten Bahnübergängen bei J Straßen- und Vorortbahnen wiederum sehr zahlreiche Unfälle erfolgt In der Hauptsache sind die Unfälle auf Fahrlässigkeit und Unaufmerkf» keit von Kraftwagen- und Krastradlenkern oder von Fuhrleuten zuG zuführen. , ,,,, .

Um die Gefahren des Eisenbahnbetriebs nach Möglichkeit zu « ringern weisen wir die Bevölkerung auf die besonderen Gefahren die heim Ueberschrecken und Ueberfahren von unbewachten BahM«, gangen und Bahngleisen, insbesondere auch bei den Straßenbahnen dnrj, Unaufmerksamkeit der Beteiligten entstehen.

Gießen, den 29. Dezember 1930.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Ritze l.

An das polizeiamt Gießen und die Ortspolizeibehörden des Lrchs.

Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung machen wir Sii auf die scharfe Durchführung der bestehenden Polizeivorschriften befonte aufmerksam.

Gießen, den 31. Dezember 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Übersicht

über die mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern in den nach­stehenden Gemeinden zur Erhebung kommenden Nachtragsumlagen für das Rj. 1930.

1. die Gemeindebiersteuer nach den Sätzen der vorgenannten Verord­nung des Reichspräsidenten mit Wirkung vom 1.3anuar 1931 ab,

2. die Bürgersteuer nach dem Landessatz für das Rj. 19o0

eiH Dic^uon dem Minister des 3nnern herausgegebene Mustersatzung mit den sich aus dein obengenannten Hessischen Ausfuhrungsgesetz er­gebenden Aenderungen gilt entsprechend und wird im nächsten Amtsver- kündigungsblatt veröffentlicht.

Giehen, den 31. Dezember 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Ordn.-Nr.

Gemeinden

Betrag des nach­träglichen Umlage­bedarfs

91911.

Ausschlagssätze von je 100 RM.

Grundsteuer

Gewerbesteuer

auf Gebäude u. Bau­plätze Rpf.

auf den land- u. forstw. genutzten Grundbei.

Rpf.

auf das Gewerbe- kapital

Rpf.

auf den Gewerbe­ertrag

Rpf.

1

Burkhardsfelden

2000

7

15

20

2

Garbenteich....

8000

16

30

170

20

3

Hausen........

2977

7

14

4

5

Heuchelheim ..

Inheiden.....

3600

3174

2

12

40

6

7

Leihgestern...

Lumda.......

4000

2070

3

6

10

18

16

22,5

10

1

5

8

9

Londorf......

Rüddingshausen

3500

2500

5

9,5

60

50,3

20

240

200

70

10

11

12

Stangenrod ... Trais-Horloff.. Treis a. d. Lda.

1900

5000

2700

13,5

12

5

27

23

10

13

Watzenb.-Steinb

12000

10

20

10

14

Wieseck.......

5700

7

1 6

8