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Bekanntmachung.
Betr.: Erschließung neuer Steuerquellen für die Gemeinden; f)ier: Einführung der Biersteuer.
Die durch den Herrn Minister des Innern genehmigten Bierste« ordnungen der Gemeinden Burkhardsfelden, Großen-Linden, Langd, Lang-Göns, Lauter, Leihgestern, Rieder-Bessingen, Obbornhofen, Rödgü, Treis a d. Lda., Weickartshain, Lindenstruth, Reiskirchen, Garbenich und Watzenborn-Steinberg liegen vom 31. d.M. bis einschließlich 7.3t nuar 1931 zur Einsicht auf den Bürgermeistereien der genannten K- meinden offen.
Gießen, den 30. Dezember 1930.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Diensinachrichten des kreisamkes.
Heinrich Sarnes XI. und Kari Kuhl von Dorf-Gill wurden als», glieder des Wiesenvorstandes Dorf-Gill sowie Friedrich Dahl und W Weih als stellvertretende Mitglieder des Wiesenvorstandes der Gemeind!
Dorf-Gill verpflichtet. . nr ....
Die Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Anspach, Kr. Ufingen, ist erloschen. Die Sperrmahnahmen sind ausgehoben. Der Kreis UM ist wieder frei von Maul- und Klauenseuche.
Druck der Drühl'lchen Llniveriitäts. Buch, und Steindruckerei, R. Lange, Giehen.
Bekanntmachung.
Betr.: Unfälle auf Bahnübergängen.
Im Jahre 1929 sind an unbewachten Bahnübergängen bei J Straßen- und Vorortbahnen wiederum sehr zahlreiche Unfälle erfolgt In der Hauptsache sind die Unfälle auf Fahrlässigkeit und Unaufmerkf» keit von Kraftwagen- und Krastradlenkern oder von Fuhrleuten zuG zuführen. , ,,,, .
Um die Gefahren des Eisenbahnbetriebs nach Möglichkeit zu « ringern weisen wir die Bevölkerung auf die besonderen Gefahren die heim Ueberschrecken und Ueberfahren von unbewachten BahM«, gangen und Bahngleisen, insbesondere auch bei den Straßenbahnen dnrj, Unaufmerksamkeit der Beteiligten entstehen.
Gießen, den 29. Dezember 1930.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Ritze l.
An das polizeiamt Gießen und die Ortspolizeibehörden des Lrchs.
Unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung machen wir Sii auf die scharfe Durchführung der bestehenden Polizeivorschriften befonte aufmerksam.
Gießen, den 31. Dezember 1930.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Übersicht
über die mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern in den nachstehenden Gemeinden zur Erhebung kommenden Nachtragsumlagen für das Rj. 1930.
1. die Gemeindebiersteuer nach den Sätzen der vorgenannten Verordnung des Reichspräsidenten mit Wirkung vom 1.3anuar 1931 ab,
2. die Bürgersteuer nach dem Landessatz für das Rj. 19o0
eiH Dic^uon dem Minister des 3nnern herausgegebene Mustersatzung mit den sich aus dein obengenannten Hessischen Ausfuhrungsgesetz ergebenden Aenderungen gilt entsprechend und wird im nächsten Amtsver- kündigungsblatt veröffentlicht.
Giehen, den 31. Dezember 1930.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.
Ordn.-Nr.
Gemeinden
Betrag des nachträglichen Umlagebedarfs
91911.
Ausschlagssätze von je 100 RM.
Grundsteuer
Gewerbesteuer
auf Gebäude u. Bauplätze Rpf.
auf den land- u. forstw. genutzten Grundbei.
Rpf.
auf das Gewerbe- kapital
Rpf.
auf den Gewerbeertrag
Rpf.
1
Burkhardsfelden
2000
7
15
20
2
Garbenteich....
8000
16
30
170
20
3
Hausen........
2977
7
14
4
5
Heuchelheim ..
Inheiden.....
3600
3174
2
12
40
6
7
Leihgestern... •
Lumda.......
4000
2070
3
6
10
18
16
22,5
10
1 —
5
8
9
Londorf......
Rüddingshausen
3500
2500
5
9,5
60
50,3
20
240
200
70
10
11
12
Stangenrod ... Trais-Horloff.. Treis a. d. Lda.
1900
5000
2700
13,5
12
5
27
23
10
13
Watzenb.-Steinb
12000
10
20
—
10
14
Wieseck.......
5700
7
1 6
8


