Amtsverkündigungsblatt
für -re prsvinzialdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
M S7 Erscheint Dienstag und Ireitag. 29. Zul. As, d».<t m, Po» -» „z«
Inhalts-Aebersicht: Straßensperre. - Str-ß-ntp-rr.-LM-ban-. - Steuer,,-,.» Dienen,ucke. ,M. - De,«»tt--tna l930.
Straßensperre.
Wegen Ausführung von Walzarbeiten wird die Provinzialstraßen- auff loÄ Bahnhof- und Moltkestraße in Großen-Linden vom 1. Au- gust 1930 ab für jeglichen Verkehr gesperrt
oder umgekchrt"^ Leihgestern erfolgt über Gießen oder Lang-Göns
Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten.
Gießen, den 25. Juli 1930.
_______ Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.
Skraßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Prooinzialstraßenstrecke „Großen-Linden— Lang-Gons» wird ab 29. Juli 1930 aufgehoben. “
Gießen, den 23. Juli 1930.
Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.
Betr.: Versassungstag 1930.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Durch das Gesetz vom 20. Juni 1929 (Reg.-Bl. 6.145) ist der 11. Au- Zust in Hessen zum staatlich anerkannten Feiertag und Festtag im Sinne des Artikels 139 der Reichsverfassung und der sonstigen reichs- und landesrechtlichen Vorschriften erklärt worden.
fRo(^a^ ^"'kel 2 des Gesetzes find am Verfassungstag alle öffentlichen Gebäude in den Reichsfarben zu beflaggen. Wenn staatliche Behörden Gebäude die nicht staatseigen find, innehaben, so ist auch für deren angemessene Beflaggung zu sorgen.
Die diesjährigen Verfassungsfeiern stehen im Zeichen der Befrei- ung der besetzten Gebiete von schwerem Vesatzungsdruck Dieses Ereignisses, das für unser Land von besonderer Bedeutung ist, wird bei den Feiern unter voller Wahrung ihres Charakters als Verfaffunqs- feier zu gedenken sein. Im übrigen seien für die äußere Gestaltung der Feiern, ohne den örtlichen Wünschen vorgreifen zu wollen folgende Hinweise gegeben: Festzug, kurze Ansprache, sportliche Wettkämpfe, qe- langliche und musikalische Darbietungen, Kinderspiele. Die Feiern sollten möglichst im Freien stattfinden.
Nach dem Erlaß der Reichsregierung sind die örtlichen Reichsbehörden angewiesen, sich mit den Landes- und Gemeindebehörden wegen Veranstaltung gemeinsamer amtlicher Feiern in Verbindung zu setzen Hierbei haben die Landesbehörden die Führung zu übernehmen.
Wegen Beteiligung der Kirchenbehörden an der feierlichen Begehung des Verfassungstages ist die Regierung mit ihnen in Verbindung getreten, um auch eine Verständigung darüber herbeizuführen, daß die kirchlichen und weltlichen Feiern zeitlich nicht zusammenfallen
Im übrigen weisen wir Sie auf die in den letzten Jahren ergangenen Verfügungen hin.
Gießen, den 24. Juli 1930.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fische r.
Betr.: Steuerfreien Bienenzucker 1930.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
e'nt Verfügung vom 28. Februar 1930 hat der Herr Reichs- bestimmt, daß im Kalenderjahr 1930 Rübenzucker jur Fütterung von Bienen bis zu einer Jahresmenge von 7,5 Kilo- hioaiWIn rL|C(CS Bienenvolk steuerfrei abgegeben wird. Um den Imkern r*‘e. Möglichkeit zu geben den Zucker ohne weitere geldliche Belastung beziehen zu tonnen, hat der Herr Minister des Innern genehmigt, daß nnn3hr„GrAat0Unr9 ^steuerfreien Zuckers erforderlichen Bescheinigungen von den Ortspolizeibehorden stempelfrei ausgestellt werden.
Gießen, den 26. Juli 1930.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Druck der Brühl'fchen Ani v e rli t ä t s . Bu ch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


