Ausgabe 
29.4.1930
 
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aufiSn,^nrerf>nun0 iener Ia0e °uf den Erholungsurlaub hat nicht statt- Gießen, den 25. April 1930.

Hess. Kreisschulamt. 3. 23.: Fischer.

m®er Verbindungsweg von der Gemeinde Willingen nach der Ke- gefie?rt7an0b WTb fr Mr3eU0e mit mefr ats 5 Tonnen Gesamtgewicht

§ 2.

hi=;^nroimr *srotun0sn- 0e9.en bie^e Verordnung werden mit Geldstrafe 3d la0 9tm- und im Uneinbringlichkeitsfalle mit Haft bestraft

§ 3.

-.LLLttLi?b,m *-< »Am,..

Gießen, den 23. April 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

®rUd 6er Brühl'schen-UniversitätsHZ^^Stsindruckerei, A. Lange. GießH

Bekanntmachung.

Vetr.: Feldbereinigung Harbach, hier: den Zuteilungsplan.

Mit Entschließung vom 31. März 1930 zu Nr. M A W L 5066 dm hnr MsMDWMss SV5I° a£P2U"S.b? (e««iu5. 1 m?ni iasn ,s ,-;r -r , .^ö 2 des Feldbereimgunqsqesetzes den

Wnbe bllonb SeWngunn.

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nach dem Bonitatswert vergütet, bzw. zugeschrieben. I0enthmer Lauterbach, den 17. April 1930.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Ohly, Regierungsrat.

Bett.: Religionslehrerkonferenz zu Nidda.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Donnerstag, den 8. Mai, nachmittags 3 Uhr, findet zu Nidda im Saale des GasthausesGambrinus", die diesjährige Reliaimislehrertonfe- Nachbardekanate Schotten und Büdin­gen werden an der Tagung teilnehmen.

In der Konferenz spricht Herr Schulrat D. Eberhard-Berlin über- Eegenwartsaufgaben des evgl. Religionsunterrichts".

3U b'er Tagung eingeladen und soweit erfor- rJ Beurlaubung der Lehrkräfte aus den zu dem Dekanat qehö- rmbsn Gemeinden des Kreises Gießen gebeten. 1 0ei)o

$efud>mhp?6'nfCfe ^Dekanats Nidda wird hiermit entsprochen. Der ?u??mpfa^rBntann *n Ehrungen früherer'^ahre durch-

. Eießen, den 25. April 1930.

Hess. Kreisschulamt. 3. V.: Fischer.

B«tr.: Den 1. Mai.

die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

kfrefun?enrommilfTO rbn& wegen Gewährung von Dienst-

5af)ren er(nffenpnL9^raM ,n 3a^re nach den in den letzten

' "wtzenen Vorschriften verfahren werden soll.

T. oT* in Frage kommenden Bestimmungen in Erinnerung: feiern wollest 7 $oIfsW'e HSen, die den 1. Mai

olleerfmi.pr £7 ®r!u^en Urlaub zu erteilen. Das gleiche gilt für

technische Schülerinnen. die Durchführung dieser Anordnung iigt, bie fFh ten^erU0rri7" JoItte' s'ud die Schulleiter ermäch- ' vcyule für den Tag zu schließen." !

sei«?vorber^»ung für die genannten Tage ist jeweils lediglich recht- ! stelle notmenh n Anzeige des Beamten usw. an seine vorgesetzte Dienst-

notwendig, daß er dem Dienst fernbleiben will.

Amtsverkündigungsblaii

sur dre provinzias-irektion Oberheffen und für das Kreisamt GieSen

irr. 32 Erscheint Dienstag und Freitag 29* ~

-------T-Nur durch die Post zu beziehen. MZY

Polizei-Verordnung.

$etr': Lge'n-LgNung über die Sperrung des Verbindungswegs Vil- vom^lg £71928 Fn3tÖ^ ^embnun0 «der den Kraftfahrzeugverkehr und vom 27 aorü8 1929 lrn0säer Verordnungen vom 13. 3uli 1928

her @rpif6»4 nnh fe^-es betr- die innere Verwaltung und die Vertretung WSWWSZ Polizeiverordnung erlassen: 3 r' 28287 folgende

Abschrift.

- TO. n Darmstadt, den 10. April 1930.

Der Minister des Snnern.

Zu Nr. M. d. 3- 28 28877.

Betr-: Die NSDAP., Ortsgruppe Frankfurt a. M.

Beschluß.

Auf Grund des Artikels 123 Abs. 2 der Reicksverkassunn R 1

W.2 bes Reichsvereinsgesetzes vom 19. April 1908 werden bis"f wett t°res für das Gebiet des Volksstaates Hessen alle öffentlicken Kund­gebungen, Auf- und Umzüge, Durchmärsche und Versamlunaen unter re,em H-mmeloder in geschlossenen Räumen verboten die von Mit­gliedern der NSDAP., Ortsgruppe Frankfurt a. M., in Bundeskleiduna veranstaltet oder besucht werden. Als Kundgebungen m Sinne dieser An ordnung haben auch Auf- und Umzüge und Durchmärsche zu gelten die dem Besuch von imübrigen nicht verbotenen Anstaltungen dienen sollen.

Wo die NSDAP Ortsgruppe Frankfurt a. M., in letzter Zeit in tzcheu auftrat, ,st es immer wieder zu Ausschreitungen unb Tufr^mpn flößen Mit der Bevölkerung gekommen so zuletzt am 6 S'nriT lasn 2

° sicherer anzunehmen, als die Ortsgruppe bei dem Abzug nach den le^ kn Zusammenstößen Drohrufe, wie-Rache" Blut mutz fltttzen" m Lchchor ausgestoßen hat 'Das Auftreteli der Ortsgruppe in Hessen bedeutet deshalb eine unmittelbare Gefahr nicht nur für die öffentliche

-bd-- ÄÄ?*

gez.: W. Leuschner.

Inhalts-Aebersicht: Die ASDAP., Ortsgruppe Frankfurt a m? ' '

_____________ über die Sperrung des Verbindungswegs Vilttngen Lmgd^-HekLeinLung Harbach^' ~ P°lizeiberordnung