Ausgabe 
24.10.1930
 
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Bekanntmachung.

Betr.: Ausbau des Eichgärtengebiets in der Gemarkung Gießen; hier: Enteignungsverfahren.

Für den Ausbau der Zugangsstraßen zu der neuen Pestalozzischule im Eichweg hat der Oberbürgermeister der Stadt Gießen auf Grund des Gesetzes, die Enteignung von Grundeigentum betreffend, in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 30. September 1899, Antrag auf Ein­leitung des Enteignungsverfahrens bezüglich des folgenden, in der Ge­markung Gießen belegenen Geländes gestellt:

1. aus Fl. III Nr. 202 ein Teilstück von ca. 421 qm;

2. 221,222 ein Teilstück von ca. 177 qm;

3. 223 ein Teilstück von ca. 301qrn;

4. 224^/u> ein Teilstück von ca. 149qm;

5. 2245/±o ein Teilstück von ca. 214 qm;

6. 226 ein Teilstück von cn. 175 qm;

7. 2271/io, 2275/io ein Teilstück von ca. 129 qm;

8. XVIII Nr. 80 ein Teilstück von ca. 123 qm.

Der Plan, aus dem die Lage des zu enteignenden Geländes ersehen werden kann, sowie der Antrag und die übrigen nach Artikel 23 des Ent­eignungsgesetzes erforderlichen Nachweisungen liegen in der Zeit vom 28. Okkober bis 11. Jlouemtier 1930 einschließlich auf Zimmer 3 des Stadt­hauses, Bergstraße 20, während der üblichen Gefchästsstunden zu jeder­manns Einsicht offen.

Zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung wird Tag­fahrt vor der Lokalkommission auf

Freitag, den 14. November 1930, vormittags 9 Uhr,

auf Zimmer 6 des Stadthauses, Bergstraße 20, anberaumt.

Die Beteiligten, insbesondere Eigentümer, Pächter oder sonstige an den zu enteignenden Parzellen Berechtigten werden hierdurch aufge­fordert:

a) Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Ausschlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte Abtretung oder Beschränkung;

b) Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots;

c) Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Aus­schlusses mit solchen;

d) Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19 des Enteignungsgesetzes) bei Meidung des Ausschlußes mit solchen;

e) Anträge auf Einrichtung oder Unterhaltung von Anlagen, die für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig find oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen;

f) etwaige noch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu ent­eignende Grundstück bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, in dem genannten Termin vorzubringen.

Zugleich werden die Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolger oder gesetzliche Vertreter aufgefordert, die Namen dritter Personen, die als

dinglich Berechtigte oder wegen sonstiger Rechtsverhältnisse bei der Ecl eignung beteiligt sind, sofort nach Zustellung der Bekanntmachung bei» Kreisamt Gießen mitzuteilen, widrigenfalls sie für deren Ansprüche g(: mäß Art. 27 Abs. 2 des Enteignungsgesetzes verantwortlich werden.

Die Stadt Gießen als Unternehmerin wird zu dem Termin unter bet» Rechtsnachteil vorgeladen, daß im Falle ihres Ausbleibens Verzicht « Fortsetzung des Enteignungsverfahrens unterstellt und sie mit den bis dahin entstandenen Kosten belastet wird.

Gießen, den 22. Oktober 1930.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.

Betr.: Unterrichtsausfall am 31. Oktober 1930.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die nachstehende Verfügung des Herrn Ministers für Kultus uiti Bildungswesen teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Ben anlasfung mit.

Gießen, den 21. Oktober 1930.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Kinkel.

In allen Orten, in denen am 31. Oktober eine Feier der proiesst tischen Religionsgemeinde stattfindet, fällt für die protestantischen Lehm und Schüler der Unterricht aus. Für die nichtevangelischen Schüler st der Unterricht am 31. Oktober nur aus, wenn nach dem Ermessen de; Schulleiters ein fruchtbringender Unterricht für sie nicht möglich ist.

Betr.: Abhaltung der Stenographielehrerprüfung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die siebente staatliche Prüfung für Stenographielehrer fist! Montag, den 12. Januar 1931, und folgende Tage in Darmstadt statt Meldungen sind mit den durch Punkt 5 der Prüfungsordnung not» 1. März 1930 (Reg.-Bl. Rr. 3) vorgeschriebenen Nachweisen und ta Stempelmarken im Betrage von 1,50 RM. bis 5.Dezember d.I. beiden Vorsitzenden des Prüfungsamtes, Regierungsrat S ch a i b l«, Darmsick, Landtag, einzureichen.

Gießen, den 21. Oktober 1930.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Kinkel.

Dienstnachrichken des kreisamles.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Frühjahrspferdemarktes 1931 in Eich«: Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 28. Mag 1931.

3m Wege des Loseaustaufchverfahrens:

Geldlotterie des Badischen Landesvereins vom Roten Kreuz; W triebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, .Ziehungstermin: 22. Novembet 1930.

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