Ausgabe 
24.6.1930
 
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Ur. 47

Erscheint Dienstag und Freitag.

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1930

Jnhalts-Aebersicht: Ausverkäufe. Dienstnachrichten.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.

Amtsverkündigungsblait

flr die provinzialdireltton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Betr.: Ausverkäufe.

Bekanntmachung

betreffend Regelung des Ausverkaufswefens.

Auf Grund der Bestimmungen der §§ 79 des Gesetzes vom 7. 6.1909 gegien den unlauteren Wettbewerb und des § 1 der Vollzugsbekannt- ll'achung vom 2 9.1909 wird für den Kreis Gießen nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer Gießen folgendes bestimmt:

§ 1.

§7 Abs. 2 unserer Bekanntmachung betr. Regelung des Ausverkaufs- wesens vom 28.8.1927 in Fassung der Abänderungsbekanntmachung vom 21.12.1929 abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Nr. 94 vom 24. De­zember 1929 wird wie folgt geändert:

Saison- und Inventur-Ausverkäufe, die in der Ankündigung als solche bezeichnet werden, und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind dürfen innerhalb eines Jahres nur in der Zeit vom 2. Januar bis 15 Fe­bruar und in der Zeit vom 7. Juli bis 18. August jeweils auf die Dauer a011!.1.4»3''3611 abgehalten werden. Der zuständigen Industrie- und Handelskammer ist vorher Gelegenheit zur gutachtlichen Aeußerung zu

§ 2.

Diese Bestimmung tritt am l.Juli 1930 in Kraft.

Gießen, den 23. Juni 1930.

Kreisamt Gießen. 3. 33.: Dr. Braun.

e^Di,e Maul- und Klauenseuche in Vauernheim (Kreis Friedberg) ist

Der Minister des Innern hat gestattet:

Geldlotterie des Evangelischen'Vereins e. 33., Mainz; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 8. August 1930.

Im Wege des Loseaustauschverkehrs:

21. Geldlotterie zur Wiederherstellung der St. Lorenzkirche in Nürn­berg:Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 18. yuu 1930.