Ur. 47
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24. Zum
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1930
Jnhalts-Aebersicht: Ausverkäufe. — Dienstnachrichten.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.
Amtsverkündigungsblait
flr die provinzialdireltton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Betr.: Ausverkäufe.
Bekanntmachung
betreffend Regelung des Ausverkaufswefens.
Auf Grund der Bestimmungen der §§ 7—9 des Gesetzes vom 7. 6.1909 gegien den unlauteren Wettbewerb und des § 1 der Vollzugsbekannt- ll'achung vom 2 9.1909 wird für den Kreis Gießen nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer Gießen folgendes bestimmt:
§ 1.
§7 Abs. 2 unserer Bekanntmachung betr. Regelung des Ausverkaufs- wesens vom 28.8.1927 in Fassung der Abänderungsbekanntmachung vom 21.12.1929 — abgedruckt im Amtsverkündigungsblatt Nr. 94 vom 24. Dezember 1929 — wird wie folgt geändert:
„Saison- und Inventur-Ausverkäufe, die in der Ankündigung als solche bezeichnet werden, und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind dürfen innerhalb eines Jahres nur in der Zeit vom 2. Januar bis 15 Februar und in der Zeit vom 7. Juli bis 18. August jeweils auf die Dauer a011!.1.4»3''“3611 abgehalten werden. Der zuständigen Industrie- und Handelskammer ist vorher Gelegenheit zur gutachtlichen Aeußerung zu
§ 2.
Diese Bestimmung tritt am l.Juli 1930 in Kraft.
Gießen, den 23. Juni 1930.
Kreisamt Gießen. 3. 33.: Dr. Braun.
e^Di,e Maul- und Klauenseuche in Vauernheim (Kreis Friedberg) ist
Der Minister des Innern hat gestattet:
Geldlotterie des Evangelischen'Vereins e. 33., Mainz; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 8. August 1930.
Im Wege des Loseaustauschverkehrs:
21. Geldlotterie zur Wiederherstellung der St. Lorenzkirche in Nürnberg: „Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 18. yuu 1930.


