Ausgabe 
24.1.1930
 
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Amtsverkündigungsblait

für die Provinz,aldirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

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Snhalts-Debersicht: Obstbau. Faselwelen. Kriegergräberfürforge 1931. Heimaldienst-Abonnement.

Betr.: Den Obstbau.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Arn Samstag, dem 8. Februar d. 3., nachmittags 3.15 Ahr, hält der Kreis-Obst- und Gartenbauverein Gießen imEisenbahnhotel" (Hop- seld) in Gießen, Friedrichstraße 4 seine diesjährige Jahreshauptversamm­lung ab. In derselben wird Herr Obstbauinspektor Enkler, Gießen über Die dringlichsten Förderungsmaßnahmen im Obstbau im Kreise Gießen" sprechen.

Der Kreis-Obst- und Gartenbauverein lädt alle Mitglieder, besonders aber auch alle Freunde des Obst- und Gartenbaues, welche nicht Mitglied sind, hierzu freundlichst ein.

Wir empfehlen Ihnen, im Interesse der Obst- und Gartenbau treiben­den Bevölkerung, vorstehendes in ortsüblicher Weife zur öffentlichen Kenntnis zu bringen.

Gießen, den 22. Januar 1930.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.

Betr.: Faselwesen; hier: die Führung der Sprungregister.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Nach Art. 14, Absatz 1 des Gesetzes, das Faselwesen betreffend, vom 20. August 1920, sind von den Faselhaltern durch Ihre Vermittlung Aus­zuge aus den Sprungregistern, nachdem die Richtigkeit von Ihnen be­glaubigt ist, uns für das abgelaufene Jahr bis spätestens den 15. Februar in Vorlage zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, das Erforderliche alsbald zu veranlassen. Das für die Anfertigung der Auszüge zu benutzende For­mular kann selbst angefertigt werden. Das Muster befindet sich auf der betreffend'^ bet amtIic^en Handausgabe des Gesetzes, das Faselwesen

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß uns nicht Abschriften der gesamten Sprungregister, sondern Auszüge entsprechend dem vor­erwähnten Muster vorzulegen sind.

Gießen, den 20. Januar 1930.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

Betr.: Kriegergräberfürsorge 1931.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, uns bis zum 1. April 1930 die Jahresbedarfs- nachwestung für das Rechnungsjahr 1931 unter Verwendung der nach­stehend genannten Einteilung in Vorlage zu bringen.

JaHs uns bis zum 1. April 1930 keine Nachweisung eingereicht wird, nehmen wir Fehlanzeige an. J

Rubrik 1: Gemeinde. Rubrik 2: Gesamtzahl der Bestattungen auf nicht trerseigenen Grundstücken, getrennt nach den Gräbern deutscher einschl verbündeter Krieger und fremder Krieger. Rubrik 3: Zahl der Bestatte- ten, deren Gräber voraussichtlich von den Friedhofsbesitzern oder privater Seite auf eigene Kosten gepflegt werden. Rubrik 4: Zahl der Gräber die

staatlichen Mitteln gepflegt werden müssen. Rubrik 5: Durchschnitt- der Pflege für ein Grab. Rubrik 6: Gesamtbedarf an staat­lichen Mitteln für die Pflege der Gräber.

Gießen, den 17. Januar 1930.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.

Betr.: Heimatdienst-Abonnement.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weifen empfehlend auf die von der Reichszentrale für Heimat- dlenst herausgegebene ZeitschriftDer Heimatdienst" und die von der gleichen Stelle herausgegebenenRichtlinien" hin. Die Veröffentlichungen enthalten wertvolles Material für den Unterricht in Geschichte Staats­bürgerkunde, Geographie und Kulturgeschichte.

trÄA^e7 9ne^05,pr-eisJÜ.r d-? HalbmonatsschriftDer Heimatdienst" be- H"S .7,2° Mark rm Jahr Der Preis für dieRichtlinien" stellt sich auf

,'ch.? M.iwk Den Schulen wird ein Sonderbezugspreis eingeräumt. ®re-^ra-0t 5 Mark für denHeimatdienst" und 2 Mark für die JWhnien ber Reichszentrale für Heimatdienst". Bestellungen können bei den Postämtern aufgegeben werden.

Gießen, den 21. Januar 1930.

Hessisches Kreisschulamt. 1.33.: Kinke l.

®rud der Brühl schen Llniversitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.