Ausgabe 
22.7.1930
 
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Amtsverkündigungsblatt

ßr die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

fr. 55 Erscheint Dienstag und Freitag. 22. ZuÜ Nur durch die Post zu beziehen. 1930

Ich-lts-Aebersicht: Gemeindefinanzstatistik. Sperrung der Wißmarer Straße. - Sperrung einer Lahnstrecke - Siedlunasmöalickkeiten - Mul- und Klauenseuche m Trers a d. Lda. - Deutsche Wirtschaftskunbe. - Kongress für Heilpädagogik. - DrüchnqfürGesanalebr^ an höheren Schulen. Nachtrag zur Friedhofsordnung der Gemeinde Stangenrod und Mufchenheim. - Dienstnachrichten.

Bekanntmachung,

$etr.: Gemeindefinanzstatistik; hier: die Veröffentlichung von Ausweisen über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Ge­meindeverbände.

Der gemäß den Paragraphen 15 und 16 der Verordnung über Finanz­statistik vom 23. Juni 1928 (RGBl. Teil I S. 205) zu veröffentlichende Uerteljahrs-Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben der

Provinz Oberhessen

im 1. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1930 liegt in der Zeit vom 23. Juli bis 29. Juli 1930 während der Dienststunden auf der Registratur der Provinzialdirektion Oberhessen zu Gießen, Ostanlage 33, zu jedermanns Einsicht offen.

Gießen, den 19. Juli 1930.

Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. 3.2t.: Wolf.

Bekanntmachung,

Petr.: Gesuch des WassersportvereinsHellas" 1920 e. V., Gießen, um Sperrung der Wißmarer Straße von der Hofreite des Konrad Rübfamen bis zum Felsen anläßlich der Regatta am Sonntag, dem 27. Juli 1930 von 15 bis 17 Uhr.

Sperrung der Wißmarer Straße.

Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes betreffend die innere Verwal- tmg und die Vertretung der Kreise'und Provinzen vom 8. Juli 1911 «d die Wißmarer Straße von der Hofreite des Konrad Rübfamen bis M Felsen am Sonntag, dem 27. Juli 1930, in der Zeit von 15 bis 17 Uhr gesperrt. Der Verkehr wird über den der Bahnlinie entlang ziehenden öffentlichen Weg umgeleitet.

Zuwiderhandlungen gegen diese polizeiliche Anordnung werden mit Teldstrafe bis zu 90 RM. belegt.

Gießen, den 22. Juli 1930.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Ritzel.

Bekanntmachung.

Sperrung einer Lahnstrecke.

M Grund des Art. 65 des Gesetzes betreffend die innere Verwal- tag und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8.3uli 1911 Ed die Lahn auf der Strecke vom Wehr bis zum Felsen am 26. und ^7.Juli in der Zeit von 14 bis 18 Uhr gesperrt für alle Boote und ^Men, die^ nicht an der Durchführung der in dieser Zeit stattfindenden

Zuwiderhandlungen gegen diese polizeiliche Anordnung werden mit «dstrafe bis zu 90 RM. bestraft.

Gießen, den 22. 3uli 1930.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Ritzel. .

8etr.: Siedlungsmöglichkeiten in Mecklenburg, Pommern und in der Prignitz.

den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Kultur und Siedlung deutscher Landwirte in Schwerin in Mecklen- Mg wird durch ihren Außenbeamten Herrn Lippert am. nächsten Sonn- im' D d. M., nachmittags 3% Uhr, im Hotel Hopfeld in Gießen J*en Vortrag über Siedlungsmöglichkeiten und Siedlungsnotwendig- mn halten lassen. Bei diesem Vortrag wird auch Aufklärung über sämt- E^sledlungsfragen gegeben werden.

tii t empfehlen 3hnen, durch ortsübliche Bekanntmachung die 3nter- >!Men auf diesen Vortrag aufmerksam zu machen.

Gießen, den 21.3uli 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Brau n.

Bekanntmachung.

e*r,: ^aul- und Klauenseuche in Treis a. d. Lda.

^eis a. d. Lumda ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- 8 worden.

«n h5 ?irb gebildet ein Sperrbezirk bestehend aus der Gemeinde Treis $tfi5 a e*n Beobachtungsgebiet bestehend aus der Gemarkung

Unsere Bekanntmachung vom 10. Oktober 1925 in Nr. 82 des Amts­verkündigungsblatts findet sinngemäße Anwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen Anordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar aus Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 18.3uli 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Betr. Deutsche Wirtschaftskunde.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Im Verlag von Reimar Hobbing, Berlin SW 61, Großbeeren Str. 17 ist ein für den Unterricht in der Berufsschule sehr brauchbares Werk Die Deutsche Wirtschaftskunde", bearbeitet im Statistischen Reichsamt, erschienen. Das Buch, ein Abriß der deutschen Reichsstatistik, gibt einen Gesamtüberblick über Deutschlands Volks- und Wirtschaftsleben auf Grund zahlenmäßiger Unterlagen. In der neuartigen Veröffentlichung werden die Hauptergebnisse der Reichsstatistik in Wort, Zahl und Bild in einem handlichen Bändchen zusammengefaßt: Der Aufbau und die Entwicklung der deutschen Bevölkerung, die Struktur der deutschen Landwirtschaft, der Industrie, des Handwerks und Handels finden eine übersichtliche Dar­stellung.

Darüber hinaus werden die wichtigsten und neuesten zahlenmäßigen Unterlagen auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, sozialen und kul­turellen Lebens wiedergegeben.

Der Preis für das 400 Seiten starke, mit zahlreichen Schaubildern ver­sehene Buch (Leinenband) beträgt 2,80 RM.

Die Anschaffung des Werkes kann den Berufsschulen empfohlen werden.

Gießen, den 19.3uli 1930.

Hessisches Kreisschulamt. 3- 23.: Fischer.

Betr.: Kongreß für Heilpädagogik.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 14.3uli 1930, abgedruckt in der Darm­städter Zeitung Nr. 165 vom 18.3uli 1930 hin.

Gießen, den 21.3uli 1930.

Hessisches Kreisschulamt. 3. V.: Fischer.

Betr.: Prüfung für Gesanglehrer an höheren Schulen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie auf die Verfügung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 8.3nli 1930 in Nr. 161 der Darmstädter Zei­tung vom 14.3uli 1930 hin.

Gießen, den 17.3uli 1930.

Hess. Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.

Betr.: Nachtrag zur Friedhofsordnung für den Friedhof der Gemeinde Stangenrod.

Nachtrag

zur Friedhofsordnung für den Friedhof der Gemeinde Stangenrod.

Auf Grund des 2lrtikels 15 der Landgemeindeordnung wird auf Be­schluß des Gemeinderats nach gutachtlicher Aeußerung des Bürgermeisters und des Kreisausschusses sowie nach erfolgter Offenlegung mit Ge­nehmigung des Hessischen Ministers des 3nnern vom 5. 3uli 1930 zu Nr. M. d. 3. II 3376 folgender Nachtrag zur Friedhofsordnung für den Fried­hof der Gemeinde Stangenrod vom 19. April 1907 erlassen:

Artikel 1.

Die vorgenannte Friedhofsordnung wird wie folgt geändert:

§ 2 erhält folgende Fassung:

Auf dem Gelände des Friedhofs find bestimmte Abteilungen einerseits für Einzelgräber (Reihengräber), und zwar getrennt für Erwachsene und für Kinder unter 10 3ahren andererseits für Erb- (Familien-) begräbnisse vorzusehen. Für die letzteren bleibt der in dem Lageplan näher an­gegebene Teil des Friedhofs bestimmt.

Für die Anlegung der Einzel- (Reihen-) gröber ist der gleichfalls im Lageplan angegebene übrige Teil des Friedhofs bestimmt. Der Ge­meinderat beschließt, welcher Teil zur Beerdigung Erwachsener und