Amtsverkündigungsblatt
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1930
erreichen dürfen, die durch Zuschüsse die Tilgung der Darlehen geregelt
Berlin, den 25. März 1930
Der Reichspräsident:
von Hindenburg.
Der Reichsarbeitsminister: Wissell.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter: hier Kostenausschlag.
Z"t, vom 22. April 1930 bis einschließlich 28. April 1930 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter
der Kommissionsbeschluß vom 2. April 1930 Ziffer 3
nebst dazu gefertigtem Kostennusschlag
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszelt bei der Bürgermeisterei Lauter schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 14. April 1930.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungsrat.
W Der Reichsarbeitsminister hat mit Zustimmung des Reichsrats die zu> Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen zu erlassen.
(2) Er hat insbesondere zu bestimmen:
a) welche landwirtschaftliche Nutzfläche die geförderten Betriebe umfassen müssen.
b) welche Höhe die Darlehen verbilligt werden können.
c) wie die Verzinsung und sein muß.
Gesetz über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeiter.
Vom 25. März 1930.
s Der Reich-tag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
§ 1.
Von der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmern und der Landwirtschaft dienenden ländlichen Handwerkern, die für die Begründung landwirtschaftlicher Kleinbetriebe Darlehen aufnehmen müssen können aus Reichsmitte n für eine Zeit bis zu zehn Jahren Zuschüsse zu den Zins- und Tilgungsleistungen gewährt werden. Der Reichsarbeitsminister tann dn Gewährung dieser Zuschüsse auf andere ländliche Arbeitnehmer deren Tätigkeit mit der Landwirtschaft zusammenhängt, ausdehnen Er kann anordnen, daß auch zu den einmaligen Kosten des Darlehens Zuschüsse gewahrt werden dürfen.
§ 2.
, Die Zuschuss sollen in der Regel nur gewährt werden, wenn der neue landwirtschaftliche Kleinbetrieb als Reichsheimstätte oder unter gleichartiger Bindung begründet wird. M
§ 3.
Die Darlehen für die Zuschüsse gewährt werden, sollen in Raten tilgbar ein und müssen auf den Grundstücken des geförderten Betriebs sicher- gestellt werden. 1 '
§ 4.
Die Zuschüsse zu den Zins- und Tilgungsleistungen sollen in der Regel in den ersten sechs Jahren fünf vom Hundert der Darlehensschuld nicht übersteigen und dann fortlaufend so sinken, daß sie im zehnten Jahre nicht mehr als ein vom Hundert der Darlehensschuld betragen. In jedem Falle muß der Schuldner selbst noch Zinsen und Tilgungsraten in Höhe «°n zusammen wenigstens vier vom Hundert der Darlehensschuld jährlich aufzubrmgen haben. ' ’ 1 ’ '
§ 5.
Dienstnachrichken des Kreisamtes.
Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:
fyr Berufsarbeiter der Inneren Mission Berlin- Zehlendorf zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben und non .Stufrufen in evangelischen Zeitschriften zugunsten der Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die in der Inneren Million Berufsarbeiter für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31 Marz 1931. — Dem Hessischen Landesverein für Innere Mission Larmstadt, zur Sammlung von Geldspenden zugunsten des Krüppelheims nn^^^-Aamstadt durch Werbeschreiben, Aufrufe, mündliche Werbung und Straßen- und Haussammlungen für das Gebiet des Volksstaates Heffen bis zum 30. September 1930. — Der Deutschen Krieasblin^n- frpnh10 Tr Pnndheer und Flotte, Berlin W 35, zur Sammlung von Geldspenden durch den Versand van Werbeschreiben und Ausrufen zugunsten
""Fürsorge für Kriegsblinde für das Gebiet des Volksstaates Heffen bis zum 31. Dezember 1930 1
Bekanntmachung.
$efr': Schlachthausanlage des Robert Jung in Grünberg.
Qe ^tzger Robert Jung in Grünberg beabsichtigt, auf dem von ihm ^p cheten Grundstuck des Wilhelm Zumpft in Gießen Flur VIII l../10 ber Gemarkung Grunberg ein Schlachthaus z» errichten.
i® llierüber liegen 14 Tage lang, vom Erfchei-
n oieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf
Betr.: Beurlaubungen der Lehrer und Lehrerinnen an Volks- und Fortbildungsschulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf unsere früheren Verfügungen (6.3.23 und 24 7 28)
Verzeichnisse in obigem Betreff für das Schul- jafyr 1929/30 bis zum 1. 5.1930 an uns einzusenden.
Wo die entsprechenden Angaben bereits in den Jahresbericht ausgenommen worden sind, bedarf es keiner besonderen Berichterstattung.
Gießen, den 15. April 1930.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
®r“nber9 »Ur Einsicht der Interessenten offen.
Einwendungen sind bei Meidung des Ausschlusses binnen dieser Mringen ^ 0&er 311 Protokoll bei ber Bürgermeisterei Grünberg oor- Gießen, den 15. April 1930.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Braun.
Druck der Brühl'schen Universitats-Buch- und Steindruckerei. R Lange, (Sieben.


