Amtsverkündigungsblatt
für die Vrovinzialdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
irr. 21 Er,-dem- D.enslag und Arena». 21. Mäkz^ Aur dura die Po« zu beiden. 193Q
gez.: BKarcher
gez.: P o th.
Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
x ^l^w'chen Sie auf die Bestimmung des Art. 39 21bf. 1 Zjff. 2 des ^eldtrafgefetzes vom 13. Juli 1904 (Regierungsblatt 1904, S 282) und empfehlen Ihnen dringend, im Interesse einer guten Feldbestellunq mi Einvernehmen mit dem Gemeinderat eine ausreichende Sperrzeit für Tauben anzuordnen. 0 1
Gießen, den 15. März 1930.
Kreisamt Gießen. I.B.: Schmidt.
Betr.: Bekämpfung der Schweinepest.
An das Polizeiamt Gießen, die Gendarmeriestationen des Kreises und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie nachdrücklichst auf die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 3. März 1930, betr. die äJetampfung der Schweinepest hin und empfehlen Ihnen, insbesondere aus die Händler zu achten, die neuerdings versuchen, auch aus weit ent- sernten nichthessischen Bezirken, auf Kraftwagen Ferkel nach Hessen einzufuhren und abzusetzen.
Gießen, den 15. März 1930.
Kreisamt Gießen. I. B.: Sch m i d t.
Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke: Ortsdurchfahrt oobenhausen II ist wieder aufgehoben.
Gießen, den 13. März 1930.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldesaustausch zwischen dem Hessischen Staat und der Gewerkschaft Friedrich zu Hungen.
Gemäß Art. 56_ des Hessischen Berggesetzes und unter Hinweis auf Art. 61 und 57 desselben Gesetzes wird hierdurch öffentlich bekanntgemacht, daß durch Vertrag vom 15. Oktober 1929 vor dem Hessischen Amtsgericht Friedberg ein Austausch von Feldesteilen der Braunkohlenbergwerke „Ludwigshoffnung" und „Wölfersheim" des Volksstaats Hessen einerseits und der Braunkohlenbergwerke „konsolidierte Friedrich" und „Ernst" der Gewerkschaft Friedrich zu Hungen andrerseits vereinbart worden ist und daß die Beteiligten für diesen Feldesaustausch die Bestätigung der Oberen Bergbehörde beantragt haben. Der Vertrag liegt vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab drei Monate lang bei uns zur Einsichtnahme offen.
Darmstadt, den 11. Februar 1930.
Hessische Obere Bergbehörde:
Dienstnachrichken des Kreisamkes.
c, Seip unb August Weisensee aus Reinhardshain wurden als
Feldgeschworene für die Gemeinde Reinhardshain bestellt und verpflichtet.
Max Gehrk aus Lindenstrukh wurde als Wiegemeister und Wilhelm Reichmann I aus Lindenstrukh zum stellvertretenden Wiegemeister für die Gemeinde Lindenstruth bestellt. 1
Die Schweinepest in Laubach ist erloschen.
Der Minister des Innern hak geskatket:
Ge^l°tterie anläßlich des Eulbacher Marktes; Vertriebsgebiet der Soft- 23oltsftaat Hessen, Ziehungstermin: 5. August 1930.
3m Wege des Loseaustauschverkehrs:
Geldlotterie zugunsten des Thüringer Museums in Eisenach 5. Reihe “ÄÄÄ1" * So"*a' *•* ***.
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§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 74 ff. des Reichsviehseuchengesetzes.
8 3.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Darmstadt, den 3. März 1930.
Der Minister des Innern:
L e u s ch n e r.
Betr.: 3ugendschutz.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
?iera'2ib?>ani,“un9 Jugendlicher vom Lande in die Großstadt birgt Gefahren fur die meist unerfahrenen und noch nicht gereiften jun- gen Menschen Ein geeigneter Hinweis auf diese Gefahren, wie er wohl fd)°£ bei ?er Schulentlassung erfolgt ist, erscheint in den un^ tn ken zur Schulentlassung kommenden Jahrgängen anläßlich des bevorstehenden Schulschlusses angezeigt. Hierbei wäre auch me zuni-Schutz der fugend insbesondere der weiblichen Jugend bestehenden schütz- und Hilfseinrichtungen (Mädchenschutzverbände und Vereine der Freundinnen junger Mädchen usw.), die besonders auch für die Betreuung wahrend der Reise (Bahnhofsdienst) in Betracht kommen entsprechend hinzuweisen.
x Nationalverein der Freundinnen junger Mädchen (Hei-
•rrer0' /mier,bcr!tra6c 72)- der Verband evangelischer deutscher Bahnhof- Mlsston (Berlin-Dahlem, Friedbergstraße 27) und der Deutsche Nationalverband der katholischen Mädchenschutzvereine (Freiburg i. B., Werderstraße 4) geben Schriften über ihre Tätigkeit und Anschauungsmaterial heraus, die von diesen Organisationen bezogen werden können.
Gießen, den 17. März 1930.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel.
Bekanntmachung die Bekämpfung der Schweinepesk betreffend.
Vom 3. März 1930.
®runb des § 17 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 itteichsgesetzblatt Seite 519) wird folgendes bestimmt:
a. . §1.
,d>e im Besitz von Viehhändlern befindlichen Schweinebestände hm Hondel außerhalb des Ortes der gewerblichen Niederlassung bn,.,'; er.s oder, wenn dieser eine gewerbliche Niederlassung nicht «Wa . ^ot, außerhalb seines Wohnortes, Gesundheitszeugnisse imachung vom 30. April 1927, die Ausführung des Reichsvieh- hier die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse für Vieh Betz.-Vl. S. 107) bcigebracht sein, bevor aus den Beständen intSne öer“U16ert oder sonst entfernt werden. Aus den Gesundheits- bie Gesundheit des gesamten Bestandes ersichtlich sein. Die biiL, eic"PeU0niffe s'"d in die Kontrollbücher und, soweit Nebenkontroll- Wt geführt werden, auch in diese einzutragen.
J,e Gesundheitszeugnisse haben eine Gültigkeitsdauer von 5 Tagen. $EränL'yei°nI1®un8 non Gesundheitszeugnissen bedarf es nicht, wenn die sichende x Schweine auf einem unter amtstierärztlicher Kontrolle
Druck der Brühl'fchen Ani v erst tä ts - Bu ch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


