Ausgabe 
11.7.1930
 
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Amtsverkündigungsblati

für die provinzial-krettion OSerhsffen und für das Kreisamt Gießen

H 3uli 1930

S»N-.A-b-E »l. s-.i.« d-s - s°r T-Ich»-«-n, beim Sl6Qt ®leBe. - W-nd°,I»-,B.rb-n.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ferien des Kreisausschusses.

Der Kreisausschuh hält während der Zeit vom 15. Juni bis 15. Sep-

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2luf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß Gießen, den 7. Juli 1930.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen-

I. V.: Ritzel.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen.

Unter Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen weisen nur wiederholt darauf hm, daß Amtstage bei der unterzeichneten Behörde

Dienstags vormittags und Freitags vormittags jeder Woche find Wahrend der übrigen Zeit find die Dienstzimmer des Kreisamts für das Publikum geschloffen, so daß, soweit es sich nicht um Fälle aller- dringendster Art handelt, Personen, die außerhalb der Amtstags hier vorsprechen, aus Abfertigung nicht rechnen können. 8' 9

Gießen, den 4. Juli 1930.

Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir ersuchen, die vorstehende Bekanntmachung aus ortsübliche Weise in den Landgenieindon außerdem durch Aushang des Ihnen mit Ver­fügung vom 14. Marz 1925 zugegangenen Plakats zur öffentlichen Kennt­nis zu bringen. Weiter weifen wir die Bürgermeistereien der üand- ausdrücklich an, Gesuche, die von ihnen aufzunehmen sind oder schriftlich bei ihnen vorgebracht werden, mit der post hierher zu schicken zu ^übennitteln ^C5 üblich war, durch den Gesuchsteller selbst uns

Gießen, den 4. Juli 1930.

Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.

Betr.: Wanderschafherden.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das polizeiamt Gießen und die

Gendarmeriefkationen des Kreises.

. Die ernste Seuchenlage veranlaßt uns, auf die strenge Durchführung der Bestimmungen unserer Bekanntmachung vom 25.8.1925 betr Maß- regeln gegen die Verbreitung von Seuchen durch Wanderschafherden, abgedruckt im A.VWl. Nr. 68 vom 28. 8.1925, erneut hinzuweisen. Wir empfehlen § 2 der Bestimmungen Ihrer ganz besonderen Beachtung.

Gießen, den 8. Juli 1930.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

Druck der Drühl'schen Llniversitäts-Buch. und Steinbruckerei, 2t. Lange, Gießen.