Amisverkündigungsbsail
für d-e Nrovinzialdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
?!r. 27 Erscheint Dienstag und Freitags -t-i
^ pril Nur durch die Post zu beziehen. IS30
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Unterricht für die Folge weiter eingeschränkt werden Slbtohmn» 3" weitgehenden Zusammenlegungen von Klassen und ssbte-lANgen schneiten müssen. Wo und inwieweit das angängig ist läßt fh^no ^Ug^nblick noch Nicht übersehen. Die erforderlichen Feststellungen tonnen erst in einigen Tagen abgeschlossen werden. OTtbeuungen einer'fiöbe SÄ daß Vergütung für den genannten Unterricht in einer choye ausgezahlt wird, wie es nicht aufreckt erhalten werden form ?"^d . Anweisung für die Aprilvergütung in allen Fällen zurückaebal- i4 ««Sttl VÄäB Ä"* ®“cn «*S*Ä *gs*" **
Die Vergütung für den Unterricht, bei dem Einsvarunaen nicht ÄftÄin »" ÄK-tt
Gießen, den 8. April 1930.
Hess. Kreisschulamt. I. 23.: Fischen
$etr,: Gieß^Uidruckerfachklassen an der gewerblichen Berufsschule zu
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
in iSersn®aCi-Unt^i.aU^u^ für das Lehrlingswesen im Vuchdruckqewerbe m der Provinz Oberhessen hat sich an uns gewandt mit dem Antrag küe Sammlung aller Buchdruckerlehrlinge Oberhessens zu Fachklassen (4 st'akir- flonae) an der beruflich gegliederten Fortbildungsschu^ zu Ließen in Ne W ge zu le-ten Der Herr Minister für Kultus und Blldunqswesen bat NuSachkÄnIb^''^m^ antrage stattgegeben und den Besuch der Buch- druckerfachklassen zu Gießen für alle Buchdrucker- und Schriftseizerlehr- SberDS/enS fUr üerbinMi$ ert(ärt (Vfg. K. M. II 9459 vom 7 De-
Dic Regelung tritt mit Beginn des Schuljahres 1930/31 in Kraft.
ffiir empfehlen Ihnen, hiernach das Erforderliche zu veranlassen.
Gießen, den 8. April 1930.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Betr.: Jahresberichte der Schulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
,. ®lr, kehen der Einsendung der Jahresberichte für das Schuljahr 1929/30
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Gießen, den 9. April 1930.
Hess. Kreisschulamt. 3. 23.: Fischer.
Dienstnachrichken des Sreisamkes.
Friedrich Karl Rinn und Ferdinand Kröck II aus Heuchelheim sind zu
?t>Kbern bM W'esenvorstandes Heuchelheim ernannt und verpflichtet
$e3(" ?Ie Erhebung der Kurabgabe und Badegelder in Bad-Nauheim.
An den Herrn Oberbürgermeister der Sladk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die Kurverwaltung Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung gemacht daß ,n den benachbarten Städten und Orten Fremde Wobnung nehmen von da aus die Km-mittel in Bad-Nauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgehen suchen. Daher ist angeordnet worden, daß die Abgabe von
ch.öen S^Maufern j$u Bad-Nauheim an die Ortsansässigen von Bad-2tauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskarken nachdem unten abgedruckten Muster dem Aussichtspersonal in den Badehäusern vorgezeiqt werden. Diese Ausweiskarten sollen durch Sie auf Ansuchen der Orts- msasstgen ausgestellt werden. 1/11 vcr
Sie Abgabe ber JUusroeistarten darf also nicht an solche Verfonen -rsolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Rur ftir die Orls- ansassigen, die mindestens ein Iahr in dem betr. Orte wohnen und auch «™»lrr6C3ay ^asenL öurfe" derartige Karten ausgestellt^ werden diese ® ^am},e?0C^ 3" unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in
Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren 9 z-ich!üss7 zu' führen^^"^" ^sweiskarten haben Sie namentliche Wer-
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Sie wollen Vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen Die Ror- m?stanko^u haben^^ fmb bei Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis anforberaU5roet5farten mo[Ien Sie bei der Badeverwaltung Bad-Nauheim 3ab?es 8lftehJ^? ^weiligen Saison — im Oktober jeden
ÄmeGzuNschen Kurverwaltung Bad-Nauheim portofrei von n gebrauchten Karten sind von Ihnen zwecks Verwendung in
nachfolgenden Jahren zurückzubehalten. y
für >Ee d^s°u«n, die nicht im Gebrauche einer Ausweiskarte sind können fcA" einmaligen Gebrauch der Kurmittel eine besondere Erlaubnis
die Bade- und Krirverwaltimg Bad-Nauheim erhalten
Gießen, den 7. April 1930.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Wortlaut der Ausweiskarte.
D. . . .
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den 19 . . .
Bürgermeisterei
(r • .r. .. (Siegel.)
oei mißbräuchlichem Gebrauch verliert diese Karte ihre Gültigkeit.
Vollsschllle f“r ben "ebenamtlichen Handarbeitsunterricht in der ‘ 2<n die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
'“£?’"L“ werden daß, veranlaßt durch eine erhebliche
3 9 bes f"r das neue Schuljahr zur Verfügung stehenden Kredits,
Druck der Brühl'fchen AniverfitSts-Duch. und Steiubruckerei. D. Lange, Gießen.


