Ausgabe 
11.3.1930
 
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flr.18

Erscheint Dienstag und Freitag.

11. März

2kur durch die Post zu beziehen.

1930

Bekanntmachung.

Letr: Feldbereinigung Großen-Linden; hier: Gemarkungsgrenzregulie­rung mit Leihgestern.

. miA ^"^chs'eßung vom 24. Februar 1930 hat das Hessische Ministe­rn,^ sr ^o,elt rUn Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirt- den Zuteilungsplan der Gemarkung Großen-Linden bezüglich der

Gemarkungsgrenzregulierung mit Leihgestern für vollziehbar erklärt.

... 3ck) bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentums- !.^Mng) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungsgesetzes den .Marz 1SZ0 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders ge­troffenen Vereinbarungen und Anordnungen.

Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen:

1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vorgenommen werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Melio­rationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Em hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw zugeschrieben. 0

Friedberg, den 1. März 1930.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.

Betr.: Beginn der Osterferien 1930.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Osterferien beginnen in diesem Jahre am Sonntag, den 6. April. Gießen, den 5. März 1930.

Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Kinkel.

23etr.: Die Ausbildung der technischen Lehrerinnen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Unsere Verfügung vom 16. April 1929 und die derselben anqefüqte

Un®. A^es ^errn Meisters für Kultus und Bildungswesen vom 22. Marz 1929 bringen wir in Erinnerung und empfehlen Ihnen, die Verfügung den zur Entlassung kommenden technischen Anwärterinnen bekanntzugeben und auf die nutzbringende Verwendung der Wartezeit hinzuweisen. 0

Gießen, den 6. März 1930.

Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Kinkel.

Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 31. März entgegen.

Fehlbericht erforderlich.

Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.

Gießen, den 7. März 1930.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Kinkel. .

Dienstnachrichken des kreisamkes.

Bei der am 16. Februar 1930 stattgefundenen Wahl eines Beigeord­neten für die Gemeinde Münster wurde, der seitherige Beigeordnete Friedrich Dörr wiedergewählt.

Bei der am 23. Februar 1930 stattgefundenen Bürgermeisterwahl der Gemeinde Reiskirchen wurde der seitherige Bürgermeister Philipp Schom- ber wiedergewählt.

Der stellvertretende Beigeordnete Heinrich Menz I. von Lindenstruth wurde mit der Führung der Bürgermeistereigeschäfte Lindenstrukh be-

Druck der Drühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.