7lr.ll
Erlcheinl ®ienstag unö Ärettag.
11. Februar
'Kur öurcb öte Post zu beheben.
1930
Druck der Brühl',chen Aniversitäts ° Buch- und Steindruckerei, R Lange, Gießen"
der Wiesenvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen Sie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Vorlage machen der BorfTanb^fm^fn ^anlassen, daß gleichzeitig mit dem wiesengang oer Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Wasseraenossenickakten Ih hPnOhi» hnebeiLe t ^°k°lschau vornimmt. Die Genossenschaftsvorstände ßpnnFfpn Är-A 6bel?nrbere H.r Augenmerk darauf zu richten, ob sich die a:mO0unKtn gutem Zustande befinden und ob etwa unterhaltungs- oder Verbesserungsvorschläge zu machen sind.
Gießen, den 6. Februar 1930.
Kreisamt Gießen. 1.93.: Schmidt.
8etr.: Wiesenrundgänge im Frühjahr 1930.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
im a^k^rtikel 1 der Wiefenpolizeiverordnung für den Äreis Gießen ist mipipnnnrf^, 5s der Frühjahrswiesenrundgang durch den
Mphmpn fr-"b Utl ,el Zuziehung der Feldschühen und Wiesenwärter rmr- reffen und?afü>°betor^^E°ß alsbald die erforderlichen Anordnungen und dafür besorgt sein, daß ordnungsmäßiges Protokoll über den Nengang errichtet wird. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur L^btorifTbi^MTFrnmf'n001«6^ fcii^rr vorgeschriebenen Einsendung h,L , .*f.*es Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mitwir- tinnm “h o von Anständen nötig wird. Wir hegen das Ver-
LtiaL die im eigenen Interesse auch ohL unsere Be-
lei iauna nnn^/rnM ^911,?9! L°!"9fnlt,9 vornehmen lassen und die $e= itmgung von Anstanden herbeifuhren.
H)ei£ wir WhlbanaUffe^BCn?c Protokoll aufzustellen ist, oer- iq4n roE auf Absatz II unserer Bekanntmachung vom 18. September 1922 ~ Amtsverkundigungsblatt Nr. 106 vom Jahre 1922 P aeiÄnfn ^wtoE°a- üb^.i,e,1 W'^engang ist von allen Beteiligten zu unter- sder ein ein- Al'lgUed des Wiesenvorstandes oder ein Feldschütze riiimc6111 Attesenwarker an der Teilnahme verhindert so ist der ktinde -M'gsgrund am Schlüsse des Protokolls anzugeben $
Bekanntmachung.
Betr.: Das Feuerlöschwesen im Kreise Gießen.
B«A92£. lauden durch den Kreisfeuerwehrinspektor in 47 @e= rrKinben 49 Besichtigungen der Feuerlöscheinrichtungen statt. Die Besich- ägungen waren größtenteils mit Uebungen verbunden. In zwei Gemeinden, sowie in einer Fabrik wurden nur die Geräte besichtigt.
tM^»^cheinrichtungen in den Gemeinden Albach, Annerod Bel-
$or-ar4 ^itmgshausen, Geilshausen, Großen-Buseck
Holzheim, Langsdorf Lich, Lollar, Nieder-Bessingen, Nonnenroth Ober- Horgern, Treis a. d. Lumda, Winnerod und bei den Buderusschen Eisen- werken m Lollar wurden se h r gut, die Feuerlöscheinrichtungen in den Gemeinden Allendorf a. d. Lumda, Bettenhausen, Beuern, Dorf-Gill Gö- e nrod, Grunberg Hungen, Klein-Linden, Lindenstruth, Londorf, Mainzlar, Munster, Muschenheim, Obbornhofen, Ober-Bessingen, Rödgen Röthges, Stangenrod, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Iro^ uni> Bil- Itngen wurden gut angetroffen. ’
, ,?n ^n-^Eeinde Eberstadt ist ein sehr schön eingerichteter, mit elek-
kld,t-?nb. Schlauchtrockenturm versehener Unterstellraum für die Feue.loschgerate eingerichtet worden. Mehrere Gemeinden haben Stützleitern, Schiebeleitern, eine Gemeind« eine fahrbare mechanische Leiter und eine Gemeinde eine Kleinmotorspritze angeschafft.
Aneckennung^aus.^" betreffentKn ®emeinben und Feuerwehren unsere
Gießen, den 6. Februar 1930.
Kreisamt Gießen. I. B.: Ritz el.
Amtsverkündigungsbsati .1
für die Provinzialdirektton Oberhessen und für das Kreisamt Gießen
Betr.: Das Beschneiden der Hecken.
An den Herrn Oberbürgermeister der Sladl Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach dem Polizeireglement vom 24. Februar 1882 haben die (Sorten- unb Feldbesitzer, die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr- oder Fuß xnr-Kss teäto gars ssH W K Ä “ÄÄ"b” ** i>": „„ ®ir empfehlen Ihnen, die Garten- und Feldbesitzer auf diese Bestimmungen hinzuweisen. Zuwiderhandlungen sind strafbar Nach dem oben ^wahn en Termin, insbesondere im Sommer, bithnMenffA SSu
ließen, den 5. Februar 1930.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.
Dienstnachrichken des Kreisamkes.
Der Minister des Innern hat gestattet:
3m Wege des Loseaustauschverkehrs:
Geldlotterie des Landesverbandes Badischer Gewerbe- und finnh- merkervereinigungen in Heidelberg: Vertriebszeit der ßosbriefe nnm
L ffipVsA/9?0 bis i-Sun 1930; Vertriebsgebiet: Volksstaat Hessen- ©iinfHe b ° te«n • 3Ur ^Achtung einer Ausstellungshalle für bildende Künstler in Weimar; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hellen Zlehungstermin wird noch bekanntgegeben. 1 1
Ser Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt-
ter Landeskirchenamt zur Veranstaltung einer Haussammlunq un ^'lgliedern der evangelischen Landeskirche für das Gebiert de«
Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1930.
»---->-»--1- .» 'm mw. w». - $a8 6er Sede„. _


