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Amisverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Obecheffen und für das Kreisamt Gießen
fln51 Dienstag und Freitag.8. Zuli Aur durch die Post zu beziehen. 1930
Inhalts-Aebersicht: Die Einfuhr von Kirschensendungen nach Schottland. — Die Einrichtung und den Betrieb von Auküaen — Berxeicknis über Perlonen, die durch Einbürgerung im Auslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. - Tagung für geschichtliche Städtekunde __Feldbereimgung in der Gemarkung Lauter. - Dienstnachrichten.
Bekanntmachung
über die Einfuhr von Kirschensendungen nach Schokiland.
Vom 26. Juni 1930.
Die Einfuhr von Kirschensendungen von Deutschland nach Schottland unterliegt denselben Bedingungen wie die Einfuhr nach England Dieselben sind veröffentlicht in der „Darmstädter Zeitung" vom 7. Juni 1930 Nr. 131.
Darmstadt, den 26. Juni 1930.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Rößler.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen.
Auf Grund des Gesetzes vom 3. April 1930 ist eine Verordnung über die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen (Aufzugsverordnung) erlassen worden, die in der Darmstädter Zeitung Nr. 122 vom 27. Mai 1930 veröffentlicht ist.
3n § 3 der Verordnung ist für den baulichen Teil von Neuanlagen oder für wesentliche bauliche Aenderungen bestehende Anlagen die Einholung der Genehmigung der zuständigen Baupolizeibehörde, d. i. in den Landgemeinden des Kreises das hessische Hochbauamt und in dem Bezirk der Stadt Gießen das Städtische Bauamt vorgeschrieben. Außerdem muß wegen des maschinellen Teils dieser Anlage eine Anzeige an den Sach-, verständigen erstattet werden. Nach § 11 der Aufzugsverordnung ist dies die Hessische Dampfkesselinspektion in Darmstadt, im Bedarfsfälle der Mimsterialreferent für elektrische Angelegenheiten. Weiter sind nach §15 ta Aufzugsverordnung die unter ihren Geltungsbereich fallenden und bei ihrem Inkrafttreten bestehenden Aufzugsanlagen, soweit sie bisher einer Prüfung durch Sachverständige nicht unterlagen, oder bei einer solchen zu Anständen Anlaß gegeben haben, bis zum 28. August 1930 dem Sachverständigen anzuzeigen. Wir fordern die Besitzer und Vermieter von aufzugen ausdrücklich auf, die nach § 3 und 15 der Aufzugsverordnung erforderlichen Anzeigen der Hessischen Dampfkesselinspektion in Darm- iadt zu erstatten. An den neben der Dampfkesselinspektion als Sachver- Mdiger bezeichneten Ministerialreferenten für elektrotechnische Angelegen- peiten brauchen diese Anzeigen nicht erstattet zu werden. Die Snmpb (et'eri efh°n im Bedarfsfälle mit demselben in Verbindung
Gießen, den l.Juli 1930.
Kreisamt Gießen. 3.58.: Dr. Braun.
An den Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
A»ir empfehlen Ihnen vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche e-se zu veröffentlichen.
Gießen, den l.Juli 1930.
Kreisamt Gießen. 3.58.: Dr. Braun.
58etr.: Verzeichnis über Personen, die durch Einbürgerung im Auslande ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.
An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
erinnern Sie an die Erledigung unserer Verfügung vom 5.3uli 1026, abgedruckt in Nr. 55 des Amtsverkündigungsblattes vom 9.3ult 1926.
uns bis zum 1. August 1930 kein Bericht von Ihnen zugeht, nehmen wir an, daß die Verfügung für 3hre Gemeinde nicht in Betracht kommt Fehlbericht ist nicht erforderlich.
Gießen, den 4.3uli 1930.
_________________Kreisamt Gießen. 3.58.: Schmidt.
Betr.: Tagung für geschichtliche Städtekunde.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die „Gesellschaft für Deutsche Bildung" veranstaltet vom 27.3uli bis 4 August 1930 in den Städten Basel, Schaffhausen, Stein a. Rh. und Konstanz eine Tagung für geschichtliche Städtekunde mit Vorträgen, Ausflügen und Besichtigungen. Die Tagesordnung wird den Teilnehmern mit der Teilnehmerkarte, die von der Geschäftsstelle der Gesellschaft Frankfurt a.M., Kleiner Hirschgraben 12—14, erhältlich ist, zugestellt. Die Teilnehmerzahl ist auf 40 beschränkt.
Wir weisen empfehlend auf die Veranstaltung hin.
Gießen, den 30.3uni 1930.
_______ Hessisches Kreisschulamt. 3.58.: Fischer.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lauter; hier Drainagen.
3n der Zeit vom 9.3uli 1930 bis einschließlich 22.3uli 1930 liegt nuf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter
der Kommissionsbeschluß Ziffer 2 vom 24.3uni 1930 zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lauter schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 30.3unt 1930.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungsrat.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
Wilhelm Philipp Sommerlab aus Beuern wurde zum Feldgeschworenen der Gemeinde Beuern bestellt und verpflichtet.
Der Minister des 3nnern hat gestattet:
■rJDenJ8ertrieb ber Lose der Geldlotterie zugunsten des Braunschweigischen Roten Kreuzes bis zu dem auf den 21. August dieses 3ahres verlegten Ziehungstermin.
Der Minister des 3nnem hat die Erlaubnis erteilt:
Dem Blindenbeschäftigungsverein Darmstadt, Karlsstraße 21, zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen zugunsten seiner in Rot geratenen blinden Mitglieder und zur Unterhaltung seiner Blinden- werkstätte in Darmstadt im Gebiete der Provinz Starkenburg und des Kreises Worms bis zum 30. Juni 1931.
I.
Druck der Drühl'fchen Tlniverfitäts-Buch-- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.


