Ausgabe 
30.7.1929
 
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Bctr.: Bürgsrkunde in der Fortbildungsschule.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen empfehlend auf nachstehende Neuerscheinungen hin:

1.Merkblätter für Lebens- und Bürgerkunde" von ß. Amann, Be­rufsschullehrer, Roßdorf b. D., 3 Jahrgänge mit je einem Snmmel- mäppchen je 0,60 RM. Für die Hand der Schüler. Verlag: Verlags­haus Darmstadt, Wolfgang Schröter, Darmstadt.

2.Bürgerkunde für die Hand des Berufsfchülers" von Rektor Schlecht­weg, Neu-Jfendurg. Preis 0,80 RM. Verlag Emil Roth, Gießen, Verlagsbuchhandlung.

Die Genehmigung zur Einführung ist von dem Herrn Minister für Kultus und Bildungswesen erteilt worden.

Gießen, den 26. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Betr.: Das BuchBlecher, Einführung in die heimische Vorgeschichte". Volksschulen eingeführt wird.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Im Verlag von Karl Bindernagel in Friedberg ist ein Buch von Pros. Or. G. Blecher erschienen:Einführung in die heimische Vorgeschichte". Das Werk gibt dem Lehrer die Möglichkeit, sich rasch und leicht in die Ergebnisse der Vorgeschichtsforschung einzuarbeiten und die heimische Vor­geschichte in allen Schulgattungen zu behandeln.

Der Preis der Schrift, die resch mit Abbildungen und Tafeln aus- geftattet ist, beträgt 3,50 RM. Die Anschaffung wird den Schulen und heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaften besonders empfohlen.

Gießen, den 26. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Fischer.

Betr.: SchülerarbeitsbuchSchaffensfreude".

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Herr Minister hat genehmigt, daß das SchülerarbeitsbuchSchaf­fensfreude", Verlag Diesterweg, Frankfurt a. M., herausgegeben von Schul­rat Anton Senner, Kurzausgabe D, als Realienbuch in den hessischen Volksschulen eingeführ twird.

Gießen, den 26. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Betr.: Die Stelle.einer Revifionslehrerin für den technischen Uni® im Stadt- und Landkreis Gießen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des kreise

Die Revisionslehrerin für den technischen Unterricht in benJS und Fortbildungsschulen des Kreises, Fräulein Luise Mutschler, ijt 1. Juli 1929 in den Ruhestand getreten. Als Nachfolgerin ist mj|, nehmigung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswetzi technische Lehrerin Fräulein Gertrud Zöller aus Haufen bestellt n®

Gießen, den 26. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Fischer.

Betr.: Beschäftigung der technischen Lehrkräfte.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, uns Pläne der hauptamtlichen Handarbeit^ Hauswirtschaftslehrerinnen oorzulegen, aus denen ihre tBefcfjäftigung; Schuljahr 1929/30 ersichtlich ist. Es kommen nur ßehrkräste mit it Ausbildung in Betracht, und zwar sowohl endgültig angestellte Lehret» wie auch technische Anwärterinnen (Eingestufte und solche, die 6t* vergütung erhalten). Aus den Plänen soll ersichtlich sein, welche El« in der Volks- und welche Stunden in der Fortbildungsschule erteilt it*

Gießen, den 27. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Fischer.

Betr.: Praktische Ausbildung der Pädagogik Studierenden.

Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Pädagogische Institut bei der Technischen Hochschule zu Der* hat mit Genehmigung des Herrn Ministers für Kultus und MdL wesen ungeordnet,'daß die Pädagogik Studierenden während des Sonn: Zwischensemesters eineSchulhelferzeit" erledigen sollen. Die Schchtz zeit ist ein wesentlicher Teil der praktischen Ausbildung.

Während der Helferzeit untersteht der Schulhelfer dem zustäch Schulrat.

Wir empfehlen 3hnen, alsbald an uns zu berichten, wenn sich ml dagogik Studierender bei Ihnen zu Ablegung seiner Schulhelserzeii mb Wir werden dann das weitere von hier aus veranlassen.

Gießen, den 27. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. 33.: Fische r.

Betr.: Errichtung einerStaatlichen Landesberatungsstelle für das volks­tümliche Büchereiwesen in Hessen".

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildunqswesen vom 4. Juni 1929 in Nr. 129 derDarmstadter Zei­tung" vom 6. Juni 1929 aufmerksam und empfehlen Ihnen, die in tfrage kommenden Stellen besonders auf Absatz 3 des Ausschreibens hinzuweisen.

Gießen, den 26. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 1.33.: Fischer.

Betr.: Ausfall des Unterrichts in der Fortbildungsschule bei großer hi

An die Schulvorstände der Landgemeinden des kreis«.

An den für die Volksschule hitzfreien Tagen wird die Unterritz- an der Fortbildungsschule in den Klassen, für die mehr als sechs tz richtsstunden an einem Tage angefetzt sind, um die über sechs Sck hinausgehende Zeit gekürzt.

Gießen, den 26. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Fischer.

0,20 RM.

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Tag und-'

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Betr.: Besuch der Fortbildungsschule durch nicht mehr fortbildungsschul­pflichtige Lehrlinge.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Durch Verfügung vom 25. Oktober 1927 (Ueberdruck) haben wir Ihnen eine Verfügung des Herrn Staatspräsidenten Landesamt für das Bildunqswesen zu obiger Sache mitgeteilt. , , ,. u

Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat hierzu nunmehr bestimmt daß die Schulämter bis auf weiteres ermächtigt sind, die m Frage kommenden Lehrlinge auf Wunsch vom Besuche des allgemeinen Unterrichts zu befreien.

Gegebenenfalls sehen wir Ihren Anträgen entgegen.

Tag und-- lfd. lsd.

Betr.: Vorlesungen über amerikanisches Bildungswesen am Pädagogischen Institut zu Mainz.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 17. Juli 1929 in Nr. 169 derDarmstädter Zei­tung" vom 23. Juli 1929 aufmerksam und empfehlen Ihnen, Lehrkräfte die an den Vorlesungen teilnehmen wollen, bis spätestens zum 10. August bei uns anzumelden.

Die Vorlesungen finden in deutscher und englischer Sprache statt.

Gießen, den 25. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. 33.: Fischer.

Gießen, den 26. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Fische r

Dienstnachrichken des Sreisamkes.

Dr Lothar Dohm aus Düsseldorf wurde als Assistenzarzt der Heil- und Pflegennstalt bei Gießen verpflichtet.

festgesetzt:

1. Für Ochsen, Kühe, Rinder, Schweine Für Kälber und Ferkel

Für jedes auf dem Pferdemarkt (Gallusmarkt) aufgetriebene oder aufgefahrene Pferd

Für Lastautos, von denen unmittel­bar Schokolade, Zuckerwaren oder sonstige Waren verkauft werden Für einen nicht überbauten Stand Für einen überbauten Stand

pro Tag und & pro Tag und-'

Betr.: Befreiung vom Besuche der Fortbildungsschule.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir geben Ihnen davon Kenntnis, daß der Besuch derPrwcck- Handels-Lehranstalt von I. Gadomsky" und desPrlvat-Unterrlcht-Jn- ftituis von M. Gander", beide zu Mainz, in keiner Weise vom Besuche der Pflichtfortbildungsschule befreit.

Gießen, den 26. Juli 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Fischer.

Orkssahung

über die Erhebung von Marklstandgeld in der Gemeinde ®tünta>

Auf Grund des Artikels 15 und 192 der LGO. vom 8. Juli M der Fassung des Gesetzes vom 15. April 1919, wird durch BesOtz Gemeinderäts vom 5. April 1929 nach gutachtlicher Aeußerung beii M Meisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Herrn «» des Innern und des Herrn Ministers für Arbeit und Wirtschaft vm* 1929 zu Nr.M.A. W. 19 974 unter Aufhebung der Ortssatzung der-- Grünberg vom 23. Juni 1925, die Festsetzung des Marktstandgelte Stadt Grünberg betreffend, und des Nachtrags hierzu vom 11. 1926 folgende Ortssatzung beschlossen:

§ 1.

Für die Märkte der Stadt Grünberg werden folgende Marktstltztz

§ 2.

Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Verkündigung Verkündigungsblatt in Kraft.

Grünberg, den 25. Juli 1929.

Hessische Bürgermeisterei: 1.33.: Keller.

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