Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Zehnter Verfassunastaq. - Das Buch „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919. - Die Schriftenreihe ÄvMMnische Erziehung"-^ - DieSchrift „Die Schule im Dienste derVolksversöhnung und der Dölkerversöhnung" - Einführung von neuen M^iirh<?rn für die Berufsschulen. - Handbücher des hessischen Heimatforschers. — Handausgabe des Hessischen Ausfuhrungsgesetzes zmn 2^1^=’ eL fürJugendwohlÄ in der Fortbildungsschule. - Das Buch „Blecher". - Schülerarbeitsbuch „@rf)aWreuöe^
^ncr StaaUichen Landesberatungsstelle für das volkstümliche Büchereiwesen in Hessen". — Dorlesungen über amerikanisches DildunMoesem Velreiung vom Besuche der Fortbildungsschule. - Besuch der Fortbildungsschule. — Die Stelle einer lRevisionslehrerin für den technlschen ünterriÄ - Beschäftigung der technischen Lehrkräfte. - Praktifche Ausbildung der Pädagogik SiUdrerenden. — Ausfall des Unterrichts in U ' öer Fortbildungsschule. — Erhebung von Markstandgeld in der Gemeinde Grunberg. - Dienstnachrichten.
$3 Erscheint Dienstag und Freitag. 30. Aur durch die Post zu beziehen. 1929
Betr.: Die Schrift „Die Schule im Dienste der Volksversöhnung und der Völkerversöhnung".
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen auf die im Verlag des Hessischen Landeslehrervereins erschienene Schrift von Professor Dr. Julius Goldstein aufmerlsam„ „Die Schule im Dienste der Volksversöhnung und der Völkerversohnung und empfehlen die Anschaffung für die Lehrerbüchereien. Der in dieser Druct- schrist enthaltene Vortrag hat bei der Jubiläumstagung des Hessischen Landeslehrervereins starke Zustimmung gefunden, und von Ser rinm wird ihm große Bedeutung beigelegt für die Förderung des in der lie,chs- verfassung und im hessischen Volksschulgesetz als Forderung enthaltenen Gedankens der Volksversöhnung und der Völkerversöhnung.
Gießen, den 26. Juli 1929. .,
Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: 3 t i d) e r.
Betr.: Einführung von neuen Lesebüchern für die Berufsschulen.
Tin die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat die nachverzeichneten neuen Lesebücher zur Einführung in die Fortbildungsschulen (Berufsschulen) zugelassen: , „
1. „Neues Lesebuch für Berufsschulen. Ausgabe B für die weibliche Jugend." Verlag von Emil Roth, Gießen.
2. „Lebenssahrt. Ein Buch für junge Menschen. Ausgabe B für Mädchen." Verlag von Wolfgang Schröter, Verlagshaus, Darmstadt.
Gießen, den 26. Juli 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3.53.: Fischer.
Betr.: Handbücher des hessischen Heimatforschers.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Als Heft II der „Handbücher des hessischen Heimatforschers" ijt im Verlag des Historischen Vereins für Hessen das „Hilfsbuch zur Beobachtung der geologischen Verhältnisse unserer Heimat" von Dr. phil. nat. Heinrich Diehl erschienen. , ,, m
Die Handbücher des hessischen Heimatforschers, die ein wertvoller Besitz der Lehrmittelsammlungen der Schulen sein werden, sollen insbesondere den heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaften ihre Tätigkeit erleichtern, sie sollen anregen und anleiten zur Beobachtung, zum Studium und zum Verständnis der Heimat. Während das im Jahre 1927 erschienene Heft I der Handbücher „Ratschläge für die Erforschung der Geschichte hessischer Landgemeinden" von Or. Wilhelm Martin Becker in erster Linie sur die ländlichen Schulen und für die ländlichen Forscher auf dem Gebiete der Heimatkunde bestimmt war, ist die Anschaffung des nunmehr erschienenen Heftes II für alle Schulen, insbesondere auch für die städtischen, dringend erwünscht. Da der Preis des Heftes bei einem Gesamwezug für die Schulen auf 2 RM. festgesetzt werden konnte (anstatt 3 RM. beim Bezug des einzelnen Heftes), hat der Herr Minister die für die Schu en notwendige Anzahl — in gleicher Weise wie im Jahre 1927 bei Heft I
Mr°übersenän^Ihnen mit nächster Post ein Exemplar mit dem Empfehlen das Heft in die Bücherei Ihrer Schule aufnehmen zu laßen. Der gemeinsame Bezug der Hefte ist in der Unterstellung Dorgenomrten morben daß die Anschaffung des für die Lehrmittelsammlung dtt Schulen dringend notwendigen Büchleins seitens der Städte und der Gemeinden die die sachlichen Kosten der Schulen tragen, keinen Schwierigkeiten begegnet. Dies konnte um so mehr angenommen werden, als durch den gemeinsamen Bezug ein Drittel der Anschaffungskosten erspart worden ist.
Äir empfehlen Ihnen, den Betrag von 2 RM. für die Schrift baldmöglichst an die Kreiskasse Gießen einzuzahlen. Wir röerden die einge- gangenen Beträge alsdann gesammelt weiterleiten.
Gießen, den 26. Juli 1929. . .
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fische r.
Betr.: Handausgabe des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Reichsgesetz für Jugendwo-hlfahrt.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen Sie auf das im Verlag I. Diemer Mainz erschienene Buch von vr. Krebs und Dr. Winkelmann „Die Ausführung des Reichsqesetzes für Jugendwohlfahrt in Hessen aufmerksam.
Das We-ck enthält einen ausführlichen Kommentar des hessischen Aus- führunqsqesetzes. In ihm sind alle schwebenden Streitfragen erläutert und alle Ausführungsanweisungen des Ministeriums des Innern und des Ministeriums der Justiz bis Ende 1928 verarbeitet
Der in zahlreichen Amtsblättern und Ausschreiben zerstreute Stoff ist in zweckmäßiger Weise vereinigt, so daß zeitraubendes Suchen und Rach- schlaqen erspart wird. Die Texte der einschlägigen Gesetze sind teils vollständig teils im Auszug im Anhang ab gedruckt, so . das Reichsgesetz für Jugend'wohlfahrt, das Jugendgerichtsgesetz, das Gesetz über die Bekämpfung von Schmutz und Schund, das Lichtspielgesetz das Kchderschutzgesetz' das^Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten nebst den hessischen Ausführungsbestimmungen, das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Der Preis des Buches ist 9,20 RM.
Gießen, den 26. Juli 1929. ,
Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Fischer.
«Betr-: Zehnter Verfassungstag.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Am 11. August 1929 jährt sich zum zehnten Male der Tag der Schaffung des Weimarer Berfassungswerkes, das den Grundstein für Deutschlands staatlichen Wiederausbau legte. Es entspricht der geschichtlichen Bedeutung L Tages, ihn besonders festlich zu begehen. Das am 20. Juni 1929 vom hessischen Landtag beschlossene Gesetz über den Verfassungstag hat den II August in Hessen als staatlich anerkannten Feiertag und Festtag im Sinne des Art. 139 der Reichsverfassung sowie der sonstigen reichs- und -aiidesrechtlichen Vorschriften erklärt. Damit ist die Möglichkeit zur Be- iciligunq breitester Schichten der Bevölkerung gegeben, ,o daß der Ver- sassungstag den ihm zukommenden Charakter eines wirklichen Volks- eiertages und -festes erhalten kann. Die Vorstände aller staatlichen Behörden sind angewiesen worden, in gegenseitigem örtlichen Benehmen an ber Vorbereitung und Ausgestaltung der lokalen Feiern in geeigneter Weise nach Kräften mitzuwirken. m t
Gemäß Artikel 2 des erwähnten Gesetzes sind am Verfassungstag alle öffentlichen Gebäude in den Reichsfarben zu beflaggen. Sofern staatliche Behörden nichtstaatseigene Gebäude innehaben, so ist auch für deren angemessene Beflaggung zu sorgen.
Im übrigen weisen wir Sie auf die in den letzten Jahren ergangenen Verfügungen hin.
Gießen, den 26. Juli 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Fischer.
Betr.: Das Buch „Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 mit Bildern und Skizzen".
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Im Gilde-Verlag, Köln, Neumarkt 18b, ist ein Merkchen erschienen. „Die Verfassung des Deutschen Reichs v°m 11. August 1919 mit Bildern und Skizzen", herausgegeben von vr. Hawel, Preis 1,30 RM. (bei Sammelbestellungen ab 20 Stück 1,20 RM., ab 100 Stuck 1,10 RM.si Es macht den gedanklichen Inhalt der Reichsverfasiung durch bildliche Darstellung anschaulich (über 180 Bilder und Skizzen aus 140 Selten).
Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat das Buch sur Lehrer- und Schülerbüchereien und auch zur Anschaffung durch die Schuler empfohlen.
Gießen, den 26.3uli 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3-33.: Fischer.
Betr.: Die Schriftenreihe „Republikanische Erziehung .
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen auf die von dem Republikanischen Lehrerbund heraus- gegebene Schriftenreihe „Republikanische Erziehung aufmerksam. Verlag Julius Beltz, Berlin-Leivzig. , „ .. „ .,
Das erste Heft: Wie erziehen wir republikanische Menschen? mit Beiträgen von Universitätsprofessor Dessauer, Oberschulrat Deiters, Rek Wickel und Studienrat Schwarte, sowie einleitenden Worten von Reichs- Minister des Innern Severing, Unterrichtsminister Professor vr. Becker, Reichskanzler a. D. Dr. Wirth, Reichsminister a. D. Dr. David ist erschienen. Es kostet 1 Mark. Das Heft eignet sich sehr für die Lehrerbucherelen
Gleichzeitig machen wir aus die von dem Bund herausgegebene Zeitschrift „Der Wegweiser" aufmerksam.
Gießen, den 26. Juli 1929.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fische r. _


