Ausgabe 
24.12.1929
 
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Amtsverkündigungsblati

für die provinzialdirekiion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

Hk.' 94 Erscheint Dienstag und Zreirag. 24. Dezember Nur durch die Post zu beziehen. 1929

ünhalts-Aebersicht- Die Wahlen zum Provinzialtag. - Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. - Die Versetzung der Beamten in den Ruhestand

Sekanntmachung.

Betr.: Die Wahlen zum Provinzialtag der Provinz Oberhessen.

Von den am 17. November 1929 in den Provinzialtag der Provinz Oberhessen gewählten Mitgliedern ist Studienrat Dr. Otto Lenz in Giessen am 12. Dezember 1929 verstorben.

, ^!5,^/o°inzialwahlkommission hat in ihrer Sitzung vom 17. Dezem­ber 1929 festgestellt, daß gemäß den Vorschriften des Artikel 57, Abs I des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Provinzen) vom 7. Oktober 1925 an seine Stelle als Mitglied in den Prooinzmltag zu berufen ist: Kissel, Franz, Beigeordneter, Oberbadmeisler t. 2t. in Dad-Rauheim.

Gießen, den 17. Dezember 1929.

Der Provinzialwahlkommissar: Graef, Provinzialdirektor.

Betr.: Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.

Bekanntmachung

betreffend Regelung des Ausverkaufswesens.

Auf Grund der Bestimmungen der §§ 79 des Gesetzes vom 7. 6.1909 gegen den unlauteren Wettbewerb und des § 1 der Vollzuqsbekanntma- dfung vom 2.9.1909 wird für den Kreis Gießen nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer Gießen folgendes bestimmt:

§ 1.

§7 Abs. 2 unserer Bekanntmachung betr. Regelung des Ausverkaufs­wesens vom 25.8.1927, ab gedruckt im Amtsverkündiqunqsblatt Nr. 63 vom 30.8.1927, erhält folgende Fassung:

Saison- und Inventurausverkäufe, die in der Ankündigung als solche bezeichnet werden und im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind dür­fen innerhalb eines Kalenderjahres nur in der Zeit vom 2. Januar bis 15. oebruar und in der Zeit vom 1. Juli bis 15. August jeweils auf die Dauer von 14 Tagen entsprechend näherer Bekanntmachung des unter­zeichneten Kreisamts abgehalten werden. Der zuständigen Industrie- und Handelskammer ist vorher Gelegenheit zu gutachtlicher Aeußerung zu

§ 2.

Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 1930 in Kraft.

Gießen, den 21. Dezember 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Betr.: Die Versetzung der Beamten in den Ruhestand infolge Erreichung der Dienstaltersgrenze; hier: den Wohnungswechsel.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern dringend an die Erledigung unserer Verfügung vom

3. Dezember 1929 Amtsverkündigungsblatt Nr. 89 vom 6. Dezember 1929.

Gießen, den 19. Dezember 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Kinkel.

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druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen