Ausgabe 
24.9.1929
 
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Amtsverkündigungsblatt

für -ie provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisami Gießen

W. 69

Erscheint Dienstag und Freitag. 24. September Nur durch die Post zu beziehen. 1929

Jnhalis-Aebersicht: Die allgemeinen Neuwahlen der Stabtrats-, Gemeinderats-, Kreistags- und Provinzialtagsmitglieder in 1929. - Schafräude in Queckborn. Schlachthausanlage des Metzgers Wilhelm Laux II. in Holzheim. Schule und Berufsberatung.

Detr.: Die allgemeinen Neuwahlen der Stadtrats-, Gemeinderats-, Kreistags- und Provinzialtagsmitglieder in 1929.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen und an die Bürger­meistereien Bersrod, Eberstadt, Lich, Muschenheim, Odenhausen, Ra­bertshausen, Roöheim, Ruttershausen, Staufenberg, Atphe und Watzenborn.

Auf Grund des Art. 10 Abs. VI des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und GemeindeverbünDe (Kreise und Provinzen) vom 1. Oktober 1925 teilen wir hiermit für die Kreis- und Provinzialtags­wahlen zu:

Gemarkung Winnerod an Abstiinmungsbezirk Bersrod,

Arnsburg an Abstimmungsbezirk Eberstadt,

Schiffenberg an Abstimmungsbezirk Gießen XIII,

Hof Albach und Mühlsachsen an Abstimmungsbezirk Lich I.

KolnhaUsen und Mühlbach au Abstimmungsbezirk Lich II, Hof Güll an Ab st immungsb ezi rk Muschenheim, Appenborn an Abstimmungsbezirk Odenhausen,

Aingelshausen an Abstimmungsbezirk Rabertshausen, Hof Graß an Abstimmungsbezirk Rodheim,

,, Kirchberg an Abstimmungsbezirk Ruttershausen,

Friedelhausen an AbstiMmungsbezirk Staufenberg,

Feldheim an Abstimmungsbezirk Ätphe,

,, Obersteinberg an Abstimmungsbezirk Watzenborn.

Die Zuteilung ist in den in Frage kommenden Gemarkungen orts­üblich bekanntzumachen.

Die Bewohner selbständiger Gemarkungen sind nicht stimmberech­tigt für die Gemeindewahlen, sondern nur für die Kreistags- und Provinzialtagswahlen. Es empfiehlt sich deshalb, in einer besonderen Abteilung am Schluß der Wählerliste die Stimmberechtigten Dieser Gemarkungen besonders aufzuführen.

Gießen, den 18. September 1929.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Detr.: Schafräude in Queckborn.

Auter den Schafen der Gemeindeschäferei Queckborn ist die Schaf- rau,de festgestellt worden. Die Schutzmaßnahmen der Paragraphen

248 ff. der Ausführungsverordnung zum Reichsviehseuchengesetz wer­den angeordnet.

Gießen, den 21. September 1929.

Kreisamt Gießen. 3.23.: D r. Braun.

Bekanntmachung.

De t r.: Schlachthausanlage des Metzgers Wilhelm Laux II. in Holzheim.

Wilhelm Laux II., Metzger in Holzheim, beabsichtigt, auf Dem Grundstück Flur I Ar. 1404 in der Gemarkung Holzheim ein Schlacht­haus zu errichten.

Pläne hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Be­kanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der Bür­germeisterei Holzheim zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meidung Des Ausschlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Holzheim vojc- zubringen.

Gießen, Den 20. September 1929.

Kreisamt Gießen. 3.23.: D r. Braun.

Detr.: Schule und Derufsberatung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das im Bezirk des Landesarbeitsamts Frankfurt für Die Zwecke der Berufsberatung der Schüler eingeführte neue Formblatt wird in Oberhessen erst vom nächsten Fahre ab zur Verwendung kommen. Dis dahin gilt das bisherige Formular.

Wir machen den unterstellten Lehrkräften Dessen gewissenhafte Ausfüllung zur Pflicht, unbeschadet der Möglichkeit, bei der Beant­wortung einzelner Fragen Zurückhaltung zu üben, soweit hierzu nach gewissenhafter Prüfung aller Ämstände in besonders gelagerten Fällen Veranlassung bestehen sollte.

Gießen, Den 19. September 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinke l.

Druck der Drühl'schen Llniversitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.