Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen
Ar. 6 Erscheint Dienstag und Freitag. 25. JOtiUOr Nur durch die Post zu beziehen. 1929
Illhaiis-Aeberstcht: Dierteljahrsausweis der Provinz Oberheffen. — Polizeiverordnung über den Kraftfahrzeugverrehr in der Gemeinde Grünberg.
Derfaffungsfeier 1929. — Berufsberatung. - Drehm-Ltleralur. - Feldbereinigung Nonnenrolh. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Gemäß § 15 der Verordnung über Finanzstatistik vom 23. Juli 1928 veröffentliche ich nachstehend den
Vierteljahresausweis
über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberheffen im 3. Vierteljahr (Oktober—Dezember) des Rechnungsjahres 1928.
Gießen, den 19. Janurr 1929.
Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.
Graes.
A. Ordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr*), und zwar:
a) Bestand zur Deckung restlicher Verpflichtungen . . —,— 513t
b) lieberschuß (-st) des Vorjahres . ........ 477 302,— „
Zusammen . . 477 302,— £#♦)
Jahressoll (Haushaltsoll-st Rechnungsoll der Vorjahrsreste)
Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe
seit Beginn des Rechnungsjahres bis einschl.des Vorviert.- jahres
im Berichtsvierteljahr
zusammen
1
2
3
4
I. Einnahmen:
1. Steuern.......
2. Von den Unternehmungen und Betrieben und der Vermögensverwaltung abgelieferte Ueber- schüsse........
Verbleiben . .
3. Sonstige Einnahmen: Allgemeine Verwaltung.
Tiefbauwesen.....
Besondere gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen .....
klebrige Kämmereiverwaltungen .....
Einnahmen insgesamt . .
II- Ausgaben:
1. Allgemeine Verwaltung.
2. Tiefbauwesen (Wege-, Straßen-, Brückenbau u. -Unterhaltung).....
31 Wohlfahrtspflege u. Ge- fundheitswesen (ausschl. Arbeitslosenfürsorge und Wohnungswesen) . . . Besondere gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen ......
6- klebrige Kämmereiverwaltungen (soweit nicht unter 1 bis 4 aufgeführt) Ausgaben insgesamt . .
Mithin: Mehreinnahme . .
1 263 000 (319 044)
250 000
191 291 (299 045)
120 000
375 826 (19 999)
60 000
886 161
180 000
1 513 000 (319 044)
3 200
(1 473) 1 516 500 (147 673)
214 840 (35 505)
219 730 (8 540)
311291 (299 045)
335
(1 473) 1 315 242 (147 673)
87 213 (35 505)
154 691
(8 468)
435 826 (19 999)
411
393 718
68 865
530 260
(72)
1 066 161
2 219
1 856 633
191 583
693 491
3 467 270 (512 235,
1 868 772 (492 164)
1 429 080 (20 071)
3 810 087
91 910 (14 355-
2 840 000 (645 087)
9 207
282 540 (47 371)
243 613 (64 531)
38 557 (14 355)
1 393 732 (645 087)
370
122 286 (47 371)
135 633 (44 341)
20100
984 732
4187
70 792
33 976 (20 190)
73 012
3 023 551
4 557
240 449
234 140
3 467 270 (771 344)
1 690 578
(751 154i
1 113 787 (20 190)
3 575 709
—
—
—
234 378
B. Außerordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr: Ueberschuß.......................
Jahressoll
(Haus- haltsoll-st
Rechnungsoll der Vorjahrsreste)
Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe
seit Beginn des Rechnungsjahres bis einschl.des Vorviert.- jahres
int Berichts- Vierteljahr
zusammen
4
1
2
3
I. Einnahmen:
1. Schuldenaufnahme. . .
2 100 000
1 738 805
313 240
2 052 045
Einnahmen insgesamt . .
2 100 000
1 738 805
313 240
2 052 045
II. Ausgaben:
1. Tiefbauwesen (Wege-, Straßen-, Brückenbau u. -Unterhaltung).....
2100 000
1 776 901
165104
1 942 005
Ausgaben insgesamt . .
2 100 000
1 776 901
165 104
1 942 005
Mithin: Mehreinnahme .
— ■
—
—
110 040
Abschluß.
A. Ordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr..................... 477 302
Mehreinnahme (-st) aus den Monaten April bis Dezember 1928 . 234 378
Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsmonats........711 680
B. Außerordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr..................... —
Mehreinnahme (-st) aus den Monaten April bis Dezember 1928 . 1 l0 040
Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsmonats........ 110 040
*) Erläuterungen: Die eingeklammerten Zahlen betreffen das Rj. 1927. Der wirkliche Ueberschuß aus dem Vorjahr beträgt nach Abzug der Mehrausgaben vom 1. April bis 31. Dezember noch 218 193 RM.
Betr.: Polizeiverordnung über den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeind« Grünberg.
Polizeiverordnung
Auf Grund des § 30 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 16. März 1928 in Verbindung mit § 3 der Ausführungsverordnung betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 24. März 1910, des Art. 64 des Gesetzes betreffend die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 und der Verordnung über Vermögensstrafen und Buhen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Gemeindevertretung und Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 12. Januar 1929 zu Nr. M. d. 1.432 nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1.
Die Londorfer Straße in Grünberg vom Marktplatz bis zur Einmündung der Rosengasse, das „Brückelchen" und „Großer Graben" sind für den Durchgangsverkehr mit Lastkraftwagen über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt.
§ 2.
In den Straßen der Stadt Grünberg dürfen Kraftfahrzeuge, die nicht mit Luftbereifung versehen sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometer in der Stunde nicht überschreiten.
aebenen^tt1 Haushalts- und Rechnungsführung geltenden Vorschriften die Ausfüllung des Uebertrags aus dem Vorjahr in der ange-
n oQllung ausschließen, hat seine Berücksichtigung in der nach den jeweiligen Vorschriften möglichen Fassung zu erfolgen.


