Ausgabe 
25.1.1929
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

Ar. 6 Erscheint Dienstag und Freitag. 25. JOtiUOr Nur durch die Post zu beziehen. 1929

Illhaiis-Aeberstcht: Dierteljahrsausweis der Provinz Oberheffen. Polizeiverordnung über den Kraftfahrzeugverrehr in der Gemeinde Grünberg.

Derfaffungsfeier 1929. Berufsberatung. - Drehm-Ltleralur. - Feldbereinigung Nonnenrolh. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Gemäß § 15 der Verordnung über Finanzstatistik vom 23. Juli 1928 veröffentliche ich nachstehend den

Vierteljahresausweis

über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberheffen im 3. Viertel­jahr (OktoberDezember) des Rechnungsjahres 1928.

Gießen, den 19. Janurr 1929.

Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.

Graes.

A. Ordentlicher Haushalt.

Aus dem Vorjahr*), und zwar:

a) Bestand zur Deckung restlicher Verpflichtungen . ., 513t

b) lieberschuß (-st) des Vorjahres . ........ 477 302,

Zusammen . . 477 302, £#)

Jahressoll (Haus­haltsoll-st Rech­nungsoll der Vor­jahrsreste)

Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe

seit Be­ginn des Rech­nungs­jahres bis einschl.des Vorviert.- jahres

im Berichts­viertel­jahr

zusammen

1

2

3

4

I. Einnahmen:

1. Steuern.......

2. Von den Unternehmun­gen und Betrieben und der Vermögensverwal­tung abgelieferte Ueber- schüsse........

Verbleiben . .

3. Sonstige Einnahmen: Allgemeine Verwaltung.

Tiefbauwesen.....

Besondere gemeinnützige Anstalten und Ein­richtungen .....

klebrige Kämmereiver­waltungen .....

Einnahmen insgesamt . .

II- Ausgaben:

1. Allgemeine Verwaltung.

2. Tiefbauwesen (Wege-, Straßen-, Brückenbau u. -Unterhaltung).....

31 Wohlfahrtspflege u. Ge- fundheitswesen (ausschl. Arbeitslosenfürsorge und Wohnungswesen) . . . Besondere gemeinnützige Anstalten und Ein­richtungen ......

6- klebrige Kämmereiver­waltungen (soweit nicht unter 1 bis 4 aufgeführt) Ausgaben insgesamt . .

Mithin: Mehreinnahme . .

1 263 000 (319 044)

250 000

191 291 (299 045)

120 000

375 826 (19 999)

60 000

886 161

180 000

1 513 000 (319 044)

3 200

(1 473) 1 516 500 (147 673)

214 840 (35 505)

219 730 (8 540)

311291 (299 045)

335

(1 473) 1 315 242 (147 673)

87 213 (35 505)

154 691

(8 468)

435 826 (19 999)

411

393 718

68 865

530 260

(72)

1 066 161

2 219

1 856 633

191 583

693 491

3 467 270 (512 235,

1 868 772 (492 164)

1 429 080 (20 071)

3 810 087

91 910 (14 355-

2 840 000 (645 087)

9 207

282 540 (47 371)

243 613 (64 531)

38 557 (14 355)

1 393 732 (645 087)

370

122 286 (47 371)

135 633 (44 341)

20100

984 732

4187

70 792

33 976 (20 190)

73 012

3 023 551

4 557

240 449

234 140

3 467 270 (771 344)

1 690 578

(751 154i

1 113 787 (20 190)

3 575 709

234 378

B. Außerordentlicher Haushalt.

Aus dem Vorjahr: Ueberschuß.......................

Jahressoll

(Haus- haltsoll-st

Rech­nungsoll der Vor­jahrsreste)

Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe

seit Be­ginn des Rech­nungs­jahres bis einschl.des Vorviert.- jahres

int Berichts- Viertel­jahr

zusammen

4

1

2

3

I. Einnahmen:

1. Schuldenaufnahme. . .

2 100 000

1 738 805

313 240

2 052 045

Einnahmen insgesamt . .

2 100 000

1 738 805

313 240

2 052 045

II. Ausgaben:

1. Tiefbauwesen (Wege-, Straßen-, Brückenbau u. -Unterhaltung).....

2100 000

1 776 901

165104

1 942 005

Ausgaben insgesamt . .

2 100 000

1 776 901

165 104

1 942 005

Mithin: Mehreinnahme .

110 040

Abschluß.

A. Ordentlicher Haushalt.

Aus dem Vorjahr..................... 477 302

Mehreinnahme (-st) aus den Monaten April bis Dezember 1928 . 234 378

Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsmonats........711 680

B. Außerordentlicher Haushalt.

Aus dem Vorjahr.....................

Mehreinnahme (-st) aus den Monaten April bis Dezember 1928 . 1 l0 040

Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsmonats........ 110 040

*) Erläuterungen: Die eingeklammerten Zahlen betreffen das Rj. 1927. Der wirkliche Ueberschuß aus dem Vorjahr beträgt nach Abzug der Mehr­ausgaben vom 1. April bis 31. Dezember noch 218 193 RM.

Betr.: Polizeiverordnung über den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeind« Grünberg.

Polizeiverordnung

Auf Grund des § 30 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 16. März 1928 in Verbindung mit § 3 der Ausführungsverordnung betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 24. März 1910, des Art. 64 des Gesetzes betreffend die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 und der Verordnung über Ver­mögensstrafen und Buhen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Gemeindevertretung und Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 12. Januar 1929 zu Nr. M. d. 1.432 nach­stehende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1.

Die Londorfer Straße in Grünberg vom Marktplatz bis zur Einmün­dung der Rosengasse, dasBrückelchen" undGroßer Graben" sind für den Durchgangsverkehr mit Lastkraftwagen über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt.

§ 2.

In den Straßen der Stadt Grünberg dürfen Kraftfahrzeuge, die nicht mit Luftbereifung versehen sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilo­meter in der Stunde nicht überschreiten.

aebenen^tt1 Haushalts- und Rechnungsführung geltenden Vorschriften die Ausfüllung des Uebertrags aus dem Vorjahr in der ange-

n oQllung ausschließen, hat seine Berücksichtigung in der nach den jeweiligen Vorschriften möglichen Fassung zu erfolgen.