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Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gieße«
ZI Erscheint Dienstag und Freitag. 23. 3uti Bur durch die Post zu beziehen. 1929
Inhalts-Aeberstcht: Straßensperren. - Die vorläufigen Umlagen und die vorläufige Sondergebäudesteuer des Kreises Gießen. Feldbereinigung Lindenstruth.
Straßensperre.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Deckenbach— Schabenbach wird ab 22. Juli 1929 aufgehoben.
Gießen, den 17. Juli 1929.
Hess. Provinztaldirektion Oberhessen.
Straßensperre.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Ortsdurchfahrt Schabenbach ist wieder aufgehoben.
Gießen, den 17. Juli 1929.
Hess. Provinzialdirektion Oberheffen.
Bekanntmachung.
Betr.: Die vorläufigen Umlagen und die vorläufige Sondergebäudesteuer des Kreises Gießen im Rechnungsjahr 1929.
Der Kreistag hat für das Rj, 1929 folgende Ausschlagssätze festgesetzt, wozu der Herr Minister des Innern seine Genehmigung erteilt hat.
A. Für die in den Gemeindegemarkungen gelegenen für die
Stadt Gießen Rpf.
1. auf je 100 Mark Steuerwerk der
Gebäude und Bauplätze 0,6
Steuerwerke.
für bie Landgemeinden
Rpf.
3
2. auf je 100 Mark Steuerwerk des land- und forstwirtfchaftlich genützten Grundbesitzes
1,3
5,3
3. a) auf je 100 Mark des Gewerbekapitals (festgestellt nach dem Gewerbe - Steuergefetz vom 10. Mai 1928, RGBl. S. 109
0,5
2,8
b) auf 100 Mark des Gewerbeertrags (festgestellt nach dem Ge- werbesteuergesetz vom 10. Mai 1928, RGBl. S. 109)
7
27
4. auf 1 Reichsmark des für das Rj. 1928 festgestellten staatlichen Son- bergebäudefteuersolls
2
8
B. Für die in den selbständigen Gemarkungen und dem gemarknngs- selbständigen Grundbesitz gelegenen Skeuerwerten.
1. auf je 100 Mark Steuerwerk der Gebäude und Bauplätze 15,75
2. auf je 100 Mark Steuerwert des landw. und gärtnerisch genutzten Grundbesitzes 33,75
3. auf je 100 Mark Steuerwerk des Waldbefitzes 37,50
4. a) auf je 100 Mark Steuerwerk des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals 2,8
b) auf je 100 RM. des für das Kalenderjahr 1925 festge- stellten staatlichen Gewerbeertragsteuersolls 27
5. auf je 1 RM. des für das Rj. 1929 festgestellten staatlichen Sondergebäudesteuersolls 39,95
Die Aufrechnung der hiernach zu entrichtenden vorläufigen Steuerbeträge auf die endgültig festgesetzte Steuer bleibt vorbehalten.
Die Steuer wird in sechs Zielen, jeweils zum 25. der Monate Mai, Juli, September, November 1929, Januar und März 1930 erhoben.
Die Kreis- und Provinzialumlagen von den in den Gemeindegemarkungen gelegenen Steuerwerten werden wie bisher mit den Gemeindeumlagen ausgeschlagen und erhoben. Bezüglich derjenigen Gemeinden, die selbst keine Umlagen erheben, erfolgt der Ausschlag der Kreis- und Provinzialumlagen durch uns und die Erhebung durch die Kreiskasse. Erheben Gemeinden Grund- und Gewerbesteuer, aber keine Sondergebäudesteuer, so ist trotzdem die Sondergebäudesteuer für den Kreis mit den Gemeindeumlagen auszuschlagen und zu erheben.
Gießen, den 19. Juli 1929.
Kreisamt Gießen. I.B.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Lindenstruth; hier: Massestücke.
Die erste Versteigerung der Massegrundstücke in Lindertstruth und Reiskirchen findet statt:
Dienstag, den 6. August 1929, vormittags 10.30 Uhr,
an Ort und Stelle. Zusammenkunft hierzu am Ortsausgang nach Grünberg. Die Versteigerungsbedingungen werden vor der Versteigerung bekanntgegeben.
Die zweite Versteigerung findet am gleichen Tage, mittags 3.30 Uhr, im Saale der Gastwirtschaft Schepp in Lindenstruth statt. Zum Mitbieten werden nur zugelassen, die mit Prozentabzug am Feldbereinigungsver- fahren Lindenstruth beteiligt sind.
Lauterbach, den 15. Juli 1929.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Ohly, Regierungsrat.
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Druck der Drühl'fchen Aniverfitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


