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Amtsverkündigungsblatt
für die provinziatdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Ak. 60 Erscheint Dienstag und Freitag. 23. August Dur durch die Post zu beziehen. 1929
Inhalis-Aebersichk: Straßensperre. — Schweinezwischenzählung. — Hauptkörungen 1929. — Förderung der Musik-- und Sprecherziehung in den Schulen Hessens. — Belehrung über Verhütung von Berkehrsunfällen. - Schulgesundheitspflege. — Tierfchutzkalender für 1930. - Die Schrift „Hessen und feine Wirtschaft". — Dienstnachrichten.
Straßensperre.
Die Straßensperre auf der Provtnzialstrahenstrecke „Gießen—Reiskirchen" ist wieder aufgehoben.
Gießen, den 16. August 1929.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
$etr.: Schweinezwischenzählung.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Am 2. September 1929 findet wieder eine Schweinezwischenzählung statt.
Die Leitung der Zählung ist dem Landesstatistischen Amte in Darmstadt übertragen.
Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeistereien (Oberbürgermeister, Bürgermeister) ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet.
Die nötigen Zähllisken und Gemeindebogen wird Ihnen das Hessische Landesstatisttsche Amt unmittelbar zusenden. Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 25. August nicht im Besitze der nötigen Zählpapiere sind, wollen sich entweder mittels Fernruf Nr. 2657 oder telegraphisch an das genannte Amt wenden.
Auf dem Gemeindebogen und auf der Zählliste sind Anweisungen aufgedruckt, aus denen Sie ersehen, wie die Zählung im einzelnen durchzuführen ist. Sie wollen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und die Zähler entsprechend belehren, besonders auch darauf aufmerksam machen, daß die Namen der Viehbesiher usw. deutlich. zu schreiben und Straße und Hausnummer genau anzugeben sind. Gleichnamige Viehbesitzer usw. sind durch Zusatz ihres Beizeichens so zu kennzeichnen, daß Verwechslungen ausgeschlossen find.
Anfragen bezüglich der Zählung sind an das Hessische Landesstatistische Amt in Darmstadt zu richten.
Die ausgefüllken Zähllisten und die Urschriften der Gemeindebogen smd spätestens bis zum 6. September d. 3. an das Hessische Landes- Imlistifche Amt in Darmstadt abzusenden. Der Termin muß unbedingt eingehalten werden.
Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angefer- ngt zu werden, doch sind von dem Gemeindebogen Abschriften zu den litten der Bürgermeisterei zu nehmen.
Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er bei dieser Zählung auf- geforbert wird, nicht erstattet, oder wer wissentlich unrichtige ober unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten tL E Geldstrafe bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vorhandensein irerb *6^en mor^en *m Ürteil für dem Staat verfallen erklärt Ri emPWen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche -®ei|e bekanntzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur gewissen- yaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen.
Gießen, den 20. August 1929.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Bekanntmachung.
!8etr-: Hauptkörungen 1929.
Sie biesjäfjrigen Hauptkörungen in den zum Dienstbezirk des Kreis- lerinaramts und der Amtsveterinärarztstelle Gießen gehörigen Gemeinden finden an folgenden Tagen statt:
$iernsfa8> 10. September: Rödgen, 9 Uhr: Trohe, 9.30 Uhr: Alten-
•öu[ed’, 10.30 Uhr; Beuern, 12 Uhr; Climbach, 2 Uhr; Allertshausen, 3 Uhr.
2. Donnerstag, 12. September: Steinbach, 9 Uhr; Albach, 10 Uhr; vppenrod, 11 Uhr; Burkhardsfelden, 12 Uhr; Reiskirchen, 2 Uhr; Großen-Bufeck, 3 Uhr.
J' ut?nno5fa9, 19- September: Haufen, 8.15 Uhr; Garbenteich, 8.45 W;- Lich, 9.30; Birklar, 11 Uhr; Mufchenheim, 11.30 Uhr; Betten- Men, 12.30 Uhr; Langsdorf, 1.30 Uhr.
■ Dienstag, 24. September: Hungen, 9 Uhr; Inheiden, 10.15 Uhr; häm 2 Uh"ff' ^r; Utphe, 12 Uhr; Obbornhofen, 1 Uhr; Bellers-
5. Donnerstag, 2ö. September: Steinheim, 9.30 Uhr; Rodheim, 10.30 Uhr; Rabertshausen, 11.30 Uhr; Langd, 12.30 Uhr; Villingen, 2 Uhr; Nonnenroth, 3 Uhr.
6. Freitag, 4. Oktober: Gießen, 8.30 Uhr; Annerod, 9.45 Uhr; Heuchelheim, 11 Uhr; Klein-Linden, 1 Uhr; Allendorf, 2 Uhr; Großen- Linden, 3 Uhr.
7. Dienstag, 8. Oktober: Wieseck, 8.30 Uhr; Daubringen, 9.30 Uhr; Mainzlar, 10.30 Uhr; Staufenberg, 11.30 Uhr; Treis a. d. Lda., 12.30 Uhr; Ruttershausen, 1.45 Uhr; Lollar, 2.30 Uhr.
8. Donnerstag, 10. Oktober: Watzenborn-Steinberg, 9 Uhr; Leihgestern, 11.30 Uhr; Lang-Göns, 1 Uhr.
9. Samstag, 12. Oktober: Grüningen, 9 Uhr; Holzheim, 10 Uhr; Dorf- Gill, 11 Uhr; Eberstadt, 12.30 Uhr; Ober-Hörgern, 1.15 Uhr.
Die Körtermine find ortsüblich bekanntzumachen. Die Faselhalter sind rechtzeitig von dem Termin in Kenntnis zu setzen und anzuweisen, das Eintreffen der Kommission abzuwarten und während der Besichtigung zugegen zu sein. Dasselbe gilt für die Benachrichtigung der Schäfer und für die Vorführung der Schafböcke.
Der Bürgermeister ober dessen Stellvertreter hat dem Termin beizuwohnen. Sämtliche Körscheine und Sprungregister sind zur Prüfung bereitzuhalten.
Die Kommission wird gleichzeitig eine Besichtigung der Stallungen, Sprungplätze und aller mit der Haltung und Pflege der Faseltiere zusammenhängenden Einrichtungen vornehmen.
Diejenigen Tierbesitzer, welche gelentlich der Hauptkörungen Faseltiere ankören lassen wollen, haben diesbezügliche Anträge umgehend an die Vorsitzenden der Körkommtssionen zu richten, und zwar aus den unter Nr. 1 bis 5 genannten Gemeinden an Herrn Veterinärrat Dr. Schneider, aus den unter Nr. 6 bis 9 genannten Gemeinden an Herrn Oberveterinärrat Dr. Monnard. Die Ankörung erfolgt kostenlos.
Gießen, den 16. August 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Betr.: Förderung der Musik- und Sprecherziehung in den Schulen Hessens.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf das Ausschneiden des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 16. August 1929 in Nr. 191 der „Darmstädter Zeitung" vom 17. August 1929 hin und empfehlen Ihnen, den in Frage kommenden Lehrkräften von der Veranstaltung Kenntnis zu geben.
Einer Mitteilung Darüber, welche Lehrkräfte an der Tagung teilzunehmen wünschen, sehen wir spätestens zum 24. August entgegen. Dabei ist anzugeben, in welcher Weise der Unterricht während der Zeit der Beurlaubung fortgeführt werden soll.
Gießen, den 19. August 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.
Betr.: Belehrung über Verhütung von Verkehrsunfällen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die in den letzten Jahren gewaltige und sprunghafte Steigerung des Straßenverkehrs, den das Kraftfahrzeug mehr und mehr beherrscht, hat früher nicht gekannte Unfallgefahren hervorgebracht, die zum Teil darauf zurückzuführen sind, daß sich weder die Fußgänger noch die Fahrzeuglenker und die sonstigen Verkehrsbenutzer in wünschenswerter Weise den veränderten Verhältnissen anzupassen vermögen. In Deutschland verunglücken jährlich über 2000 Kinder.
Das Verkehrsproblem ist ohne Verkehrserziehung nicht zu lösen. Es wird deshalb empfohlen, passende Gelegenheiten im Unterricht zu Be- lehrungeir über den Verkehr und seine Gefahren zu benutzen. Die Geschäftsstelle der Deutschen Verkehrswacht E. 23., Berlin W 8, Wilhelmsstraße 46, stellt entsprechende methodische und materielle Unterlagen jederzeit gern zur Verfügung.
Gießen, den 19. August 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Fischer.
Betr.: Schulgesundheitspflege.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 9. August 1929 in Nr. 189 der „Darmstädter


