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Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Ur. 26 Erscheint Dienstag und Freitag. 19. April Rur durch die Post zu beziehen. 1929
guhalts-Aeberstcht: Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gietzen. — Landwirtschaftliche Bodenbenutzung. - Feldbereinigungen in Grotzen» Dufeck, Grohen-Linden und Ronnenroth. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr/ Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gietzen.
Unter Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen weisen wir wiederholt darauf hin, daß Amtstage bei der unterzeichneten Behörde nur Dienstags vormittags und Freitags vormittags jeder Woche find. Während der übrigen Zeit find die Dienstzimmer des Kreisamts für das Publikum geschloffen, so datz, soweit es sich nicht um Fälle allerdringendster Art handelt, Personen, die außerhalb der Amtstage hier vorsprechen, auf Abfertigung nicht rechnen können.
Gießen, den 17. April 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
An den Herrn Oberbürgermeister der Sladk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir ersuchen, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise, in den Landgemeinden außerdem durch Aushang des Ihnen mit Ver- sügung vom 14. März 1925 zugegangenen Plakats zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Weiter weisen wir die Bürgermeistereien der Landgemeinden ausdrücklich an, Gesuche, die von ihnen aufzunehmen sind oder schriftlich bei ihnen vorgebracht werden, mit der Post hierher zu schicken und nicht, wie dies vielfach üblich war, durch den Gesuchsteller selbst uns zu übermitteln.
Gießen, den 17. April 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Betr.: Landwirtschaftliche Bodenbenutzung; hier: Anbauflächenerhebung 1929.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gietzen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Die diesjährige Anbauflächenerhebung findet wieder in der gleichen Weise wie im Jahre 1928 statt. Die Feststellung der Anbauflächen hat in der Zeit vom 28. Mai bis 4. Juni zu erfolgen. Die Erhebungsformulare gehen Ihnen unmittelbar durch die Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt zu; sie sind nach Ausfüllung auch unmittelbar wieder an die Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt zurückzusenden.
Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 20. Mai noch nicht in den Besitz der Erhebungsformulare gelangt sind, haben dies telephonisch (Darmstadt Fernruf 2657) oder schriftlich der Zentralstelle mitzuteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Erhebungsformularen genau vertraut zu machen und für die richtige Ausfüllung und umgehende Einsendung Sorge zu tragen.
Auch bei der diesjährigen Anbauflächenerhebung handelt es sich nicht um die Feststellung der Anbauflächen der einzelnen Landwirte, sondern nur um die Feststellung der Gesamtanbauflächen der ganzen Gemeinde.
Gießen, den 15. April 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Großen-Buseck; hier: Kostenausschlag.
In der Zeit vom 20. bis einschließlich 26. April 1929 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Großen-Buseck
der Kostenausschlag nebst Abschrift des Kommissionsbeschlusses
Ziffer 3 vom 19. März 1929
3Ur Einsicht der Beteiligten offen.
. Ginwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während reähen nl^gungszeii schriftlich und mit Gründen versehen einzu-
Friedberg, den 13. April 1929.
®er hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierunsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Großen-Linden; hier: die Arbeiten des III. Abschnitts.
Mit Entschließung vom 20. März 1929 hat das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, den Zuteilungsplan der Gemarkung Großen-Linden für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungsgesetzes den 1. Mai 1929 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen:
1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Friedberg, den 11. April 1929.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierunsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Nonnenroth; hier: den Zuteilungsplan.
Mit Entschließung vom 15. März 1929 zu Nr. M. A. W./L. 4081 hat das Hess. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, Darmstadt, den Zuteilungsplan der Gemarkung Nonnenroth einschließlich der Gemarkungsgrenzregulierung mit Villingen und Ruppertsburg für vollziehbar erklärt.
Ich bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentumsübergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungsgesetzes den 1. Mai 1929 und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der besonders getroffenen Vereinbarungen und Anordnungen.
Die Ueberweisung erfolgt unter folgenden besonderen Bedingungen:
1. Meliorationen können auch fernerhin auf den neuen Grundstücken vorgenommen werden.
2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorationsarbeiten, der Anlage von Wegen, Gröben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.
Lauterbach, den 10. April 1929.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsrat.
Dienstnachrichien des krelsamkes.
Der Herr Minister des Innern hat gestattet:
„Neunte Hessische Rote-Kreuz-Geldlotterie"; Vertriebsgebiet der Losbriefe: Volksstaat Hessen, Vertriebszeit: 1. Mai 1929 bis 31. Dezember 1929.
Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:
Dem Landesausschuß für Arbeiterwohlfahrt und Jugendpflege in Hessen in Offenbach a. M. zur Veranstaltung einer Straßen- und Haussammlung am 31. August und 1. September 1929 im Gebiete des Volksstaates Hessen zugunsten der Durchführung von Kindererholungskuren und örtlicher Kindererholungsfürsorge, Unterstützung vorübergehend in Not geratener Arbeiterfamilien und zur Ausbildung von in der Wohlfahrtspflege ehrenamtlich tätigen Helfern und Helferinnen.
Druck 6er Brühl'lchen LlniverfitätS-Duch. und Steinbruderei, R. Lange, ©ieften.
Univ.-Bibl. liessen


