Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
IVt.AT Erscheint Dienstag und Freitag. 19. Nur durch die Post zu beziehen. 1929
Jnhalts-Aeberstcht: Die Wahlen zum Provinzialtag der Provinz Oberhessen. - Wahl der Kreistagsmitglieder für den Kreis Gießen. - Reichs- steuerüberweilungen. — Anmeldung unfallversicherungspflichliger Betriebe und Tätigkeiten. — Die Ausführung des Tlrkundenstempelgesetzes. — Feuervisitationen. - Einführung eines neuen Lesebuches für die Fortbildungsschulen. - Verbot von öffentlichen Lustbarkeiten. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Wahlen zum Provinzialtag der Provinz Oberhessen.
Landwirt Georg Philipp Dietz, Nieder-Erlenbach, der durch Feststellung der Provinzialwahlkommission vom 23. Februar 1929 in den Provinzialtag der Provinz Oberhessen berufen wurde, hat seinen Wohnsitz nach Hofheim i. Taunus verlegt. Er scheidet hiernach aus dem Pro- mnzialtag aus.
Die Provinzialwahlkommission hat in ihrer Sitzung vom 12. März 1929 festgestellt, daß gemäß den Vorschriften des Artikels 57, Abf. 1 des Gesetzes über die Wahlen für die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Provinzen) vom 7. Oktober 1925 an dessen Stelle als Mitglied in den Provinzialtag zu berufen ist:
Professor Friedrich Müller, Studienrat in Büdingen.
Gießen, den 12. März 1929.
Der Provinzialwahlkommissar: Graef, Provinzialdirektor.
Bekanntmachung.
Betr.: Wahl der Kreistagsmitglieder für den Kreis Gießen.
Die Kreiswahlkommission hat in ihrer Sitzung am 27. v. M. festgestellt, daß an die Stelle des verstorbenen Kreistagsmitglieds Bürgermeister Will von Treis a. d. Lda. der Landwirt Hch. Wilh. Schmandt von Holzheim zu treten hat.
Gießen, den 13. März 1929.
Der Wahlkommissar für die Kreistagswahlen.
Dr. Heß, Oberregierungsrat.
Betr.: Reichssteuerüberweisungen.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf die Ihnen unterm 8. Mai v. I. mitgeteilten Schlüsselzahlen teilen wir Ihnen mit, daß auf die Einheit der Schlüsselzahl (1) bei der 11. Umsatzsteuerverteilung für das Rechnungsjahr 1928 = 30 Rpf. verteilt worden sind.
Gießen, den 13. März 1929.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.
Bekanntmachung
über die Anmeldung unfallversicherungspflichkiger Betriebe und Tätigkeiten.
Nach Artikel 40- des Gesetzes über Aenderungen in der Unfallversiche- 1 rung vom 20. Dezember 1928 (R. G. Bl. S. 405) ist die reichsgesetzliche
Unfallversicherung u. a. auch auf Krankenhäuser, Schauspielunternehmungen (Karusselle, Schießbuden) und Lichtspiele ausgedehnt worden. Die Unternehmer solcher Betriebe werden aufgefordert, bis spätestens ; ib. April ö. 3. Anmeldung bei uns zu vollziehen. Von der Anmeldung sind befreit die Unternehmer, die allein ohne Gehilfen, Lehrlinge oder ionstige Arbeiter tätig sind. Als^Arbeiter gelten auch Familienangehörige mit Ausnahme der Ehegatten. Säumige Unternehmer können durch Geldstrafe bis zu 1000 Reichsmark zur Anmeldung angehalten werden.
Gießen, den 13. März 1929.
Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). I. V.: Dr. Braun.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen die in Frage kommenden Betriebsunternehmer auf obige Eanntmachung besonders Hinweisen und veranlassen, daß anmelde- psiichtige Betriebe uns alsbald gemeldet werden. Formular für die An- !, Edung kann von uns bezogen werden.
> m i . Hum 1. April d. I. find uns die Namen der in Frage kommenden
Bctriebsinhaber bekanntzugeben. Die Bürgermeistereien der Gemeinden, i 5? „neu anmeldepflichtige Betriebe nicht vorhanden find, find von Er-
Ikattung von Fehlanzeigen entbunden.
Gießen, den 13. März 1929.
|Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
“etr.: Die Ausführung des Urkundenstempelgesetzes vom 12. August 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 und des Gesetzes vom 3. Januar 1923.
. “Hto ^intncis auf Artikel 33 des obengenannten Gesetzes wird f)ier= 3ur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stempel- avgabe für Verkaufs- und Waagautomaten, für Automaten, die zur
Verhaltung des Publikums dienen und nur gegen Entgelt benutzt \. können, für öffentlich aufgestellte Klaviere, Radioapparate oder wnpige Musikwerke, für Federwagen, Luxuswagen und Luxusreitpferde ; ™r. me -leit vom 1. April 1929 bis 31. März 1930 von jetzt ab bis Ende ; @ aF3 1929 an allen Wochentagen, vormittags von 8 bis 12 Uhr, im rnn!?E^stebäude, Zimmer 8, stattfindet. Innerhalb des gleichen Zeit- umes können Anmeldungen von Automaten ufw. (unter Vorlage der :
^euerkarte) bei uns erfolgen. I
Wer bis zum 31. März 1929 die Anmeldung der steuerpflichtigen Automaten ufw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiterentrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangsweisen Beitreibung verpflichtet.
Die für das Rj. 1928 ausgestellten Karten find vorzulegen.
Dem Polizeiamt Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weife wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 6. März 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung
Betr.: Die Feuervisitation im Kreise Gießen.
Für den 1. Feuervisitationsbezirk, umfassend die Orte: Albach, Mendorf a. d. L., Dorf-Gill, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein - Linden, Lang - Göns, Leihgestern, Steinbach, und Watzenborn- Steinberg ist nach dem Ableben des bisherigen Feuervisitators Johann Georg Jung XI. in Holzheim dessen seitheriger Stellvertreter, der Maurermeister Karl Konrad Schäfer zu Lang-Göns, zum ständigen Feuervisilakor bestellt und verpflichtet worden.
Gießen, den 13. März 1929.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Krüger.
Betr.: Einführung eines neuen Lesebuches für die Fortbildungsschulen (Berufsschulen).
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat das im Verlage Emil Roth, Gießen, erschienene Lesebuch
„Neues Lesebuch für Berufsschulen. Ausgabe A für die männliche Jugend".
(Preis 3RM.), herausgegeben von Berufsschullehrer Friedrich Adam (Gießen), Schulrat Karl Backes (Groß-Gerau), Berufsschullehrer I. Cronenbold (Wörrstadt), Berufsschullehrer August Kinsberger (Darmstadt), Stadtschulrat Joh. Lösch (Darmstadt), Berufsschullehrer Hans Michel (Darmstadt), Berufsschullehrer Eugen Neutz (Mainz), zur Einführung in den Fortbildungsschulen (Berufsschulen) zugelassen.
Gießen, den 13. März 1929.
Hess. Kreisschulamt. 3. 23.: Dr. Alles.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verfügung des Herrn Ministers des 3nnern vom 10. März 1924 zu Nr. M. d. I. 7792 und 5. April 1924 zu Nr. M. d. 3. 10 644 haben am Palmsonntag, dem 24. d. M., und an dem darauffolgenden Karfreitag öffentliche Lustbarkeiten zu unterbleiben. Theatralische-und Kinovorführungen werden nur dann zugelassen, wenn die Darbietungen ernsten oder belehrenden 3nhalts sind und der besonderen Bedeutung und Weihe dieser Tage angepaßt werden.
An den übrigen Tagen der Karwoche einschließlich Ostersonntag sind theatralische Vorführungen und Konzerte aller Art, einschl. der Begleitmusik bei Lichtspielen, zulässig, wenn sie ebenfalls ernsten, belehrenden 3nhalts und der Bedeutung und Weihe dieser Tage angepaßt sind.
Oeffentliche Tanzlustbarkeiten werden für diese Tage grundsätzlich nicht genehmigt.
Die für den Palmsonntag und die Karwoche vorgesehenen Programme sind dem Polizeiamt zwecks Prüfung sofort spätestens bis Mittwoch, den 20. d. M., in doppelter Ausfertigung einzureichen.
Gießen, den 11. März 1929.
____________Hessisches Polizeiamt. Wolf._____________________
Dienstnachrichken des kreisamkes.
Bei der am 24. Februar 1929 stattgefundenen Bürgermeistsrwahl zu Kesselbach wurde der seitherige Bürgermeister Friedrich Weber wiedergewählt.
Rudolf Bünding und Landwirt Heinrich Kühn II. aus Ober-Bessingen wurden als Mitglieder des Wiesenvarstandes Ober-Bessingen verpflichtet.
Der Minister des 3nnern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich des Vilbeler Marktes; Vertriebsgcbiet der Lose: Volksstaat Hessen, Z-ehungstermin: 20. August 1929.
Ausspielung anläßlich des Prämiierungsmarktes in Laubach; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 11.3uni 1929.
Ausspielung anläßlich des Beerfelder Pferdemarktes; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Vertriebszeit: vom 1. April 1929 an, Ziehungs termin: 9. 3uli 1929.
Ausspielung anläßlich des Pferde- und Fohlenmarktes in Alsfeld; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 10.3uli 1929.
Ausspielung anläßlich des Brämiierungsmarktes in Homberg a. d. O. . Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 17.3uni 1929.
3m Wege des Loseaustauschverkehrs: Warenlotterie der Sozialistischen Arbeiterjugend und der Reichsarbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde, Bezirk Baden; Vertriebsgebiet der Lase: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 10. April 1929.


