Amisverkündigungsblait
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
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Jnhoits-Aebersicht: Ausführung der Landesfeuerlöfchordnung. — Feuerlöschwesen.
Seit: Ausführung der Landesfeuerlöfchordnung; hier: Aufstellung von Grundlisten.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf § 11 der Ausführungsverordnung zur Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890 empfehlen wir Ihnen, soweit noch nicht geschehen, alsbald die Grundliste der Feuerwehr und das Verzeichnis der für die Zeit vom 1. April 1929 bis 31. März 1930 als feuerwehrpflichtig in Anspruch zu nehmenden Personen aufzustellen. Im übrigen verweisen wir auf unsere Verfügung vom 10. Februar 1927, Amtsverkündigungs- blatt Nr. 11 von 1927, und empfehlen Ihnen, danach zu verfahren. Formulare für die Mitteilung an die neu herangezogenen Mitglieder find bei der Buchdruckerei Kindt, und die zur Aufstellung der Grundliste bei der Formulardruckerei Albin Klein in Gießen zu haben.
Gießen, den 16. Februar 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: vr. Krüger.
Betr.: Feuerlöschwesen; hier: Abhaltung ber Hebungen und Besichtigungen durch den Kreisfeuerwehrinfpektor.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir beauftragen Sie, im Einverständnis mit dem Kommandanten Ihrer Feuerwehr, wie im vorigen, so auch für dieses Jahr alsbald wenigstens vier Gesamtübungen, von denen zwei als Einzelübungen gelten sollen, anzusetzen und Tag und Stunde derselben uns spätestens bis zum 1. März 1929 mitzuteilen. Die Besichtigung durch den Kreisseuer- wehrinspektor zählt hierbei nicht mit. Die Hebungen find den örtlichen Verhältnissen entsprechend an vier verschiedenen Tagen in den Monaten April bis Ende Oktober anzusetzen. Es ist, worauf nochmals besonders hmgewiefen wird, nicht angängig, zwei Hebungen auf einen Tag anzu- setzen.
Wegen der Hebungen, die an Sonntagen stattfinden sollen, wollen Sie sich vorher mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung fetzen, damit
die Stunde des Gottesdienstes frei bleibt und damit nicht ein Sonntag gewählt wird, an dem Konfirmations- oder Abendmahlfeiern stattfinden sollen.
Gleichzeitig wollen Sie angeben, welche Sonntage für Besichtigungen nicht erwünscht sind und aus welchen Gründen. Sollen einzelne oder alle Hebungen oder die Besichtigung an Wochentagen stattfinden, so wäre rechtzeitig Monat und Tag hierfür vorzuschlagen. Es muß dann aber unter allen Hmständen auch erwartet werden, daß die Feuerwehr zu dem vorgeschlagenen Tage möglichst vollzählig zur Stelle ist; dabei ist auf die Bahn- oder Autoverbindung Rücksicht zu nehmen und ein Aufenthalt von etwa eineinhalb Stunden für den Kreisfeuerwehrinspektor vorzusehen.
Wir erwarten hiernach Ihren Bericht bis zum 1. März 1929.
Gießen, den 16. Februar 1929.
Kreisamt Gießen. 3. 93.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Betr.: Feuerlöschwesen; hier: Jahresbericht des Kreisfeuerwshrinfpsktors für 1928.
3m 3ahre 1928 fanden durch den Kreisfeuerwehrinspektor in 36 Gemeinden Besichtigungen der Feuerlöfcheinrichtungen, verbunden mit einer Hebung statt, in vier weiteren Gemeinden wurden nur die Geräte besichtigt.
Die Feuerlöscheinrichtungen der Gemeinden Geilshausen, Großen- Buseck, Großen-Linden, Harbach, Heuchelheim, 3nheiden, Lauter, Londorf, Lumda, Oueckborn, Rüddiugshausen, Htphe und Wieseck wurden sehr gut, und diejenigen der Gemeinden Allertshausen, Daubringen, Rodheim, Ruttershausen, Saasen, Stockhausen, Watzenborn-Steinberg, Weickartshain und Weitershain gut angetroffen.
Wir sprechen den betreffenden Gemeinden und Feuerwehren unsere Anerkennung aus.
Gießen, den 15. Februar 1929.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Krüger.
Druck der Brühl'schen AnivertitSts-Buch- und Steindruckerei, A. Lange. Gießen.


