Ausgabe 
16.7.1929
 
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Amtsverkündigungsblatt

für -ie provinzialdirettion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen

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Ak. 49 Erscheint Dienstag und Freitag. 16. Zutt Nur durch die Post zu beziehen. 4929

Malls-LI«verficht: Die Hegezeit für Enten. - Der Voranschlag des Kreises Gießen für das Ri 1929 Güterlaöeraum. - Reichssteuerüberweisungen. Schlachthausanlage des Valentin Schäfer zu Reiskirchen.

Bereifung von Zugmaschinen ohne Berichtigung. Dienstnachrichten.

Verordnung, die Hegezeit für Enken beiresfend.

Vom 10. Juli 1929.

Aus Grund des Artikels 29 des Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 wird hiermit der Beginn der Schußzeit für Enten für das laufende Jaqd- jahr auf den 15. Juli 1929 festgesetzt.

Darmstadt, den 10. Juli 1929.

Der Minister des Innern. I. V.: Dr. Reitz.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Voranschlag des Kreises Gießen für das Rj. 1929.

Nach Art. 40, Abs. 1, des Gesetzes betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen, vom 19. Juli 1911 wird der vom Kreistag in seiner Sitzung vom 29. Juni 1929 festgestellte Voranschlag des Kreises Gießen für das Rechnungsjahr 1929 hiermit veröffentlicht.

Gießen, den 12. Juli 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Kreises Giehen für das Rechnungsjahr 1929.

Zahlenvoranschlag

Einnahme Bezeichnung der Kapitel Ausgabe

RM. Abt. A. Für den Betrieb RM.

2 215, I. Allgemeine Verwaltung 19 790,

28 705, II. Polizeiwesen 30 685,

10, III. Schulwesen 11 348,

200, IV. Kunst und Wissenschaft 2 400,

4 285, V. Bauwesen 18 651,

~~ VI. Allgemeine Förderung der Wirtschaft 5 620,

261 892, VII. Wohlfahrtspflege und Gesundheitswesen

einschließlich Erwerbslosen- und Woh- nungsfürsorge 480154,

VIII. Anstalten und Einrichtungen 13 990,

458 944, IX. Finanz- und Steuerwesen 179 002,

39, X. Grundstücksverwaltung 20,

__9639, XL Kapitalvermögen und Kapitalschulden 7409,

769 069,

Summe für den Betrieb

769 069,

215 716,

18 475,

Abt. B. Für das Vermögen

I. Reste- und Ausgleichsstock

II. Kapitalien- und Erneuerungsfonds

215 716,

18 475,

234 191,-

Summe für das Vermögen

234 191,

769 069,

234 191

Zusammenstellung

Summe für den Betrieb Summe für das Vermögen

769 069,

234 191,

1003 260,

Gesamtsumme

1 003 260,

$ctr" Bneifung von Zugmaschinen ohne Güterladeraum.

An sämtliche unterstellte Polizeibehörden.

über* Cu5rat ^t einem Entwurf zur Aenderung der Verordnung rasisahrzeugverkehr zugestimmt, wonach die Uebergangsbestimmun-

gen bezüglich der Bereifung von Zugmaschinen ohne Güterladeraum (nicht von Lastwagen!) bis zum 1. 3uli 1930 verlängert worden sind.

Wir weisen Sie auf diese Verordnung, die im Reichsgesetzblatt für

1929, Teil I, Nr. 26, Seite 125, veröffentlicht ist, ausdrücklich hin.

Gießen, den 10. Juli 1929.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Dr. Heß.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die am 8. Mai 1928 bekanntgegebenen Schlüsselzahlen teilen wir Ihnen mit, daß aus die Einheit der Schlüssel­zahlen (1) bei der 16. Einkommensteuerverteilunq für das Rechnungs­jahr 1928,50 RM. verteilt worden find.

Gießen, den 10. Juli 1929.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Schlachthausanlage des Valentin Schäfer zu Reiskirchen.

Der Metzger Valentin Schäfer zu Reiskirchen beabsichtigt, aus dem ihm gehörigen Grundstück Flur I, Dir. 9471/« der Gemarkung Reiskirchen ein Schlachthaus zu errichten.

Die Pläne über den Neubau liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der Bür­germeisterei Reiskirchen zur Einsicht der 3nteressenten offen. Etwaige Ein­wendungen sind bei Meidung des Ausschlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Reiskirchen vorzubringen.

Gießen, den 11.3uü 1929.

Kreisumt Gießen. 3. 33.: Dr. Braun.

Berichtigung.

Betr.: Den Ortsbauplan der Gemeinde Reiskirchen und den Erlaß einer Ortsbausatzung und Baupolizeiordnung.

In der im Amtsverkündigungsblatt Nr. 36 vom 28. Mai 1929 ver­öffentlichten Ortsbausatzung der Gemeinde Reiskirchen vom 20. Mai 1929 muß es in § 9 nach dem 4. Absatz heißen: § 10.

Giehen, den 12. Juli 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Dienstnachrichken des kreisamkes.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Kalten Marktes in Ortenberg: Vertriebs­gebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 31. Oktober 1929.

Im Wege des Loseaustauschverkehrs:

Geldlotterie zugunsten des Prinz-Rupprecht-Erholungsheims in Brückenau: Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 14. November 1929, Beginn der Vertriebszeit: 1. September 1929.

Geldlotterie zugunsten der Unterstützungseinrichtungen des Landes­verbandes der Bayerischen Presse; Vertriebsgebiet der Losbriefe: Volks­staat Hessen, Vertriebszeit: vom l.Juli 1929 bis 30. September 1929.

Badische Rote-Kreuz-Geldlotterie für das Jahr 1929; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 15. und 16. November 1929.

17. Pfälzische Pferdelotterie des Pfälzischen Rcnnvereins Zweibrücken; ' Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 26. Sep­tember 1929.

Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.