Ausgabe 
16.4.1929
 
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1. April le

Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

jjf 25 Erscheint Dienstag und Freitag. '16. April Dur durch die Post zu bezrehen. 1929

Ouhalts-lUeberstcht: Straßensperre. Die Bekämpfung von Viehseuchen. - Einfassung eines Teiles des Dieberbaches in Heuchelheim. Die Erhebung der Kurtaxe und Badegelder in Bad-Aauheim. - Fleischbeschau. Dienstnachrichten.

Straßensperre.

Wegen Ausführung von Wasserleitungsarbeiten wird die Provinzial- stmhe, Ortsdurchfahrt Beuern, Kreis Gießen, vom 19. April 1929 ab für jeglichen Verkehr gesperrt

Umleitung erfolgt über BersrodWinnerodReinhardshainBel­tershain.

Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten.

Gießen, den 12. April 1929.

Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.

Betr.: Die Bekämpfung von Viehseuchen.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, durch öffentliche Bekanntmachung auf die nach­stehenden Bestimmungen der Anordnung, die Bekämpfung von Vieh­seuchen betreffend, vom 12. Juli 1926 (abgedruckt im Regierungsblatt Nr. 14 vom 3. August 1926, Seite 246) hinzuweisen.

Gießen, den 11.April 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Anordnung, die Bekämpfung von Viehseuchen betreffend.

Vom 12. Juli 1926.

Auf Grund des § 17 Ziffer 11 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909, des §38 Abs. 2 der dazu erlassenen Ausführungsvor­schriften des Bundesrats vom 7. Dezember 1911, und her Artikel 1 und 2 bes Hessischen Gesetzes vom 18. Juni 1926 zur Ausführung des Reichs­viehseuchengesetzes ordne ich an:

1. Alle von Viehhändlern und Transportunternehmern zum Vieh­transport benutzten Fahrzeuge aller Art und alle sonstigen zu oder bei einer solchen Viehbeförderung benutzten Behältnisse und Gerätschaften (Kisten, Käfige, Körbe, Krippen, Tränkvorrichtungen, Satterbäume, Hür­den, Ketten. Anbindestricke usw.) sind alsbald nach jedem Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren.

2. Für die Durchführung der Reinigung und der Desinfektion sind die Vorschriften der Anweisung für das Desinfektionsverfahren bei Vieh­seuchen (Anlage A zum Reichsviehseuchengesetz) maßgebend.

Darmstadt, den 12. Juli 1926.

Der Hessische Minister des Innern.

von Brentano.

Bekanntmachung.

Betr.: Einsassung eines Teiles des Vieberbaches in Heuchelheim und Er­neuerung einer Stauschleuse.

Die Gemeinde Heuchelheim beabsichtigt, die hölzerne Fahrbrücke im Zuge der Kirchstraße und die hölzerne Stauschleuse mit Holzsteg unter­halb bes Backhauses zu erneuern, den Lauf des Bieberbaches ab Brücke an dem Pfarrhaus bis zur Brücke an dem Ortsausgang nach Allen- dhrf a. b. L. zu regulieren, die Sohle zu vertiefen und das Bachbett Wufaffen. Pläne und Beschreibung des Entwurfs liegen vom 22. April ab auf der Bürgermeisterei Heuchelheim während einer Frist von 14 Tagen offen. Einwendungen gegen das Vorhaben sind bei Meidung oes Ausschlusses innerhalb dieser Frist schriftlich ober zu Protokoll bei Oer Bürgermeisterei Heuchelheim vorzubringen.

Gießen, den 10. April 1929.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt

®rir.: Die Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder in Bad-Nauheim, den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

bn6$?e Kurverwaltung Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung gemacht, nnn k Den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, b-i- tUS &ie Kurmittel in Bad-Nauheim gebrauchen, die Konzerte und Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu

umgehen suchen. Daher ist angeordnet worden, daß die Abgabe von Bädern in den Badehäusern zu Bad-Nauheim an die Ortsansässigen von Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskarten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aufsichtspersonal in den Badehäusern oorgezeigt werden. Diese Ausweiskarlen sollen durch Sie auf Ansuchen der Orts­ansässigen ausgestellt werden.

Die Abgabe der Ausweiskarten darf also nicht an solche Personen erfolgen, welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Nur für die Orts­ansässigen, die mindestens drei Monate in dem betr. Orte wohnen und auch Steuer bezahlt haben, dürfen derartige Karten ausgestellt werden, diese Ausstellung chat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen in Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenem Bade an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren.

lieber die ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Ver­zeichnisse zu führen.

Die jeweils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr, in dem sie ausgefertigt sind, gültig.

Sie wollen vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die For­mulare zu Ausweiskarten sind bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis und franko zu haben.

Die Ausweiskarten wollen Sie bei der Badeoerwaltung Bad-Nau- heim anfordern.

Die Listen sind am Schluffe der jeweiligen Saison im Oktober jeden Jahres direkt bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim portofrei von Ihnen einzureichen.

Die nicht gebrauchten Karten sind von Ihnen zwecks Verwendung in nachfolgenden Jahren zurückzubehalten.

Alle Personen, die nicht im Besitz einer Ausweiskarte find, können für den einmaligen Gebrauch der Kurmittel eine besondere Erlaubnis durch die Bade- und Kuroerwallung Bad-Nauheim erhalten.

Gießen, den 11. April 1929.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Wortlaut der Ausweiskarte.

D.........................

wird hiermit bescheinigt, daß . . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.

......, den......19 . . .

Bürgermeisterei.......

(Siegel.)

Bei mißbräuchlichem Gebrauch verliert diese Karte ihre Gültigkeit.

Betr.: Fleischbeschau; hier: Abrechnung für das Rechnungsjahr 1928.

An die Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, die Arbeiten für die Abrechnung der Fleisch­beschau für das Rechnungsjahr 1928 so zu beschleunigen, daß uns diese bis spätestens 1. Mai b. 3. vorgelegt werden kann.

Es sind folgende Gebührensätze anzuwenden:

A. Schlachtscheingebühren.

Nach der Bekanntmachung vom 25. März 1927 (Amtsoerkündigungs- btatt Nr. 24 vom 1. April 1927).

B. Fleischbeschaugebühren.

Nach der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1927 (Amtsoerkündigungs- blatt Nr. 74 vom 18. Oktober 1927).

Gießen, den 11. April 1929.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Dienstnachrichken des kreisamles.

Der Fleischbeschauer Heinrich Ludwig Freund von Alten-Buseck wurde als Trichinenschauer für die Gemeinde Alten-Buseck, Trohe und Rödgen eidlich verpflichtet.

Der Fleischbeschauer Heinrich Görlach XI. zu Eberskadk wurde als Trichinenschauer für die Gemeinden Ebersiadt und Ober-Hörgern eidlich verpflichtet.

Druck der Vrühl'schen Kniv«rsitäts»Vuch» und Steindruckerei, rR. Lange, Giehen.