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auf Hinweisen. Eine Benachrichtigung betreffs Tag, Tageszeit und der je Tag abzufertigenden Interessenten wird den Bürgermeistereien durch das Eichamt Gießen rechtzeitig zugehen.
Gießen, den 9. März 1929.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Ausführung des Urkundenstempelgesetzes vom 12. August 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 und des Gesetzes vom 3. Januar 1923.
Unter Hinweis auf Artikel 33 des obengenannten Gesetzes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stempelabgabe für Verkaufs- und Waagautomaten, für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums dienen und nur gegen Entgelt benutzt werden können, für öffentlich aufgestellte Klaviere, Radioapparate oder sonstige Musikwerke, für Federwagen, Luxuswagen und Luxusreitpferde ür die Zeit vom 1. April 1929 bis 31. März 1930 von jetzt ab bis Ende
März 4929 an allen Wochentagen, vormittags von 8 bis 12 Uhr,,. Kreisamtsgebäude, Zimmer 8, stattfindet. Innerhalb des gleichen raumes können Anmeldungen von Automaten usw. (unter Vorlage >, Steuerkarte) bei uns erfolgen.
Wer bis zum 31. März 1929 die Anmeldung der steuerpflW. Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiterentrichtuagj Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangsweisen Seitreiit. verpflichtet.
Die für das Rj. 1928 ausgestellten Karten find vorzulegen.
Dem Polizeiamt Gießen und den Bürgermeistereien der ßanbgeiit den des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf # übliche Weise wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 6. März 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Frau Kakh. Schäfer von Reinhardshain wurde als Wiegemeistem , die Gemeinde Reinhardshain verpflichtet.
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