Ausgabe 
15.3.1929
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

jjj. -jg Erscheint Dienstag und Sreitag. "15. 2Här$ Nur durch die Post zu beziehen. 1929

Inbalts-Nebersicht: Provinzialtag der Provinz Oberhessen. Abgang der Landgestütsbeschäler. - Zorst- und Jagdschutz. jMah» und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung Die Ausführung des Llrkundenstempelgesetzes. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Am Samstag, dem 23. März 1929, vormittags 11.30 Uhr, findet im Sitzungssaal des Reglerungsgebäudes zu Gießen die diesjährige ordent­liche Tagung des Provinzialtags der Provinz Oberheffen statt mit olgender

Tagesordnung:

1. Diensteinweisung und Verpflichtung der neu in den Provinzialtag berufenen Mitglieder

a) Professor Friedrich Müller, Studienrat, Büdingen;

b) Fürsorge-Obersekretär Fritz Luft, Lauterbach.

2. Verwaltungsbericht des Provinzialausfchuffes der Provinz Ober­hessen über den Stand der Provinzialverbandsangelegenheiten und Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Ober­hessen im Rj. 1927.

z. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Ober­hessen im Rj. 1929.

In Verbindung hiermit:

a) 1. Antrag des Provinzialausschusses auf Genehmigung zur Kapital­aufnahme in Höhe von 1 Million Reichsmark zur Instand­setzung von O-Strahen (siehe Kapitel V, Titel 5, Buchstabe a, S. 30 des Voranschlags).

2. Antrag des Provinzialausschusses auf Genehmigung von Strahenumbauten und Brückenumbauten (siehe Kapitel V, Titel 7, Anlage I, S. 32 und 33 des Voranschlags).

3. Antrag des Provinzialausschusses auf Ermächtigung, die Materiallieferung für die Unterhaltung der Provinzstraßen im Rj. 1930 bereits im Herbst 1929 zu vergeben und die hierzu erforderlichen Mittel bereitzustellen.

b) Antrag des Provinzialausjchusfes auf Genehmigung der unter Kapitel IX, Titel 12, Seite 18 und 20 des Voranschlags zur Er­hebung vorgesehenen Provinzialumlagen und Ausschlägen und um Ermächtigung, die Gewerbesteuerausschläge festzusetzen, so­bald für das Rj. 1928 das Gewerbekapital und der Gewerbe­ertrag festgestellt ist. .. .

4. Rechenschaftsbericht des Provinzialausschusses über die Verwaltung des Wasserwerks Inheiden und Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Wasserwerks Inheiden im Rj. 1927.

5. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Wasserwerks Inheiden für 1929 Rj. .

6. Rechnungsabschluß über die Verwaltung des Ueberlandwerks Ober­hessen für das Rj. 1927. _ , , k

7. Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Ueberland­werks Oberhessen im Rj. 1929. ..

8. Antrag des Provinzialausschuss es auf Uebernahme der Tragerschaft für die durch das Gesetz vom 20. Dezember 1928 der Unfallversiche­rung neu unterstellten Betriebe und Tätigkeiten.

9. Auszug aus der Rechnung des Ueberlandwerks Oberhessen (Bau) für die Rechnungsjahre 1924 bis 1927.

Gießen, den 11. März 1929.

Der Vorsitzende des Provinzialtags der Provinz Oberhessen. Graes.

Betr.: Das Landgestüt; hier den Abgang der Landgestütsbeschäler nach den Deckorten.

An den Herrn Oberbürgermeister der Sfabf Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Landgestütsbeschäler für die Deckorte Berstadt, Butzbach, Lich und Grünberg sind an die Stationen abgegangen.

Wir empfehlen Ihnen, dies umgehend in ortsüblicher Weife bekannt­zumachen.

Gießen, den 11. März 1929.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Forst- und Jagdschutz.

Auf Grund des Artikels 65 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung -""die Vertretung der Kreise und Provinzen, vom 8. Juli 1911 wird für

Eis Gießen zum Schutze des Wildes auf die Dauer von vier Wochen ?ei Meidung einer Geldstrafe bis zu 90 RM. für jeden Fall der Zuwider- WNdlung mit sofortiger Wirkung angeordnet:

1. Außerhalb der Ortsausgänge und geschloffenen Gehöfte mässen sämtliche Hunde dauernd mit festem Halsband versehen sein und an einer sicheren Leine geführt werden; das freie Umherlaufenlassen von Hunden ist verboten.

2. In nichtgeschlossenen Gehöften sind Hunde festzulegen (anzuketten oder einzusperren).

3. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung von Herden, von Jagdhunden und Polizeihunden unterliegt außerhalb der Zeit des unmittelbaren Gebrauchs den gleichen vorstehenden Vorschriften.

Gießen, den 13. März 1929.

Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamt Gießen und die Gendarmeriestationen des Kreises.

Wir beauftragen Sie, den Befolg vorstehender Anordnung auf das strengste überwachen zu lassen, die Polizeibeamten und das Feldschutz­personal dementsprechend anzuweisen und in jedem Zuwiderhandlungs­falle Strafanzeige vorzulegen. Weiter weisen wir darauf hin, daß das Aufnehmen und Aneignen von Fallwild sowie von ermattetem Wild gesetzlich verboten und strafbar ist. Mit entsprechender ortsüblicher Bekannt­machung werden die Bürgermeistereien beauftragt.

Gießen, den 13. März 1929.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

Bekanntmachung

betr. die Maß- und Gewichlspolizei und die Durchführung der Racheichung im Kreise Gießen im Jahre 1929.

Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Längen- und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Ge­wichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3Ö00 Kilo­gramm) soll im Kreise Gießen demnächst beginnen und nach folgendem Rundreiseplan durchgeführt werden.

Zur Durchführung der Nacheichung werden örtliche Eichtage in nach­stehender Reih enfolge ab gehalten:

Vom hessischen Eichamt Gießen aus:

Am 2. April in Lollar, zugleich für Ruttershausen, Staufenberg, Mainzlar und Saubringen.

Am 9. April in Londorf, zugleich für Allertshausen, Kesselbach, Oden- hausen, Geilshausen, Rüddingshausen, Weitershain.

Am 16. April in Treis a. d. Lumda.

Am 17. April in Allendorf a. d. Lumda, zugleich für Climbach.

Am 24. Juni in Grünberg, zugleich für Lauter, Stangenrod, Lumda, Bel­tershain, Reinhardshain und Göbelnrod.

Am 3. Juli in Villingen, zugleich für Nonnenroth.

Am 8. Juli in Hungen, zugleich für Utphe, Inheiden, Trais-Horloff, Rod­heim, Steinheim und Rabertshausen.

Am 16. Juli in Langd.

Am 17. Juli in Bellersheim, zugleich für Obbornhofen.

Am 23. Juli in Langsdorf, zugleich für Bettenhaufen.

Am 5. August in Lich, zugleich für Nieder-Befsingen.

Am 14. August in Mufchenheim, zugleich für Arnsburg und Birklar.

Am 16. August in Eberstadt, zugleich für Ober-Hörgern, Dorf-Gill.

Am 10. September in Lang-Göns, zugleich für Holzheim.

Am 17. September in Leihgestern.

Am 18. September in Großen-Linden.

Am 24. September in Watzenborn-Steinberg, zugleich für Grüningen, Garbenteich und Haufen.

Am 3. Oktober in Klein-Linden, zugleich für Allendorf a. d. Lahn.

Am 8. Oktober in Heuchelheim.

Im Bedarfsfälle mehr als ein Tag.

Anmerkung: Die Gemeinde Annerod hat ihre eichpflichtigen Gegen­stände am 14. Oktober, Steinbach am 15. Oktober und Albach am 16. Oktober dieses Jahres dem Eichamt Gießen vorzulegen.

In gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizei­liche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden.

Es empfiehlt sich, daß die Bürgermeistereien den Beginn der Eichtage in ortsüblicher Weise bekanntgeben lassen und kurz vorher nochmals dar-