Ausgabe 
15.10.1929
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Hf. 25 Erscheint Dienstag und Freitag. 15. Oktober Rur durch die Post zu beziehen. 1929

Jnhalts-Aebersicht: Prüfung von Lichtbildvorführern. - Erste Anlegung der Handwerlsrolle. - Reichssteuerüberweisungen. - Die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1929/30 an den landwirtschaftlichen Schulen. GedenkbuchDeutsche Einheit Deutsche Freiheit", Dienstnachrichten.

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Bekanntmachung,

Prüfung von Lichlbildvorführern betreffend.

Vom 9. Oktober 1929.

Am 7. November d.J. findet bei der Landesprüfstelle in Darmstadt eine Prüfung von Lichtspielvorsührern statt. Anträge um Zulassung zur Prüfung sind bei dem für den Wohnort des betreffenden Vorführers zu­ständigen Kreisamt einzureichen. Den Anträgen find folgende Unterlagen beizufügen.

1. Geburtsschein,

2. amtsärztliches Zeugnis,

3. das von einem geprüften Vorführer ausgestellte und behördlich beglaubigte Zeugnis über eine mindestens sechsmonatige Bedienung eines Vorführungsapparates in einem öffentlichen Lichtspieltheater unter Aufsicht eines geprüften Vorführers,

4. ein unaufgezogenes Lichtbild des Antragstellers,

5. Quittung einer Finanzkasse über die eingezahlte Prüfungsgebühr im Betrage von 10, RM.

Darmstadt, den 9. Oktober 1929.

Der Minister des Innern. 3. 33.: Dr. Reitz.

Bekanntmachung.

Erste Anlegung der Handwerksrolle.

Rach Artikel IX § 1 des Gesetzes zur Aenderung der Gewerbeordnung (Handwerksnovelle) vom 11. Februar 1929 hat die Handwerkskammer für die erste Anlegung der Handwerksrolle ein alphabetisches Verzeichnis der­jenigen Gewerbetreibenden, die sie in die Handwerksrolle einzutragen beabsichtigt, während eines Monats auszulegen und die Auslegung mit dem Hinweis dreimal öffentlich bekanntzugeben, daß die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen werde, wenn nicht binnen einer Frist von drei Monaten seit der Beendigung der Auslegung Einspruch bei der Handwerkskammer eingelegt wird.

Demgemäß machen wir bekannt, daß das Verzeichnis der Betriebe, die mir in die Handwerksrolle einzutragen beabsichtigen, bei der Hand­werkskammer-Nebenstelle Gießen zur Einsicht offenliegt.

Die Offenlegungssrist läuft vom 1. Oktober bis 31. Oktober 1929.

Die Einspruchsfrist läuft vom 1. November 1929 bis 31. Januar 1930, . und sind Einsprüche gegen die Eintragung in die Handwerksrolle spätestens s bis zum 31.3anuar 1930 an die Hessische Handwerkskammer Darmstadt 1 ober an die Nebenstelle Gießen einzureichen.

Darmstadt, den 1. Oktober 1929.

Hessische Handwerkskammer.

Nohl, Vorsitzender. Schüttler, Direktor.

Beir.: Reichssteuerüberweisungen.

An den Herrn Oberbürgermeister der Sfabt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die am 8. Mai 1928 bekanntgegebenen Schliissel- Wen teilen wir Ihnen mit, daß auf die Einheit der Schlüsselzahl (1) bet her 6. Umsatzsteuerverteilung für das Rechnungsjahr 1929 0,40 RM. verteilt worden find.

Gießen, den 9. Oktober 1929.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun.

Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1929/30 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirlfchastsämtern.

Der ordentliche Lehrgang an den landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grünberg beginnt am

Montag, dem 4. November d. 3.,

und zwar in Lich um 10 Ahr und in Grünberg um 91 Uhr.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren beider Land­wirtschaftsämter entgegengenommen und sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in

Lich an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Lich, Grünberg an Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschaftsamt Grünberg.

Genannte Herren erteilen auch nähere Auskunft über das Alter der aufzunehmenden Schüler, das Schulgeld, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung der Schüler in Privathäusern.

Fernruf: Lieh Nv. 39, Grünberg Nr. 70.

Die in die Unterklassen eintretenden Schüler müssen bereits zu Ostern 1928 aus der Volksschule entlassen fein; das Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr 30 Reichsmark für hessische und 35 Reichsmark für nicht- - hessische Schüler.

Auf die große Bedeutung der fachlichen Ausbildung der Heranwachsen­den landwirlschastiichen 3ugend möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 8. Oktober 1929.

Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. Braun.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stabt Gießen unb bie Bürgermeistereien bec Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtschaft­lichen Beruf ergreifenden Söhne zum Schuleintritt hinzuwirken.

Gießen, den 8. Oktober 1929.

Kreisamt Gießen. 3- 23.: Dr. Braun.

Betr.: Das von der Reichsregierung herausgegebene GedenkbuchDeutsche Einheit Deutsche Freiheit".

An bie Schulvorstände ber Lanbgemeinben bes Kreises.

Das von der Reichsregierung zur Verfassungsfeier herausgegebene GedenkbuchDeutsche Einheit Deutsche Freiheit" ist vom Zentralverlag G. m. b.H., Berlin W 35, Potsdamer Straße 41, noch zu beziehen, und zwar zu folgenden Preisen:

in Halbleinen, je 4,20 RM.

in Ganzleinen, je 5,00 RM.

in Ganzleder, je 12,00 RM.

Sollten 3nteressenten für das Buch an 3hrer Schule vorhanden sein, so wollen Sie dieselben veranlassen, uns ihre Bestellung bis spätestens zum 1. November aufzugeben, damit wir dieselbe als Sammclsendung nach Berlin weitergeben können. Es wird dann ein Rabatt von 10 v. H. ge­währt.

Gießen, den 7. Oktober 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3. V.: Kinkel.

Dienstnachrichken bes kreisamles.

Landwirt Heinrich Hartmann I. zu Bellershain wurde zum Bürger­meister der Gemeinde Beltershain gewählt und in (ein Amt eingeführt.

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Druck der Brühl'ichen Llniversitäts-Buch- und Steindruckerei, R Lange, Gießen.