Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Nr. 91 Erscheint Dienstag und Freitag. 13. Dezember Nur durch die Post zu beziehen. 1929
Snhalts-Aebersicht: Die Wahl der Kreistagsmitglieder. — Wahl der Mitglieder des Kreis-Ausschusses. - Fehlbetrag bei der Kreiskafle Gießen. Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft in der Gemarkung Oppenrod. — Den Verkehr mit Feuerwerkskörpern. — Vergütung für nebenamtlichen Fortbildungsschulunterricht.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Wahl der Kreistagsmitglieder 1929.
Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 22. v. M. (Amts- verkllndigungsblatt Nr. 86) wird veröffentlicht, daß nach der vom Kreisausschuß gemäß Art. 60 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Provinzen) vom 7. Oktober 1925 getroffenen Feststellung als Kreistagsmitglieder gewählt worden find:
1. Heinrich Bausch, Landwirt und Metzger, Grünberg.
2. Georg Beckmann, Angestellter, Gießen.
3. Heinrich Becker IX., Bürgermeister, Alten-Buseck.
4. Johann Karl Benner, Gewerkschaftssekretär, Wieseck.
S. Albert Benner, Sekretär der Kriegsbeschädigten, Heuchelheim.
6. Friedrich Bommersheim, Landwirt, Langsdorf.
7. Wilhelm Fenchel, Landwirt, Oberhörgern.
8. Heinrich Haas, Schuhmachermeister, Steinberg.
9. Konrad Hanack, Landwirt, Steinberg.
10. Paul Homberger, Rechtsanwalt, Gießen.
11. Marianne Hüter, geb. Weber, Hausfrau, Gießen.
12. Leopold Katz, Dr., Rechtsanwalt, Gießen.
13. Ludwig Keßler VII., Landwirt, Großen-Linden.
14. Philipp Klein V., Werkführeranwärter, Klein-Linden.
15. Louis Klöß, Former, Treis a. d. Lumda.
16. Wilhelm Lemp, Steuersekretär, Gießen.
17. Otto Lenz, Dr., Studienrat, Gießen.
18. Wilhelm Lepper, Krastwagenführer, Gießen.
19. Georg Friedrich Müller, Landwirt und Bürgermeister, Bellersheim.
20. Heinrich Rudlof, Bürgermeister, Trais-Horloff.
21. Konrad Anton Schaum, Landwirt, Lang-Göns.
22. Wilhelm Schäfer L, Landwirt, Mainzlar.
23. Hermann Schelm, Zimmermeister, Lollar.
24. Adolf Schmidt, Kaufmann, Gießen.
25. Richard Schudt, Landgerichtsdirektor, Gießen.
26. Ludwig Seht, Bahnassistent, Großen-Linden.
27. Ludwig Sehrt, Baukontrolleur, Lindenstruth.
28. Julius Von-Eifs, Jnstallationsmeister, Grünberg.
29. Ludwig Wagner, Landwirt und Bürgermeister, Geilshausen.
30. Georg Wissemann, Schlosser, Lollar.
Gießen, den 12. Dezember 1929.
Der Kreiswahlkommissar. Dr. Heß, Oberregierungsrat.
Bekanntmachung.
®etr.: Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses des Kreises Gießen.
Am Samstag, dem 11. Januar 1930, vormittags 10 Uhr, findet im mgungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 3, nn=rf$ rPn Mitgliedern und sechs Stellvertretern des Kreis- eusschusses statt.
Gießen, den 12. Dezember 1929.
Der Kreisdirektor des Kreises Gießen.
3- V.: Dr. Heß, Oberregierungsrat.
Bekanntmachung.
E.: Fehlbetrag bei der Kreiskasse Gießen.
«rfrB1 6 n dem Tode des früheren Kreiskassendirektors Adam Kauß R SLc t wurde ein Fehlbetrag von etwa 70 000
Der CM0eßeGt' dessen Aufklärung bisher noch nicht möglich war. M.^sblsausschuß hat daher beschlossen, demjenigen, der zweckdienliche oder teiSt1 Verbleib des Geldes macht, die die gänzliche
in C V?t^ler6e^aftun0 des Geldes ermöglichen, eine Belohnung
he von 10 Prozent des beigebrachten Betrages zuzuführen.
Gießen, den 11. Dezember 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
— _____ I. 23.: Dr. Heß.
$etr. m... . .. Bekanntmachung.
ho, ^r0 Eer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Entwässerung in den Fluren 4,5, 7 und 8 der Gemarkung Oppenrod.
17 h?,5 Bevollmächtigten beratene Genossenschaftsstatut liegt vom während s.^.E-iember d. I. einschließlich auf der Bürgermeisterei Oppenrod Sinioriirho r Dlenststunden zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige PwiokoU^h'lnb D°n öen Beteiligten während dieser Zeit christlich oder zu ” be> der Bürgermeisterei Oppenrod einzureichen.
Gwßen, den 10. Dezember 1929.
-- Kreisami Gießen. 3.23.: Schmidt.
Betr.: Den Verkehr mit Feuerwerkskörpern.
21u das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises und die Gendarmeriestaiionen des Kreises.
Nachstehend geben wir Ihnen auszugsweise die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Feuerwerkskörpern bekannt und empfehlen Ihnen, die Händler mit Feuerwerkskörpern davon mit dem Änfügen in Kenntnis zu setzen, daß Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur Anzeige gebracht werden.
2hr Polizeipersonal wollen Sie anweisen, die Händler streng zu beaufsichtigen und auch im übrigen auf die Durchführung der Bekanntmachung zu achten.
Gießen, den 10. Dezember 1929.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
1. wer Feuerwerkskörper — Kanonenschläge, Frösche, Schwärmer und dergleichen — feilhalken will, hat solches der Bürgermeisterei, in der Stadt Gleßen dem Polizeiamt anzuzeigen. 3m Kaufladen dürfen nicht mehr als 2i Kilogramm, im Haufe außerdem nicht mehr als 10 Kilogramm vorrätig gehalten werden.
Auf Nachweis eines besonderen Bedürfnisses kann ausnahmsweise im Hause zeitweilig eine Lagerung bis zu 15 Kilogramm gestattet werden.
Die Aufbewahrung muh in einem auf dem Dachboden (Speicher) be- legenen, mit keinem Schornsteinrohr in Verbindung stehenden abgesonderten Raume erfolgen, welcher beständig unter Verschluß gehalten und mit Licht nicht betreten wird. Die Behälter müssen den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend vom 21. September 1905, entsprechen und mit festgeschlossenen Deckeln versehen sein.
Größere als die vorstehend angegebenen Mengen sind außerhalb der bewohnten Orte in besonderen Magazinen aufzubewahren, die unserer bzw. der Genehmigung des Polizeiamts Gießen bedürfen.
2. Die Abgabe von Sprengstoffen an Personen, von denen ein Miß- brauch zu befürchten ist, insbesondere an Personen unter 16 Jahren, ist verboten. Dies gilt namentlich auch von solchen Feuerwerkskörpern, mit deren Verwendung eine erhebliche Gefahr für Personen oder Eigentum verbunden ist (Kanonenschläge, Frösche u. dgl.).
Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf Spielwaren, die ganz geringe Menge von Sprengstoffen enthalten. Zündplättchen (Amorces), die mehr als 7,5 Gramm Sprengmischung (Knallsalz) auf 1000 Plättchen enthalten, dürfen als Spielwaren nicht in den Verkehr gebracht werden.
Das Feilhalken von phosphorhaltigen Sprengstoffen (Radaukörner krawallsteine, Kracher ufro.) ist nach §3 Ziff. 5b der Sprenqstoffver- ordnung verboten.
Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Bestimmungen werden nach § 367 Ziff. 5 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bestraft, soweit nicht höhere Strafen — Gefängnis von 3 Monaten bis zu 2 Jahren — nach § 9 des Reichsqefetzes vom 9.3uni 1884 verwirkt sind.
Gewerbetreibende, die gegen diese Vorschriften verstoßen, haben neben gerichtlicher Bestrafung zu gewärtigen, daß ihnen gemäß §35 der Gewerbeordnung der fernere Handel mit Feuerwerkskörpern untersagt wird.
3. An bewohnten oder von Menschen besuchten Orken ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verbalen.
Zuwiderhandlungen werden nach §367 Ziff. 8 des Reichsstrafqesetz- buches mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mik Hafk bestraft.
Wenn Eltern, Vormünder oder andere Personen, deren Obhut Kinder unter 12 Jahren oder sonstige unzurechnungsfähige Personen anvertraut sind, es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen und diese Personen während der Zeit, wo sie ohne solche Aufsicht waren, eine derartige Ueberkrekung begangen haben, so werden nach Art. 44 des Hess. Polizeistrafgesetzes die zur Beaufsichtigung verpflichteten Personen beim ersten Falle polizeilich verwarnt, im Wiederholungsfälle mit der im Gesetz vorgesehenen Strafe belegt.
Gießen, den 10. Dezember 1929.
______________Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr, Krüger.
Betr.: Vergütung für nebenamtlichen Fortbildungsschulunterricht.
die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Um die Auszahlung der Vergütung für den nebenamtlichen Fortbildungsschulunterricht noch vor Weihnachten sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Kostenverzeichnisse bis spätestens zum 17. Dezember an uns einzusenden. Später eingehende Verzeichnisse müssen bis zum 1. April zu- ruckgelegt werden.
Gießen, den 10. Dezember 1929.
_____ Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Kinkel.
Druck der Brühl'ichen Aniversitäts. Vuch. und Steindruckerei, V Lange, Gießen.


