Ausgabe 
13.9.1929
 
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13. September

N. 66

Erscheint Dienstag und Freitag.

1929

Aur durch die Post zu beziehen.

fernerhin auf den neuen Grundstücken

V

Druck der Brühl'lchen Aniversitäts-Buch- und Steindruckerei, R Lange, Gießen.

Verlagsbuchhandlung Wahlbuch" eine Be- Gemeinden und Ge-

Geldausglcichverzeichnisses bei dem Vorsitzenden der sion gestellt werden. Bei der Bekanntmachung der Geldausgleichsverzeichnisses wird hierauf ausdrücklich Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen

Offenlegung des Vollzugskommis- Offenlegung des hingewiesen, hiergegen findet

und Anordnungen.

unter den folgenden besonderen Be-

Die Ueberweisung erfolgt dingungen:

1. Meliorationen können auch vorgenommen werden.

2. Die beteiligten Grundeigentümer müssen sich eine Veränderung der Zuteilung gefallen lassen, die infolge der Ausführung von Meliorations­arbeiten, der Anlage von Wegen, Gräben und dergleichen innerhalb der Zeit der Ausführung dieser Arbeiten notwendig werden. Ein hierdurch bedingter Ab- und Zugang von Gelände wird dem neuen Eigentümer nach dem Bonitätswert vergütet bzw. zugeschrieben.

Lauterbach, den 4. September 1929.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsrat.

daselbst statt Mittwoch, den 25. September 1929, von vormittags 8.30 bis 9.30 llhr, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzu­reichen.

Friedberg, den 5. September 1929.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierungsrat.

Betr.: Reichssteuerüberweisungen.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die am 8. Mai 1928 bekanntgegebenen Schlüsselzahlen teilen wir mit, daß auf die Einheit der Schlüsselzahl (1) bei der 5. Einkommenssteueroerteilung für das Rj. 1929 1 RM. verteilt worden ist.

Gießen, den 9. September 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Inhalts-Aebersicht: Straßensperre. Die Gemeindewahlen. Reichssteuerüberweisungen. Hauptversammlung des Hessischen Lehrerturn­vereins. - Beihilfe an die Volksbibliotheken. Aufhebung einer Polizeiverordnung. Feldbereinigung Lindenstruth und Großen-Linden.

meindeverbünde erschienen ist. Das Buch kostet 3,60 RM. Gießen, den 9. September 1929.

Kreisamt Gießen. I.V.: Dr. Heß.

SJetr.: Hauptversammlung des Hessischen Lehrerturnvereins am 21. Sep­tember 1929 in Nidda.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Hessische Lehrerturnverein hält am 21. September in Nidda seine Hauptversammlung ab. Bei dieser Gelegenheit wird neuzeitliches Schul­turnen mit Klassen der Volks- und höheren Schule von Nidda und Um­gebung gezeigt.

Urlaub kann erteilt werden, soweit es ohne beträchtliche Schädigung des Unterrichts möglich ist.

Gießen, den 10. September 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Kinkel.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Gemeindewahlen.

Wir machen daraus aufmerksam, daß bei der I. Diemer in Mainz unter dem TitelHessisches arbeitung des Gesetzes über die Wahlen für die

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lindenstruth; hier: den Zu­teilungsplan.

Mit Entschließung vom 19. Juli l. 3. zu Nr. M. A. W. u. L. 10 375 hat das Hess. Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Er­nährung und Landwirtschaft, Darmstadt, den Zuteilungsplan der Ge­markung Lindenstruth einschließlich der Gemarkungsgrenzregulierung mit Reiskirchen für vollziehbar erklärt.

Straßensperre.

Wegen 3lusführung von Brückenbauarbeiten wird die Provinzial- flraße LauterLaubach vom 13. September d. 3- ab bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Wetterfeld.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 9. September 1929.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

3ch bestimme nunmehr als Zeitpunkt der Ausführung (Eigentums­übergang) gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Feldbereinigungsgesetzes den 15. September l. 3- und überweise hiermit mit Wirkung von diesem Tage an den Beteiligten die neuen Grundstücke unter Vorbehalt der beson­ders getroffenen Vereinbarungen

lung des Erlöses im Falle der Zwangsversteigerung eines Grundstücks maßgebenden Bestimmungen abzuliefern. Einem dinglichen Recht steht auch ein Recht gleich, das durch die Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs gesichert ist. Der Antrag muß binnen einer Frist von einem Monat nach Ablauf der Frist zur

Betr.: Beihilfe an die Volksbibliotheken des Kreises.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

. 8ür die Unterstützung der Volksbüchereien im Kreise stehen uns auch in diesem Jahre einige Mittel zur Verfügung.

Anträge auf Beihilfen können uns bis spätestens zum 15. Oktober vor­gelegt werden. Dabei empfehlen wir 3hnen anzugeben:

1. wieviel Bände besitzt die Bücherei?

2. welche Beiträge und Zuschüsse erhält sie?

4. ist sie Mitglied derGesellschaft für Volksbildung" in Berlin?

Im - «t Mittel, die wir den Volksbüchereien zuwenden können, be- cyrankt sind und auch in den nächsten 3ahren wohl nicht viel größer lein werden, empfiehlt es sich, an Stellen mit dem Ersuchen um Ge- ayrung von Zuschüssen heranzutreten, denen öffentliche Aufgaben ob- 7en "der von denen Verständnis für die Aufgaben und die Notlage Volksbüchereien erwartet werden kann (Bürgermeistereien, Kas- ' 7, Vildungsvereine usw.). Eine Mitteilung darüber, inwieweit Sie mit sprechenden Anregungen Erfolg haben, ist erwünscht.

ließen, den 9. September 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3- 33.: Kinkel.

Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

Bekanntmachung.

itr.. Aufhebung der Polizeiverordnung über den Betrieb von Wirt- -ya en mit weiblicher Bedienung in der Stadt Gießen vom 16. April 1913.

de?Ä^?°^°^°Änung ist mit Genehmigung des Herrn Ministers Ern vom 24. August 1929 zu Nr. M. d. 3. 34 218 aufgehoben, ießen, den 5. September 1929.

--- Hessisches Polizeiamt. Wolf.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Großen-Linden; hier: den Hauptgeldausgleich.

3n der Zeit vom 18. bis einschließlich 24. September 1929 liegen auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Großen-Linden:

1. das Hauptgeldausgleichungsverzeichnis;

2. das Verzeichnis der Entschädigungen für Zaunversetzungen mit Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 11. April 1929;

3. das Verzeichnis der Entschädigungen für durch Meliorations­arbeiten vorzeitig in Anspruch genommenes Gelände mit Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 3. September 1929 Ziff. 2;

4. Abschrift des Kommissionsbeschlusses vom 3. September 1929 Ziff. 1 zur Einsicht der Beteiligten offen.

3nsbesondere wird auf Artikel 42 des Feldbereinigungsgesetzes hinge­wiesen (Satz 1):

Steht dem Eigentümer ein Anspruch auf eine Geldausgleichung zu, so kann jeder, der an dem Grundstück ein dingliches Recht hat, bei dem Vorsitzenden der Vollzugskommission den Antrag stellen, daß die Geldausgleichung an ihn in Höhe des Geldbetrags seines auf Zahlung eines Kapitals gerichteten Rechts oder, wenn sein dingliches Recht an­derer Art ist, in Höhe dessen Wertes gezahlt werde, es sei denn, daß die Geldausgleichung den Betrag von 200 RM. nicht erreicht oder daß die Geldausgleichung niedriger als der zwanzigste Teil des Schätzungs­wertes des eingeworfenen Grundstücks ist. 3n den Fällen des Artikels 36 ist der Schätzungswert des eingeworfenen Grundstücks einschließlich der Bäume, für die eine Geldausgleichung erfolgen soll, maßgebend. Wird der Antrag von mehreren dinglich Berechtigten gestellt, so ist das Geld mangels einer Einigung der Beteiligten über dessen Ver­teilung an das Amtsgericht der belegenen Sache zur Eröffnung eines Verteilungsverfahrens für die Antragsteller nach den für die Vertei-