Ausgabe 
13.8.1929
 
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am Mittwoch, dem 21. August 1929, 15 Ahr

in der Gastwirtschaft Karl Schwarz Wwe. zu Trohe stattfindenden Verfammlung der beteiligten Grundeigentümer ein.

Die Versammlung hat zu beschließen, wie die Feldbereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächeninhalt oder den Abschätzungswert der Grundstücke oder, abgesehen von den in Art. 28 des Feldbereingungrgesßtzes bezeichneten Fällen, durch Bildung und Aer- kaiif von Massegrundstücken, sowie ferner, ob Beitrage nach Bedürfnis erhoben oder die laufenden Mittel durch die Aufnahme von Darlehen beschafft werden sollen. Außerdem könneii Wünsche und Anträge seitens der Beteiligten vorgebracht und beraten werden.

In dieser Versammlung hat jeder anwesende beteiligte Grundeigen­tümer eine Stimme. Die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehr­heit der Anwesenden unb sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Beteiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zustande, so hat die VollzugskommW, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. .

Die außerhalb obiger Gemarkung wohnenden beteiligten Grundeig». tümer (Ausmärker) werden aufgefordert, zur Wahrung ihrer Jnterch, eine daselbst wohnende Persönlichkeit zu bestellen, da eine gesetzliche & pslichtung zu einer weiteren besonderen Zuschrift an sie im Lause de Feldbere'inigungsverfahrens nicht besteht.

Friedberg, den 18. Juli 1929.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Dienstnachrichken des Sreisamkes.

Karl Lindensirulh von Wieseck ist zum Feldschützen der ©eineinii Wieseck ernannt und verpflichtet worden.

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