Amtsverkündigungsblatt
för die Provinzialdirektion Oberheffen vnd für das Kreisamt Gießen
45 Erscheint Dienstag und Areitag. 12. März Nur durch die Post zu beziehen.
Jnhsits-Aeberstcht:
Leichsverfassung. —
Seuerivschwefen. - Die Ausführung des LIrkundenstempelgefetzes. — Das Vertilgen der Blutlaus. — Schulausgabe der Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. — Gewährung von Kinderzufchlägen und widerruflicher Kinberberhilfen.
Werkunterrichtskursus. — Veranstaltung eines „Tages des Buches".
Betr.: Feuerlöschwesen; hier: Abhaltung der Hebungen und Besichtigungen durch den Kreisfeuerwehrinspektor.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Diejenigen, die unser Ausschreiben vom 16. v. M. (AVBl. Nr. 11 vom Ig.v. M.) noch nicht erledigt haben, werden an baldige Erledigung hiermit erinnert.
Gießen, den 6. März 1929.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Hetz.________________
Bekanntmachung.
Betr.: Die Ausführung des Urkundenstempelgesetzes vom 12. August 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1910 und des Gesetzes vom 3. Januar 1923.
Unter Hinweis auf Artikel 33 des obengenannten Gesetzes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stempel- abgabe für Verkaufs- und Waagautomaten, für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums dienen und nur gegen Entgelt benutzt werden können, für öffentlich ausgestellte Klaviere, Radioapparate oder jonstiqe Musikwerke, für Federwagen, Luxuswagen und Luxusreitpferde für die Zeit vom 1. April 1929 bis 31. März 1930 von jetzt ab bis Ende Marz 1929 an allen Wochentagen, vormittags von 8 ins 12 Uhr, mr Kreisamtsgebäude, Zimmer 8, stattfindet. Innerhalb des gleichen Zeitraumes können Anmeldungen von Automaten ufw. (unter Vorlage der Steuerkarte) bei uns erfolgen.
Wer bis zum 31. März 1929 die Anmeldung der steuerpflichtigen Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiterentrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangsweisen Beitreibung verpflichtet.
Die für das Rj. 1928 ausgestellten Karten find oörzulegen.
Dem Polizeiamt Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 6. März 1929.
Kreisamt Gießen. 3. V.: Dr. B raun. __
Betr.: Die Ausführung der ^polizeiverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stobt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 3 der obengenannten Polizeiverordnung der Rundgang der Kommissionen im Monat April stattzufinden hat. Wir erwarten bis spätestens 1. Juni d. 3. Ihren Bericht, ob der Polizeiverordnung entsprochen wurde und welche Beobachtungen gemacht wurden. Insbesondere machen wir Sie daraus aufmerksam, daß Ihre Berichte nach dem vorgeschriebenen Formular zu erstatten sind.
Gießen, den 8. März 1929.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Schmid t.
Betr.: Schulausgabe der Reichsoerfassung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Mit nächster Post gehen Ihnen die bestellten Abdrucke der Reichsverfassung zu.
Gießen, den 4. März 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3-V.: Dr. Alles.
Betr.: Die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 1. Mai 1929 entgegen.
Fehlbericht erforderlich.
Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.
Gießen, den 8. März 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3- 23.: Dr. Alles.
Betr.: Die Gewährung von Kinderzuschlägen und widerruflicher Kinderbeihilfen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern an die umgehende Erledigung der in unserem Ueber- druckschreiben vom 17. März 1927 geforderten Erklärungen.
Gießen, den 8. März 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Dr. Alles.
Betr.: Werkunterrichtskursus.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die staatliche Beratungsstelle für Werkunterricht veranstaltet in der Zeit vom 18. April bis 13.3uli d.3. an dem Pädagogischen Institut in Darmstadt einen Lehrgang, in dem die werkunterrichtlichen Stoffe der Volksschule und der Hilfsschule durchgearbeitet werden.
Die Lehrkräfte, insbesondere auch die Schulamtsanwarter und Schul- amtsanwärterinnen, find auf diesen Kursus aufmerksam zu machen, und die Anmeldungen bis 18. März hierher gelangen zu lassen.
Gießen, den 8. März 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Dr. Alles.
Betr.: Veranstaltung eines „Tages des Buches".
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir verweisen Sie auf die Verfügung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 2. März 1929 in Nr. 33 der „Darmstädtei Zeitung" vom 4. März 1929 und empfehlen Ihnen, das Erforderliche zu veranlassen.
Gießen, den 8. März 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Dr. Alles.
ITrud der Brühl'fcheHniverfitäts.BuH- und Steindruckerei, V. Lange. Gießen.


