Amtsverkündigungsblatt
für -ie Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Jlf. 90 Erscheint Dienstag und Freitag. 10. Dezember Nur durch die Post zu beziehen. 1929
Znhalts-Aebersicht: Die Wahlen zum Provinzialtag 1929. — Straheniperre-Aufhebung. - Aufklärungsschrift „Deutsch die Saar immerdar'. Verordnung über die Ausdehnung der Angestelltenverficherungspflicht. — Bildung einer öffentlichen Wafsergenofferuchaft in der Gemarkung Giehen und Gemarkungsteil Wihmar. — Bekämpfung der Schnakenpkage. — Das Buch des ehemaligen Direklors des Aömisch.Germanischen Zentral. Museums. — Schäfereisatzung der Gemeinde Harbach. - Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Wahlen zum Provinzialtag 1929 der Provinz Oberhessen.
Der Provinzialausschuh hat in seiner Sitzung vom 30. November L.J. die Gültigkeit der am Sonntag, dem 17. November 1929 stattgehabten Wahlen zum Provinzialtag und die Mitgliedschaft der nachfolgenden Gewählten sestgestellt, vorbehaltlich etwaiger durch Nachwahlen bedingten Aenderungen in den Gemeinden, in denen durch rechtskräftige Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte die Gemeinderatswahlen für ungültig erklärt werden.
Die Namen der Gewählten find:
1. Dr. Aaron, Albert, Rechtsanwalt, Gießen.
2. Bergen, Karl, Sattler, Schotten.
3. Brams, Ewald, Eisenbahningenieur, Gießen.
4. Cellarius, Theodor, Landwirt, Schotten.
5. Diehl, Konrad Philipp, Bürgermeister und Landwirt, Hoch- Weisel.
6. Dietz, Philipp, Maurer, Klein-Karben.
7. Fenchel, Wilhelm, Landwirt, Ober-Hörgern.
8. Hammerschlag, Hermann, Fabrikant, Gießen.
9. Hildner, Georg, Bürgermeister, Büdingen.
10. Himmelreich, Friedrich, Landwirt, Ober-Eschbach.
11. Iost, Friedrich, Altbürgermeister, Bermutshain.
12. Joutz, Louis, Kaufmann, Butzbach.
13. Keßler, Karl, Provinzialstraßenwärter, Gießen.
14. Klo st ermann, Alfred, Lehrer, Vockenrod.
15. Dr. Koch, Georg, Professor, Oberbibliothekar, Giehen.
16. Lampert, Georg, Verwaltungsobersekretär, Bad-Nauheim.
17. Laudon, Heinrich, Dreher, Wieseck.
18. Dr. Lenz, Otto, Studienrat, Gießen.
19. Lux, Anton, Landtagsabgeordneter, Nieder-Florstadt.
20. Meinhardt, David, Musiklehrer, Alsfeld.
21. Moosdorf, Kurt, Bürgermeister, Vilbel.
22. Neuenhagen, Ludwig, Präsident des Landgerichts der Provinz Oberhessen, Gießen.
23. Dr. Niepoth, Friedrich, Bürgermeister, Schlitz.
24. Noll, Christine geb. Simon, Hausfrau, Gießen.
25. Otto, Friedrich II., Stukkateur, Büdesheim.
26. Schmahl, Carl, Landgerichtsdirektor, Giehen.
27. Schneider, Otto I., Landwirt, Utphe.
28. Schröder, Theodor, Rechtsanwalt, Friedberg.
29. Schwalb, Karl I., Landwirt, Großen-Buseck.
30. Stein, Friedrich Wilhelm, Landwirt, Stumpertenrod.
ol- Steuernagel, Heinrich, Landwirt, Eudorf.
32. Walz, Hermann, Bürgermeister, Lauterbach.
“6- Dr. Wämser, Willi, Rechtsanwalt, Gießen.
“4- g Henrich Wilhelm, Landwirt, Düdelsheim.
«v t elsberger, Alois, Schornsteinfegermeister, Gedern.
Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grund des Artikels 60, Abf. II und V oes Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände liireise und Provinzen) vom 7. Oktober 1925.
Meßen, den 6. Dezember 1929.
Ser Provinzialwahlkommissar: Graef, Provinzialdirektor.
Bekanntmachung.
$etr;: Straßensperre-Aufhebung.
Araßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke „Bieder-Ohmen— «ernsseld wird ab 2. Dezember 1929 aufgehoben.
Meßen, den 1. Dezember 1929.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
®ctr„ Aufklärungsschrift „Deutsch die Saar immerdar".
^ln die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
to«r'rn>neo?Ien B^ug auf unser Ausschreiben vom 19. November 1929 (Etvmnr ' s Don) 22. November 1929 und werden Ihnen demnächst ein
• o6* *9ert Aufklärungsschrift zugehen lassen. Wir empfehlen uns h’nr J?1'1 &em örtlichen Schulvorstand in Verbindung zu setzen und i»iinfrf>»„ c? mitäuteilen, ob und wieviel Exemplare der Schrift Sie bahon l wir bis zum 1. Januar 1930 keine Mitteilung von Ihnen .nehmen wir an, daß Sie den Bezug der Schrift nicht wünschen.
yief3en, den 4. Dezember 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Verordnung
über die Ausdehnung der Angefiellkenverficherungspflichr.
Vom 8. Oktober 1929.
Auf Grund des § 6 des Angestelltenversicherungsgesetzes wird hiermit nach Zustimmung des Reichsrats verordnet:
§ 1.
Die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung wird auf Musiker und Hebammen erstreckt, die ihre Tätigkeit auf eigene Rechnung aus- üben, ohne in ihrem Betrieb Angestellte zu beschäftigen.
§ 2.
Die Vorschrift im § 1 gilt nicht für die Hebammen, denen eine der Angestelltenversicherung gleichwertige Versorgung gewährt wird. Darüber, ob diese Voraussetzung zutrifft, entscheidet die oberste Verwaltungsbehörde.
§ 3.
Die in der Bayerischen Hebammenversorgung erworbenen Anwartschaften und Ansprüche werden mit Wirkung vom 1. Januar 1929 von der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte gegen Ueberweisung des von der Bayerischen Hebammenversorgung angesammelten Vermögens übernommen.
§ 4.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1929 in Kraft.
Berlin, den 8. Oktober 1929.
Der Reichsarbeitsminister: Wissell.
Betr.: Angestelltenversicherung.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf vorstehende Verordnung weisen wir Sie besonders hin und empfehlen Ihnen, für deren Bekanntgabe in Ihrer Gemeinde besorgt zu [ein.
Gießen, den 6. Dezember 1929.
Kreisamt Gießen (Versicherungsamt). I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschaft zur Unterhaltung der Drainagen in den Fluren 7—10, 12, 15, 21—25, 27 und 40 der Gemarkung Gießen und Flur I Gemarkungsteil Wißmar.
Das mit den Bevollmächtigten beratene Genossenschaftsstatut liegt vom 8. bis 23. Dezember einschließlich auf der Registratur des Kreisamts Gießen während der Dienststunden zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Einsprüche sind von den Beteiligten während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.
Gießen, den 3. Dezember 1929.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.
Betr.: Bekämpfung der Schnakenplage.
An das Polizeiamk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach der Polizeiverordnung betr. die Bekämpfung der Schnakenplage vom 28. November 1911 hat jeder Grundstückseigentümer die Keller und anderen Räume, in denen erfahrungsgemäß Schnaken zu überwintern pflegen, in den Monaten Dezember bis Februar mindestens einmal gründlich auszubrennen oder auszuräuchern.
Wir empfehlen Ihnen, durch ortsübliche Bekanntmachung die Grundstückseigentümer auf diese ihnen obliegende Verpflichtung aufmerksam zu machen.
Gießen, den 4. Dezember 1929.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Betr.: Das Buch des ehemaligen Direktors des Römisch-Germanischen Zentralmuseums, Professor Dr. Karl Schumacher, „Aus Odenwald und Frankenland".
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen das vom Historischen Verein für Hessen herausgegebene obige Buch und erbitten Bestellungen bis zum 15. d. M. Der Vorzugspreis beträgt 3,— RM. für das sonst 5,— RM. kostende Exemplar.
Da sBuch, ein sehr wertvolles Heimatbuch, eignet sich für Lehrer und Schüler und wird überhaupt jedem Heimatfreund willkommen sein.
Gießen, den 4. Dezember 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel.


