Ausgabe 
10.5.1929
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

M. 32 Erscheint Dienstag und Freitag. 40. Mm Dur durch die Post zu beziehen. 4929

Juhalts'Aebersicht: Die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen. Die Verhütung von Waldbränden. Vertilgung der Raupennester. - Erhebung der Kurtaxe und Badegelder in Bad-Rauheim. Bekämpfung der Tuberkulose. - Verhältnis der Schulen zum republikanischen Staat. Ein allgemeiner hessischer Jugendfeiertag. - Die Feier des Muttertags im Volksstaat Hessen. Dienstnachrichten.

Betr.: Die Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen; hier: Wiederbe­lebung der Bauwirtschaft durch steuerliche Begünstigungen.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern, soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Verfügung vom 2. April 1929.

Gießen, den 4. Mai 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Betr.: Die Verhütung von Waldbränden.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kreisamts vom 24. v. M., betrl Verhütung von Waldbränden und vom 30. v. M., betr. des Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken (Amtsverkündigungs­blatt Nr. 29 und 30) empfehlen wir auch in den Schulen darauf hinzu­weisen, daß das Anzünden von Feuer im Wald und in der Nähe des­selben sowie das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken ver­boten und strafbar ist. Es empfiehlt sich gleichzeitig, darauf hinzuweisen, daß durch das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken und der­gleichen die für die Landwirtschaft so notwendige Vogelwelt, die durch den harten Winter bereits schwer gelitten hat, noch weiter geschädigt wird.

Gießen, den 4. Mai 1929.

Hessisches Kreisschulamt. Dr. Heß.

Betr.: Vertilgung der Raupennester.

An den Herrn Oberbürgermeister der Skadi Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen auf § 1 der Polizeiverordnung vom 18. Juli 1925 ver­öffentlicht im Amtsverkündigungsblatt Nr. 59 vom 24. Juli 1925 hin und empfehlen zunächst, allgemein durch öffentliche Bekanntmachung zur Vertilgung der Raupennester aufzufordern. Durch das Feldpolizeipersonal wollen Sie alsdann feststellen lassen, ob Ihrer Aufforderung nachgekommen ist oder nicht. Den säumigen Besitzern ist sodann von Ihnen eine kurze Frist zur Beseitigung der Anstände zu setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Frist keine Beseitigung, so ist Strafanzeige zu erheben und Beseitigung der Raupennester auf Kosten des Besitzers zu veranlassen.

Bei dieser Gelegenheit empfehlen wir den Gemeinden aufs neue die Anbringung von Nistgelegenheiten für Meisen und meisenartige Vögel.

Gießen, den 3. Mai 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Betr.: Die Erhebung der Kurtaxe und der Badegelder in Bad-Nauheim.

An den Herrn Oberbürgermeister der Skadl Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die Kurverwaltung Bad-Nauheim hat die Wahrnehmung gemacht, daß in den benachbarten Städten und Orten Fremde Wohnung nehmen, von da aus die Kurmittel in Bad-Nauheim gebrauchen, die Konzerte und das Kurhaus besuchen und die Zahlung der Kurtaxe auf diese Weise zu umgehen suchen. Daher ist angeordnet worden, daß die Abgabe von Badern in den Badehäusern zu Bad-Nauheim an die Ortsansässigen van Bad-Nauheim und der benachbarten Städte und Orte zukünftig nur dann noch erfolgen soll, wenn von denselben Ausweiskacten nach dem unten abgedruckten Muster dem Aufsichtspersona! in den Badehäusern vorgezeigt werden. Diese Ausweiskarlen sollen durch Sie auf Ansuchen der Orts- ansassigen ausgestellt werden.

Die Abgabe der Ausweiskarken darf also nicht an solche Personen W?"' welche zufällig nur zu Besuch anwesend sind. Bur für die Orls- f cEtl b*e mindestens drei Monate in dem betr. Orte wohnen und Vi >v*euer, bezahlt haben, dürfen derartige Karten ausgestellt werden, in P ^Ubstellung hat jedoch zu unterbleiben, insofern diese Ortsansässigen n Bad-Nauheim Wohnung genommen haben und nicht nach genommenen Baüe an demselben Tage in ihren Wohnort zurückkehren.

e-rrer bie ausgestellten Ausweiskarten haben Sie namentliche Ver- zeichnisse zu führen

h ®*.e jeiueils ausgestellten Karten sind nur für das Kalenderjahr, in a«n fte ausgefertigt sind, gültig.

m , wollen vorstehendes mehrmals ortsüblich veröffentlichen. Die For- und frank "usr0l!'s^arten sind bei der Kurverwaltung Bad-Nauheim gratis ^^f^^^Eweiskarten wollen Sie bei der Badeverwaltung Bad-Nauheim

sind am Schluffe der jeweiligen Saison im Oktober jeden 3t)nen ehr3er Kurverwaltung Bad-Nauheim portofrei von

.S*6. wsisi gebrauchten Karten sind von Ihnen zwecks Verwendung in «Motflcnben Jahren zurückzubehalten.

Alle Personen, die nicht im Gebrauche einer Ausweiskarte sind, können für den einmaligen Gebrauch der Kurmittel eine besondere Erlaubnis durch die Bade- und Kurverwaltung Bad-Nauheim erhalten.

Gießen, den 7. Mai 1929.

Kreisamt Gießen. 3. 33.: Schmidt.

Wortlaut der Ausweiskarte.

D wird hiermit bescheinigt, daß . . . selbe hier ansässig ist und die Bäder in Bad-Nauheim gebrauchen will.

, den 19 . . .

Bürgermeisterei

(Siegel.)

Bei mißbräuchlichem Gebrauch verliert diese Karte ihre Gültigkeit.

Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.

Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in der Medi­zinischen Poliklinik finden für die Besucher aus den Landgemeinden des Kreises Gießen jeden Montagnachmittag von 4 bis 5 Uhr statt.

Lungenkranke und Krankheitsgesährdete, die in ärztlicher Behandlung sind, bedürfen einer Ueberweisung ihres Arztes an die Lungenfürsorgestelle.

Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.

Gießen, den 6. Mai 1929.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Dr. Braun.

Betr.: Wie oben.

Au die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen 3hnen, vorstehendes ortsüblich bekanntzumachen, 3nter- efsenten entsprechend zu bedeuten und Unbemittelten eine entsprechende Bescheinigung auszustellen.

Gießen, den 6. Mai 1929.

Kreisamt Gießen (Bezirksfürsorgestelle). 3- 33.: Dr. Braun.

Betr.: Das Verhältnis der Schulen in Hessen zum republikanischen Staat.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Verordnung des Gesamtministeriums vom 26. August 1922 Ver­fügung des Landesamts für das Bildungswesen Nr. 22 706 vom 26. August 1922, Darmstädter Zeitung Nr. 208 vom 6. September 1922 und unser Ausschreiben vom 10. September 1922, AVBl. Nr. 99 vom 19. September 1922 bringen wir in Erinnerung.

Auf Ziffer 9 der Verordnung weisen wir besonders hin.

Gießen, den 6. Mai 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Kinkel.

Betr.: Einen allgemeinen hessischen 3ugendfeiertag.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Auch in diesem 3ahre soll ein 3ugendfeiertag stattfinden. Sie wollen denselben eingehend und sorgfältig vorbereiten und an uns berichten:

1. 3st ein Festzug vorgesehen?

2. Nehmen Erwachsene teil?

3. Werden die Ortsvereine eingeladen?

4. Sind Spenden an die Kinder vorgesehen? Auf welche Weise werden die Mittel aufgebracht, durch Gemeinde oder durch Private?

Bis spätestens zum 15. 3uli sehen wir 3hrem Bericht über den Verlauf des 3ugendfeiertags entgegen.

Gießen, den 6. Mai 1929.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Kinkel.

Betr.: Die Feier des Muttertags im Volksstaat Hessen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das nachstehende Ausschreiben des Herrn TOinifters für Kultus und Bildungswesen teilen wir 3hnen zur Kenntnis und Beachtung mit.

Gießen, den 6. Mai 1929.

Hess. Kreisschulamt. 3.33.: Kinkel.

Am 2. Maisonntag, dem 12. Mai 1929, wird in Hessen wie im ganzen Reich der Muttertag gefeiert. 3ch mache Sie darauf aufmerksam und empfehle den Lehrern, die Sache in geeigneter Weise zu unterstützen und auch die Schüler darauf hinzuweisen.

Dienstnachrichlen des Sreisamtes.

Wilhelm Kutscher aus Hattenrod wurde zum Feldschützen für die Ge­meinde hallenrod verpflichtet.

Landwirt Karl Bingmann l. zu Stockhäufen wurde als Mitglied des Wiesenvorstandes für die Gemeinde Stockhausen verpflichtet.

Bürgermeister Jochim von Stockhausen wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Stockhausen verpflichtet.

Druck der Brühl'schen Llniversitäts-Duch- und Steinbruckerei, R. Lange, Gießen.