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1929
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5. April
Erscheint Dienstag und Freitag.
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Druck der Brühl'schen Universitäts-Duch. und Steindruckerei, R. Lange, Sieben.
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Bekanntmachung.
Betr.: Aufstellung von Räucherschränken.
Von dem Verband der öffentlichen Feuerversicherungsanstalten in Deutschland ist neuerdings daraus hingewiesen worden, daß Landwirte zum Räuchern ihrer Fleischwaren transportable Räucherschranke benutzen. Diese werden in der Regel auf dem Flur oder auf dem Boden der Wohnhäuser aufgestellt, also in Räumen, welche meist Holzfußboden, zum Teil auch Fachwerkwände und Balkendecken haben. Da auch die Brandversicherungskammer der Ansicht ist, daß die Aufstellung solcher Räucherschränke mit einer erhöhten Feuergefahr verbunden ist, hat der Herr Minister des Innern bestimmt, daß auf diese Anlagen die tn § 64 Ziffer 2 der Ausführungsverordnung zur Allgemeinen Bauordnung enthaltenen Vorschriften für Oefen Anwendung zu finden haben.
Gießen, den 2. April 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.
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Dekannkmachung.
Nach Beschluß der Kreiswahlkommission für den Kreis Gießen vom 13. März 1929 tritt an Stelle des verstorbenen Kreistagsmitglieds Haas (Steinberg) der Former Ludwig Klöß in Treis a. d. Lda.
Gießen, den 26. März 1929.
Der Kreiswahlkommissar für die Kreistagswahlen.
Dr. Heß, Oberregierungsrat.
Betr.: Die Ausstellung von Duplikat-Arbeitsbüchern.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen bis spätestens 1. Mai d. I. Ihrem Bericht darüber entgegen, ob und gegebenenfalls wieviel Duplikat-Arbeitsbücher von Ihnen im Rechnungsjahr 1928 ausgestellt, fowie welche Reichsmarkbetrage dafür vereinnahmt worden sind.
Fehlbericht ist nicht erforderlich.
Gießen, den 3. April 1929.
Kreisamt Gießen. 3.93.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Lindenstruth; hier: Flurschäden infolge Wieseckregulierung.
In der Zeit vom 10. April 1929 bis einschließlich 23. April 1929 liegt auf dem Amtszimmer der Hefsischen Bürgermeisterei Lindenstruth und Reiskirchen
der Kommissionsbeschluß vom 26. März 1929, Ziffer 8
zur Einsicht der Beteiligten offen.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses wägend der Osfenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Lindenstruth und Reiskirchen schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 2.April 1929.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungsrat.
Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
^balts-Aeberstcht: Kreistagswahl. - Schlachthausanlage der Georg Schwalm Witwe zu Lollar. - Die Ausstellung von Duplikat-Arbeits. Inhacks -y büchern. — Aufstellung von Räucherschränken. — Feldberernigung in der Gemarkung Lindenstruth.
Bekanntmachung.
Betr.: Schlachthausanlage der Georg Schwalm Witwe zu Lollar.
Die Georg Schwalm Witwe zu Lollar beabsichtigt auf dem ihr gehörigen Grundstück Flur II, Nr. 39 in der Gemarkung Lollar ein Schlachthaus zu errichten.
Pläne und Beschreibungen hierüber liegen 14 Tage lang vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet auf der Bürgermeisterei Lollar für Interessenten offen. Etwaige Emwem düngen sind bei Meidung des Ausschlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Lollar vorzubringen.
Gießen, den 3. April 1929.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.


