Amtsverkündigungsblatt
für -ie provinziaMrektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
JJr. 47 Erscheint Dienstag und Freitag. 5. Juli Äur durch die Post Zu beziehen. 1929
Malts-Ueberstcht: Einfuhr von Kirschen nach Schottland. - Straßensperre. - Ordentliche Sitzung des Kreistags. - Benachrichtigung der Gendarmeriestatronen durch die Ortspolizeibehörden. - Die Ferien des Kreisausschusses. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung
betreffend: Einfuhr von Kirschen nach Schottland.
Vom 28. Juni 1929.
Nach einer Mitteilung der britischen Botschaft unterliegt die Einfuhr von Kirschen nach Schottland denselben Bedingungen wie die Einsuhr nach England. Wir verweisen auf unsere diesbezügliche Bekanntmachung vom 13. Juni 1929.
Darmstadt, den 28. Juni 1929.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.
J.E.: Becker.
Straßensperre.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Homberg—Erbenhausen, Ortsdurchfahrt Erbenhausen—Kirtorf wird ab 30. Juni aufgehoben.
Gießen, den 27. Juni 1929.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Ordentliche Sitzung des Kreistags des Kreises Gießen.
Auf Grund des Art. 39 Absatz 4 des Gesetzes betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen wird zur öffent- llchen Kenntnis gebracht, daß der Kreistag in seiner Sitzung am
Juni 1929 folgende Beschlüsse gefaßt hat:
Der Abschluß der Rechnung der Kreiskasse für 1927 Rj. wird vor- deha-ilich der Prüfung durch die Obersechnungskammer genehmigt, desgleichen die Kreditüberschreitungen.
Der Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben des Kreises für Iv2g Rp wird mit einigen Aenderungen genehmigt.
3. Die Festsetzung des Ausschlagssatzes für die endgültige Kreisgewerbesteuer für 1928 Rj. wurde nach Antrag der Verwaltung genehmigt.
4. Ausdehnung der Unfallversicherung; dem Zusammenschluß der hessischen Provinzen und Kreise für alle unfallversicherungspflichtigen Betriebe zu einem Versicherungsverband wird zugestimmt.
Gießen, den 1. Juli 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen.
I. V.: Dr. Heß, Oberregierungsrat.
Betr.: Benachrichtigung der Gendarmeriestationen durch die Ortspolizeibehörden.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach §68 der Dienstvorschrift für die hessische Landesgendarmerie sind die Ortsvorstände der Orte ohne staatliche Polizeiverwaltung verpflichtet, den Gendarmeriebeamten nicht nur auf ihr Verlangen alle erforderte Auskunft zu erteilen, sondern sie auch unaufgefordert von allem, was die öffentliche Sicherheit betrifft, in Kenntnis zu setzen.
Wir weisen Sie ausdrücklich aus diese Vorschrift hin und erwarten in Zukunft deren genaueste Beachtung.
Gießen, den 2. Juli 1929.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Ferien des Kreisausschusses.
Der Kreisausschuß hcht während der Zeit vom 15. Juli bis 15. September Ferien.
Während der Ferien können nur besonders schleunige Sachen zur Verhandlung kommen.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß.
Gießen, den 2. Juli 1929.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen.
I. 23.: Dr. H e ß.
Drenstnachrichten des kreisamkes.
Gemeinderechner Möbus in Mieseck ist mit Verwaltung der Stelle des Gemeinderechners zu Annerod bis zum Eintritt eines neuen Rechners beauftragt worden.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, B. Lange, Gießen.


