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^LSLßLMLWMrSLZSsq Arbeiter zur Pflicht.
Gießen, den 22. Dezember 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Frage kommt, am 1. Januar 1929 noch im Arbeüsverhaltnis gestanden haben oder noch nicht zurückgekehrt waren.
'Bet dieser Gelegenheit weisen wir darauf htn, daß nach § l ber 25er-
schästigung ausländischer Arbeiter genehmigt hat.
8 4 der genannten Verordnung bestimmt über die Legitimierung der ausländischen Arbeiter das Folgende: sZMZWKW EVMWWZ * Bescheinigung des öffentlichen Arbeitsnachweises tragt.
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jeweiligen Arbeitgebers in die Heimat abbefordert werden.
Wir empsehlen Ihnen die
schästigen oder zu beschäftigen beabs)g, hei Zweifeln über die ?unkdeWDÄchen°A7bL SW 11, Hafenplatz 4, in
Verbindung zu setzen.
Betr.: Deutscher Handwerksi'alender.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
nähme von 5 Exemplaren 2,60 Reichsmark.
Gießen, den 26. Dezember 1928
Hess. Kreisschulamt. I. V. Ur. n. 15 e ->.
Betr.: Prüfungen 1929. . „ .s„.
An dm Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
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Dienstnachr'rchten des Kreisamtes.
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briefe: vom 1. Januar bis 31. lliarz 192..


