Ausgabe 
4.1.1929
 
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^LSLßLMLWMrSLZSsq Arbeiter zur Pflicht.

Gießen, den 22. Dezember 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Frage kommt, am 1. Januar 1929 noch im Arbeüsverhaltnis gestanden haben oder noch nicht zurückgekehrt waren.

'Bet dieser Gelegenheit weisen wir darauf htn, daß nach § l ber 25er-

schästigung ausländischer Arbeiter genehmigt hat.

8 4 der genannten Verordnung bestimmt über die Legitimierung der ausländischen Arbeiter das Folgende: sZMZWKW EVMWWZ * Bescheinigung des öffentlichen Arbeitsnachweises tragt.

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jeweiligen Arbeitgebers in die Heimat abbefordert werden.

Wir empsehlen Ihnen die

schästigen oder zu beschäftigen beabs)g, hei Zweifeln über die ?unkdeWDÄchen°A7bL SW 11, Hafenplatz 4, in

Verbindung zu setzen.

Betr.: Deutscher Handwerksi'alender.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

nähme von 5 Exemplaren 2,60 Reichsmark.

Gießen, den 26. Dezember 1928

Hess. Kreisschulamt. I. V. Ur. n. 15 e ->.

Betr.: Prüfungen 1929. . .s.

An dm Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

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Dienstnachr'rchten des Kreisamtes.

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briefe: vom 1. Januar bis 31. lliarz 192..