Ausgabe 
3.5.1929
 
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Bür.: Lehrgang für Turnlehrer in Offenbach a. 9M

An die Schulvorstände der Landgemeinden des »reifes.

Wir weifen Sie auf die Verfügung des Herrn Ministers und BildungsweM vom IS. April 1029 m Jir. Ji oer 8eßStÄ die^gAnnen siuch an der Veranstaltung t-ilzumh» wollen sich alsbald bei uns melden.

Gießen, den 26. April 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: K i n,k e l.___

Betr.: Kartosfelkrebs. . . -

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

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scheibe befestigt, damit es gut sichtbar ist.

Ihnen, Verstöße gegen die Polizeiverordnung unnachsichtlich zur Anzeige 5U Die^Bürgermeistereien der Landgemeinden haben die Polizeiverord- niing erneut össentlich betanntzumachen.

Gießen, den 30. April 1929.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Betr.: Urlaub für die Teilnehmerinnen an der^upt«^mmnlm^ 'Allgem. Deutschen Lehrerinnenvereins in Wien, Psmgjten

An die Schulvorstände der Landgemeinden des «rehes.

Wir weisen Sie aus die Verfügung des Herrn Ministers sur» und Vildunaswesen vom 20. April 1929 IN Nr. 95 der ' ,

Zeitung" vom 24. April 1929 hin und empfehlen Ihnen, etwaige UM gesuche bis spätestens zum 10. Mai bei uns emzureichen.

Gießen, den 26. April 1929.

Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Kinkel._____ [

Dienstnachrichten des Äreisamies.

Friedrich Wagenbach I., Landwirt °°n Alten-Vuste!'wurde als iF geschworener für die Gemeinde Alten-Buseck verpflichtet.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Wiederbesetzung der Stelle des Feuervisitators des 4. Bezirks.

Die Neubesetzung der ZErmMtorenMle^für ^^^Bezirk^ist ^er- rod''sän8em'Äb?ch Lauter, LindknsUuth Lumda, Queckborn, Rein- ZSZWMM Mftigung bis zum 1. Juni d.J. bei uns emreichen.

Gießen, den l.Mai 1929.

Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüg e r.

Polizei-Verordnung

für den kreis Gießen, betreffend das Abbrennen von Grasslächen, Rainen und hecken.

Ministeriums des Innern vom 3.Januar 1911 zu Nr. . den Kreis Gießen solgendes verordnet:

§ 1. ..

Das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken ist m der Zeit | vom 15. März bis 31. August jeden Jahres verboten.

§ 2.

Personen unter 16 Jahren dürfen Grasflächen, Raine und Hecken überhaupt nicht abbrennen. § g

Personen über 16 Jahren abgebrannt werden.

§ 4. r.

Während des Abbrennens darf das Feuer nicht vflasjen werden

Es sind Schutzmaßnahmen zu ergreisen, die em Uevertreien Feuers auf fremden Besitz verhindern.

§ 5.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden insoweit mcht nach gesetzlichen Vorschriften eine höhere Strafe verwirkt ist, mit strafe bis zu 30 Mark bestraft.

Gießen, den 25. Januar 1911.

Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r. _____

Die Hauptstelle berechnet nur das Material. Der Preis beträgt 3,50 ^M^RÜckMt^auf^weiter fortschreitende Verseuchung unserer ®(. biete mit Kartoffelkrebs empfehlen wir den Gemeinden nut Knaben Fortbildungsschulen dringend, das Präparat zu beschaffen. Beste ung«: sind unmittelbar an die Hauptstelle für Pflanzenschutz zu richten. Um bit Hauptstelle in den Stand zu setzen, die nötige Anzahl van Stucken bereit zustellen, empfiehlt sich umgehende Bestellung.

Gießen, den 29. April 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Betr.: Merkblätter und Flugblätter der Biologischen Reichsanstalt ju Berlin.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Die Hefsische Hauptstelle für Pflanzenschutz am Landwirtschastliäfl -inMtut der Landesuniversität zu Gießen Senckenbergstraße 17) teilt M mi Xl i« eine AWahl vvn Flugblättern und Merkblättern der Biolo= chfchen Reich-anstillt vorräiig hält und sie °uf Bestellung abgibt H i Blätter behandeln die Schädlinge im Feld- und Gartenbau, Mittel jit | Saatgutbeizung, Wein- und Obstbau u. a. Der Preis sur das Blatt bi- I tra®irUntaftenn^n in Frage kommenden Schulvorständen mit nächst« Polt eine Zusammenstellung über die Merkblätter und Flugblatt« p gehen, die bis jetzt erschienen sind.

Gießen, den 29. April 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I.B.: Fischer.

I Betr Dienststunden bei dem Kreisschulamt. .

An die Schulvorstände und die Bürgermeistereien der Landgemeinde» des Kreises.

Die Dienststunden bei dem Kreis,chillamt liegen nunmehr:

I , f.".r sen Bezirk Gießen-Land I Mittwoch von 3 bis 5 ckhr,

I 2. für die übrigen Landgemeinden des Kreises Mittwoch von 9 bis

12 Uhr und von 3 bis 5 Uhr.

I Gießen, den 29. April 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Kinkel.

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