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Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirektiou Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
M. 30 Erscheint Dienstag und Freitag. 3. Mm Aur durch die Post zu beziehen. 1929
Juhalts-Ueberficht: Dierteljahrsausweis der Provinz Oberheffen. — Straßensperre. — Ausstellung der Voranschläge der Gemeinden. — Das Abbrennen von Grasflächen. — Der Feuervisitator im 4. Bezirk. - Kartoffelkrebs. — Merkblätter und Flugblätter der Biologischen Aeichsanstalt in Berlin. — Dienststunden bei dem Kreisschulamt. — Lehrgang für Turnlehrer in Offenbach. - Urlaub für Lehrerinnen. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Gemäß § 15 der Verordnung über Finanzstatistik vom 23. Juli 1928 veröffentliche ich nachstehend den
Vierteljahresausweis
über die Einnahmen und Ausgaben der Provinz Oberheffen im 4. Vierteljahr (Januar—März) des Rechnungsjahres 1928.
Gießen, den 20. April 1929.
Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.
I. A. Wolf.
A. Ordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr, und zwar:
a) Bestand zur Deckung restlicher Verpflichtungen . . —,—
b) Ueberschuß (+) des Vorjahres . .......218 193,— „
Zusammen . . 218193,— 5Mt
Jahressoll (Haus- haltsoll-tz Rechnungsoll der Vorjahrsreste)
Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe
seit Beginn des Rechnungsjahres bis einschl. des Vorviert.- jahres
int Berichtsvierteljahr
zusammen
1
2
3
4
1. Einnahmen:
1. Steuern.......
2. Von den Unternehmungen und Betrieben und der Vermögensverwaltung abgelieferte lieber« schüsse........
Verbleiben . .
3. Sonstige Einnahmen: Allgemeine Verwaltung.
Tiefbauwesen.....
Besondere gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen .....
klebrige Kämmereiverwaltungen .....
Einnahmen insgesamt . .
'*• Ausgaben:
1. Allgemeine Verwaltung.
2. Tiefbauwesen (Wege-, Straßen-, Brückenbau u. -Unterhaltung).....
3. Wohlfahrtspflege u. Gesundheitswesen (ausschl. Arbeitslosenfürsorge und Wohnungswesen) . . .
4. Besondere gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen ......
5. klebrige Kämmereiverwaltungen (soweit nicht unter 1 bis 4 aufgesührt)
Ausgaben insgesamt . .
Mithin: Mehreinnahme . .
1 263 000
1
250 000
567 117
180 000
386 049
953 166
180 000
1 513 000
3 200
1 516 500
214 840
219 730
747117
746
1 708 960
156 078
684 951
386 049
1285
316 527
69 444
60 035
1 133 166
2 031
2 025 487
225 522
744 986
3 467 270
3 297 852
833 340
4131 192
91 910
2 840 000
9 207
282 540
243 613
58 657
2 378 464
4 557
193 078
169 609
16 641
399 369
25
66 588
42 730
75 298
2 777 833
4 582
259 666
212 339
3 467 270
2 804 365
525 353
3 329 718
—
—
801 474
B. Außerordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr: Ueberschuß .......................
Jahressoll
(Haus- haltsollP
Rech- nungsoll der Vorjahrsreste)
Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe
feit Beginn des Rechnungsjahres bis einschl. des Vorviert.- jahres
im Berichts- Vierteljahr
zusammen
1
2
3
4
I. Einnahmen:
1. Schuldenaufnahme. . .
2 100 000
2 052 045
- 52 045
2 000 000
Einnahmen insgesamt . .
2 100 000
2 052 045
- 52 045
2 000 000
11. Ausgaben:
1. Tiefbauwesen (Wege-, Straßen-, Brückenbau u. -Unterhaltung).....
2 100 000
1 942 005
802
1 942 807
Ausgaben insgesamt . .
2 100 000
1 942 005
802
1 942 807
Mithin: Mehreinnahme .
—
—
—
57 193
Abschluß.
A. Ordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr.................... 218 193
Mehreinnahme (+) aus den Monaten April 1928 bis März 1929 801 474
Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsmonats....... 1019 667
B. Außerordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr..................... —
Mehreinnahme (+) aus den Monaten April 1928 bis Mürz 1929 . 57 193
Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsmonats........57 193
Straßensperre.
Wegen Ausführung von Kleinpflasterarbeiten wird die Provinzialstraße
Gießen—Reiskirchen, vorerst km 7,00 bis 9,00
vom ZHontag, dem 6. Mai 1929 für jeglichen Verkehr gesverrt.
Umleitung erfolgt über Rödgen—Großen-Buseck.
Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 29. April 1929.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Bete.: Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden für das Rj. 1929.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf das übergedruckte Ausschreiben vom 16. Januar 1929 muß auf Vorlage der Voranschläge bis zum 15. Mai d. 3. bestanden werden. Hinderungsgründe sind anzuzeigen.
Gießen, den 30. April 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Betr.: Das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken.
An den Herrn Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamk Gießen und die Gendarmeriestationen des Kreises.
Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit nachdrücklichst auf die nachstehend abgedruckte Polizeiverordnung für den Kreis Gießen und empfehlen


