Ausgabe 
25.9.1928
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

I!r. 69 Erscheint Dienstag und Freitag. 25. September Nur durch die Post zu beziehen. 192L

Inhalts-Aebersicht: Volksentscheid. - Rotkreuztag am 7. Oktober 1928. - Schafräude in der Gemeinde Holzheim.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 9 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 (Reichsgesetzbl. S. 790) in der Fassung des Artikels III des Zweiten Gesetzes zur Aenderung des Reichswahlgesetzes vom 31. Dezember 1923 (Reichsgesetzbl. 1924 I S. 1) haben wir den Ministerialrat Bornemann in Darmstadt (Dienstadresse: Staatsministerium, Neckarstraße 7. Tel. Nr. 83) zum Abstimmungsleiter des Stimmkreises Nr. 33 Hessen-Darmstadt und den Legationsrat Dr. H e i n e m a n n in Darmstadt (Dienstadresse wie vor) zu dessen Stellvertreter für das VolksbegehrenPanzerkreuzerverbot" er­nannt.

Darmstadt, den 21. September 1928.

Adelung. Leuschner. Korell.

I. V.: Dr. Schwarz. I. V.: Schüfe r.____________

Bekanntmachung.

Veir.: Rottreuztag am 7. Oktober 1928.

Auf Ersuchen des Hessischen Roten Kreuzes in Darmstadt weisen wir darauf hin, daß in diesem Jahr, am Sonntag, dem 7. Oktober 1928, ein allgemeiner Rotkreuztag in ganz Deutschland stattfindet, an dem Samm­lungen für die Wohlfahrtseinrichtungen des Roten Kreuzes vorgenommen

werden. Das Hessische Ministerium des Innern hat unterm 30. Marz 1928 zu Nr. M. d. I. 10 200 für die Zeit vom 23. September bis einschließlich 21. Oktober 1928 solche Haus- und Straßensammlungen genehmigt, die die Zweigvereine und Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz allgemein in Hessen durchführen werden.

Wir machen die Bürgermeistereien auf den Rotkreuztag aufmerksam und empfehlen Ihnen, ihn zu fördern, und die Bevölkerung empfehlend auf ihn hinzuweisen.

Gießen, den 24. September 1928.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. H e ß.

Bekanntmachung.

Betr.: Schafräude; hier: in der Gemeinde Holzheim.

Unter der Schafherde der Gemeinde Holzheim ist die Schafräude fest- gestellt worden. Die Schutzmaßnahmen der Paragraphen 248 ff. der Aus­führungsverordnung zum Reichsviehseuchengesetz werden angeordnet.

Gießen, den 20. September 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Druck der Brühl'fchen Univerfitäts ° Vuch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.