Ausgabe 
1.5.1928
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ar. 31 Erscheint Dienstag und Freitag. 1. l2tur durch die Post zu beziehen. 1928

Inhalts-Aebersicht: Strahensperre. - Gebühren für das Ausschellen von Bekanntmachungen. - Schweinezwischenzählung. - Landwirtschaftliche Bodenbenutzung. - Dienstnachrichten

Straßensperre.

Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Strecke Frankfurter Straße von der Schubertstrahe bis zur Unterhaltungsgrenze in der Stadt Gießen vom 1. bis 10. Mai 1928 für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt:

a) GießenFrankfurt und umgekehrt über GießenLeihgestern Großen-Linden;

b) GießenWetzlar und umgekehrt über HeuchelheimAtzbach.

Die Lahnbrücke im Zuge der Straße HeuchelheimMendorf darf nicht mit Lastkraftwagen befahren werden.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 24. April 1928.

Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.

Betr.: Die Gebühren für das Ausschellen von Bekanntmachungen durch gemeindliche Beamte und Bedienstete in Staats-, Gemeinde- und Privatangelegenheiten und für deren Mitwirkung bei Versteige­rungen in diesen Angelegenheiten.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Aus Anlaß eines Sonderfalles sehen wir uns veranlaßt, obige @e= bühren wiederholt bekanntzugeben:

Für das Ausschellen von Bekanntmachungen durch gemeindliche Be­amte und Bedienstete in Staats-, Gemeinde- und Privatangelegenheiten und für deren Mitwirkung bei Versteigerungen in diesen Angelegen­heiten werden vom 1. Februar 1984 ab folgende Gebühren festgesetzt:

a) für Bekanntmachungen durch die Schelle:

1. in den Gemeinden über 4000 Seelen .... 1,25 Reichsmark,

2. in den Gemeinden über 2000 bis 4000 Seelen . 1,00 Reichsmark,

3. in den Gemeinden über 1000 bis 2000 Seelen . 0,75 Reichsmark,

4. in den Gemeinden über 500 bis 1000 Seelen . 0,60 Reichsmark,

5. in den Gemeinden bis 500 Seelen.....0,50 Reichsmark.

Die gleiche Gebühr darf erhoben werden für das Ausschellen ohne Verkündigung, wenn dies als Zeichen des Beginns einer Versteigerung ausdrücklich verlangt wird.

Die doppelte Gebühr ist zu erheben für Bekanntmachungen durch die Schelle auf Antrag von Privatpersonen in deren geschäftlichem Interesse.

b) für das Läuten der Turmglocke:

als Zeichen des Beginns einer Versteigerung, wo dies bisher üblich war und auch fernerhin ver­langt wird ..............0,20 Reichsmark;

c) für das Ausrufen bei Versteigerungen:

für jede angefangene Stunde........0,60 Reichsmark

jedoch mindestens 1 Reichsmark.

Die Erhebung einer Gebühr von mindestens 1 Reichsmark ist nur in den unter c aufgeführten Fällen zulässig, während in den Fällen unter a und b nur die dort vorgesehenen Beträge erhoben werden dürfen. Zum Bei­spiel darf für eine Bekanntmachung durch die Schelle in einer Gemeinde bis 500 Seelen nicht der Betrag von 1 Reichsmark, sondern nur ein solcher von 50 Reichspfennig erhoben werden. Wir empfehlen, die Orts­und Polizeidiener auf diese Bekanntmachung aufmerksam zu machen.

Gießen, den 26. April 1928.

Kreisamt Gießen. I. 33.: Dr. Heß.

Betr.: Schweinezwischenzählung am 1. Juni 1928.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Am 1. Juni 1928 findet eine Schweinezwischenzählung statt.

Die Leitung der Zählung ist der Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt übertragen.

Die Ausführung liegt den Hessischen Bürgermeistereien (Oberbürger­meister, Bürgermeister) ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird von Staats wegen nicht geleistet.

Die notigen Zähllisten und Gemeindebogen wird Ihnen die Hessische Zentralstelle für die Landesstatistik unmittelbar zusenden. Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 25. Mai nicht im Besitze der nötigen Zählpapiere sind, wollen sich entweder mittels Fernruf Nr. 2657 oder telegraphisch an die genannte Zentralstelle wenden.

Auf dem Gemeindebogen und auf der Zählliste sind Anweisungen aufgedruckt, aus denen Sie ersehen, wie die Zählung im einzelnen durch- zusühren ist. Sie wollen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und die Zähler entsprechend belehren, besonders auch darauf aufmerksam machen, daß die Namen der Viehbesiher pp. deutlich zu schreiben und Straße und Hausnummer genau anzugeben sind. Gleichnamige Viehbe­sitzer pp. sind durch Zusatz ihres Veizeicheus so zu kennzeichnen, daß Verwechslungen ausgeschlossen sind.

Anfragen bezüglich der Zählung sind an die Hessische Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt zu richten.

Die ausgefüllteu Zähllisten und die Urschriften der Gemeindebogen sind spätestens bis zum 5. Juni d. 3. an die Zentralstelle für die Landes- stakistik in Darmstadt abzusenden. Der Termin ist unbedingt einzuhalten.

Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht angefertigt zu werden, doch sind von dem Gemeindebogen Abschriften zu den Akten der Bürgermeisterei zu nehmen.

Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er bei dieser Zählung aufge­fordert wird, nicht erstattet, oder wer wissentlich unrichtige ober unvoll­ständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten ober mit Gelbstrafe bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vorhandensein ver­schwiegen worden ist, im Urteil für den Staat verfallen erklärt werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekanntzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur ge­wissenhaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen.

Gießen, den 25) April 1928.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.

Betr.: Landwirtschaftliche Bodenbenutzung; hier: Anbauflächenerhebung 1928.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die diesjährige Anbauflächenerhebung findet wieder in der gleichen Weife wie im Jahre 1926 statt. Die Feststellung der Anbauflächen hat in der Zeit vorn 28. Mai bis 4. Juni zu erfolgen. Die Erhebungsformu­lare gehen Ihnen unmittelbar durch die Zentralstelle für die Landes- ftatiftif in Darmstadt zu; sie sind nach Ausfüllung auch unmittelbar wieder an die Zentralstelle für die Landesstatistik in Darmstadt zurück- zufenden.

Diejenigen Bürgermeistereien, die bis zum 20. Mai noch nicht in den Besitz der Erhebungsformulare gelangt find, haben dies telephonisch (Darmstadt Fernruf 2657) ober schriftlich der Zentralstelle mitzuteilen.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Erhebungsformularen genau ver­traut zu machen und für die richtige Ausfüllung und umgehende Ein­sendung Sorge zu tragen.

Auch bei der diesjährigen Anbauflächenerhebung handelt es sich nicht um die Feststellung der Anbauflächen der einzelnen Landwirte, sondern nur um die Feststellung der Gesamtanbauflächen der ganzen Gemeinde.

Gießen, den 25. April 1928.

Kreisamt Gießen. 3. 33.: Schmidt.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Heinrich Sarnes III. aus Dorf-Gill wurde zum Feldschützen für die Gemeinde Dorf-Gill ernannt und verpflichtet.

3ohannes Wenzel von Harbach wurde zum Mitglied des Wiesen­vorstands Harbach bestellt und verpflichtet.

Druck der Drühl'fchen Kniversitäts«Buch« und Steiudruckerei. B. Lange, Gießen.