Amtsverkündigungsblatt
für -ie Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
1928
Aur durch die Post zu beziehen.
23. Oktober
Erscheint Dienstag und Freitag.
M. 11
lubalts-Aeberficht: Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1928/29 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirtschaftsämtern. Feldbereinigung Röthges. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1928/29 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirtschaftsämtern.
Der ordentliche Lehrgang an den landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grünberg beginnt am
Montag, dem 5. November d. 3.
und zwar in Lich um 10 Uhr und in Grünberg um 9% Uhr.
Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren beider Landwirtschaftsämter entgegengenommen und sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in
Lich an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Lich,
Grünberg an Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschaftsamt Grünberg.
Genannte Herren erteilen auch nähere Auskunft über das Alter der aufzunehmenden Schüler, das Schulgeld, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung der Schüler in Privathäusern.
Fernruf: Lich Nr. 39, Grünberg Nr. 70.
Die in die Unterklassen eintretenden Schüler müssen bereits zu Ostern 1927 aus der Volksschule entlassen sein; das Schulgeld beträgt für das Winterhalbjahr 30 Reichsmark für hessische und 35 Reichsmark für nichthessische Schüler. , , ,,
Auf die große Bedeutung der sachlichen Ausbildung der Heranwachsenden landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.
Gießen, den 12. Oktober 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Giehen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu lassen,
auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtschaftlichen Beruf ergreifenden Söhne zum Schuleintritt hinzuwirken.
Gießen, den 12. Oktober 1928.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Röthges; hier: die Auflösung der Vollzugskommission.
Nachdem das Feldbereinigungsoerfahren in der Gemarkung Röthges beendigt und auch das Kassewesen abgeschlossen ist, hat das Hessische Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft, in Darmstadt durch Entschließung vom 8. Oktober 1928 die Vollzugskommission der Feldbereinigungsgesellschaft Röthges aufgelost.
Lauterbach, den 13. Oktober 1928.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Ohly, Regierungsrat.
Dienstnachrichten des kreisamkes.
Ludwig Suhl II., Metzger zu Mainzlar, ist zum Aushauer der Gemeinde Mainzlar verpflichtet worden.
Heinrich Kornmann aus Beltershain wurde zum Aushauer der Gemeinde Beltershain verpflichtet.
Beigeordneter Philipp Böh III. zu Bersrod ist zum Wiesenvorstandsmitglied verpflichtet worden.
Zu Mitgliedern des Wiefenvorstandes Alten-Bufeck sind verpflichtet worden: 1. Landwirt Wilhelm Kaspar Rabenau: 2. Ludwig Wilhelm Becker; 3. Heinrich Fohrbach III.
Wilhelm Nuhn und Otto Zecher aus Treis a. d. Lda. sind zu Feldgeschworenen der Gemeinde Treis a. d. Lda. verpflichtet worden.
Druck der Brühl'fchen Univerfitäts-Buch, und Sieindruckerei. R. Lange. Giehen.


