Ausgabe 
20.1.1928
 
Einzelbild herunterladen

Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

7!r. 6 Gricheinl Dienstag unö Freitag. 20. LaNUÜr Aur durch die Post zu beziehen. 1928

Jnhalts-Aebersicht: Die Ausübung des Hufbeschlags. - Die Ankörung von Privathengsien. - Maul» und Klauenseuche in Ulphe. - Schulausgabe der Reichsversasfung- Dienstnachrtchien.

Bekanntmachung,

betreffend die Ausführung der Vorschriften vom 19. März 1927 zur Aus­führung des Gesetzes vom 13. 3uni 1885, die Ausübung des hufbefchlags betreffend (Reg.-Bl. S. 77).

Vom 11. Januar 1928.

I.

Die nach §§ 1 bis 6 der Vorschriften zur Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1885, die Ausübung des Hufbefchlags betreffend, vom 13. März 1927 abzuhaltenden Lehrgänge beginnen jeweils am 1. April, 1. August und 1. Dezember und dauern je vier Monate. Sie finden in der Hufbeschlaglehr- fchmiede zu Gießen statt. Anmeldungen sind an das Ministerium des Innern, Abteilung.für öffentliche Gesundheitspflege, Darmstadt, Luisen- platz 2, zu richten. Der Anmeldung sind anzufügen:

1. ein Geburtszeugnis;

2. der amtliche Nachweis darüber, daß der Anmeldende feine Lehrzeit ordnungsmäßig in einer Schmiede, in der auch Hufbeschlag aus- geübt wird, zurückgelegt und die Gesellenprüfung abgelegt hat;

3. der amtliche Nachweis, daß der Anmeldende sich danach drei Jahre als Geselle im Hufbeschlag betätigt hat.

II.

Die Zulassung zu einem Lehrgang erfolgt durch die genannte Mini- sterialabteilung, nachdem der Anmeldende die nach § 4 Abs. 3 der ge­nannten Vorschriften erforderliche Aufnahmeprüfung bestanden hat.

Die Termine der Aufnahmeprüfungen werden von der Ministerial- abteilung für öffentliche Gesundheitspflege bestimmt.

III.

Die Prüfung der Teilnehmer an den Lehrgängen findet am Ende der Lehrgänge auf Grund der in den genannten Vorschriften festgelegten Prüfungsordnung statt. Die Prüfungszeugnisse werden von der Ministe- rialabteilung für öffentliche Gesundheitspflege ausgestellt.

Darmstadt, den 11.Januar 1928.

Der Minister des Innern.

___________________________I. V.: Spamer.___________________________

Bekanntmachung,

betreffend die Ankörung von Privathengsien.

Vom 9. Januar 1928.

Besitzer von Privathengsten, welche diese zum Decken fremder Stuten verwenden und für das Jahr 1928 ankören lassen wollen, werden aufge­fordert, bis spätestens 31.3anuar 1928 bei der Landgestütsdirektion in Darmstadt entsprechenden Antrag zu stellen. Anträge, die nach dem 31. Ja­nuar 1928 eingehen, können in diesem Jahre nicht mehr berücksichtigt werden.

Darmstadt, den 9. Januar 1928.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft. Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.

___________________________I. V.: Becke r.___________________________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Utphe.

In Utphe (Kreis Gießen) ist die Seuche erloschen. Die Sperrmaß­nahmen werden aufgehoben.

Gießen, den 18. Januar 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: Güngerich.

Betr.: Schulausgabe der Reichsverfafsung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post gehen Ihnen die bestellten Abdrucke der Reichs­verfassung zu.

Gießen, den 18. Januar 1928.

Hess. Kreisschulamt. I.V.: Fischer.

' Dienstnachrichten des Kreisamtes.

In Vilbel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche er­loschen.

In Rendel (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche aus- gebrochen.

Das aus den Orten und Gemarkungen Wahlen und Gleimen­hain (Kreis Alsfeld) bestehende Beobachtungsgebiet ist aufgehoben.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Frühjahrspferdemarktes zu Darmstadt; Ver- t^iebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: Monat Mai Ausspielung anläßlich des Fasel-, Zuchtvieh- und Schweinemarktes zu Biebesheim; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehunqs- termin: 6. März 1928.

Ausspielung anläßlich des Pferdemarktes in Alzey; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 11. Mai 1928.

Ferner im Wege des Luftaustauschs:

Sammelwertlotterie zur Förderung sozialer und kultureller Zwecke in Preußen; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 15. und 16. Februar bzw. 18 bis 23. April 1928.

Geldlotterie zugunsten des Landesverbandes der Kinderreichen Württem­bergs; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 16. Februar 1928.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt: Dem Diakonissen­haus Elisabethenstift in Darmstadt zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlung für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 31. De­zember 1928;

dem Hessischen Diakonieverein e. V., Darmstadt zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlung im Gebiete des Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1928.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Faselmarktes in Butzbach; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin 12. April 1928;

Baden-Badener Fürsorgegeldlotterie; Vertriebsgebiet der Lose: Volks­staat Hessen; Ziehungstermin: 5. Juni 1928;

Gemeinsame Geldlotterie zugunsten der Pferdemärkte in Stuttgart, Heilbronn, Ludwigsburg, Leonberg und Hall; Bertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 22. März 1928 bzw. Vertriebszsit für die Losbriefe: vom 1. Januar bis 30. Juni 1928;

die Verlegung des Ziehungstermines der GeldlotterieHaus der Jugend, Offenbach am Main" auf den 15. Februar d. I.;

die Verlegung des Ziehungstermines der Geldlotterie zur Förderung der schaffenden Kunst in Bayern auf den 10. bis 12. Mai d. I.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch» und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.