Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Nr. 20 Erscheint Dienstag und Freitag. 20. MärZ Nur durch die Post zu beziehen. 1928
Illhalts-Uebersicht: Strassensperre. — Die Fahrbahn der Prvvinzialstrahe „Queckborn- Grünberg-. - Erhebung einer Biersteuer in der Stadt (Sieben. QKitnaome Don Hunden in Helder und ^Dulder. — Die Ausführung des ^Irkundenslempelgelehes. — Dienstnuchrichlen.
Straßensperre.
Wegen Vornahme von Wasserleitungsarbeiten wird die Provinzialstraße
„Grimberg—Röthges"
Ortsdurchfahrt Grünberg
vom 19. März 1928 ab bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt durch die Vorstadt.
Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 14. Mürz 1928.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Fahrbahn der Provinzialstraße „Queckborn—Grünberg".
Wir machen alle Fuhrwerksbesitzer, Kraftwagenführer, Radfahrer und Fußgänger darauf aufmerksam, daß die Fahrbahn der Provinzialstraße
„Queckborn- Grünberg" in der Ortsdurchfahrt Queckborn
wegen Verlegung einer Wasserleitung teilweise mit Erdaushubmassen und Materialien belegt ist und nur vorsichtig und langsam befahren werden darf. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 14. März 1928.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Stadt Gießen.
Den nachstehenden Nachtrag zur Ortssatzung über die Erhebung einer Biersteuer in der Stadt Gießen bringen wir zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 17. März 1928.
Kreisamt Gießen. 1.93.: Dr. Heß.
Nachtrag
zur Ortsfahung über die Erhebung einer Biersteuer in der Stadt Gießen.
Auf Grund des Artikels 15 der Städteordnung, des § 15 des Finanz- ausgleichgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Uebergangsregelung des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden vom 9. April 1927 (RGBl. I, Seite 91) und der Verordnung über die Gemeinde-Biersteuer vom 23. Juli 1927 (RGBl. I, S. 238) wird auf Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 1927 nach Begutachtung durch den Oberbürgermeister und den Kreisausschuh und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 24. Februar 1928 zu Nr. M. d. I. 7346 für den Gemarkungsbezirk der Stadt Gießen der folgende Nachtrag zur Biersteuerordnung erlassen.
§ 1-
Im § 1 der Ortssatzung über die Erhebung einer Biersteuer in der Stadt Gießen wird folgender Satz 2 hinzugefügt:
„Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, die Biersteuer innerhalb des Höchstsatzes von 7 v. H. des Herstellerpreises in Reichsmarkbeträgen je Hektoliter festzusetzen."
§ 2.
Dieser Nachtrag zur Biersteuerordnung tritt gleichzeitig mit der ursprünglichen Steuerordnung am 1. Oktober 1927 in Kraft.
Gießen, den 5. März 1928.
Der Oberbürgermeister: Dr. Keller.
Betr.: Forst- und Jagdschutz: hier: Mitnahme von Hunden in Felder und Wälder.
An die Orkspolizeibehörden und die Gendarmerieskationen des Kreises.
Nach Art. 25 des Hessischen Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 macht sich derjenige strafbar, der einen Hund in fremdem Jagdgebiet bei sich hat und denselben außerhalb der erlaubten Verbindungswege über 100 Schritte von diesem entfernt frei herumlaufen läßt.
Wir beauftragen Sie, alle Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, das ihnen unterstellte Polizei- und Feldschutzpersonal entsprechend anzuweisen.
Gießen, den 16. März 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Bekannkmachung
Betr.: Die Ausführung des Urkundenstcmpelgesetzes vom 12. August 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Vtärz 1910 und des Gesetzes vom 3. Januar 1923.
Unter Hinweis auf Artikel 33 des obengenannten Gesetzes wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Erhebung der Stempelabgabe für Verkaufs- und Waagautomaten, für Automaten, die zur Unterhaltung des Publikums die'nen und nur gegen Entgelt benutzt werden können, für öffentlich ausgestellte Klaviere, Radioapparate oder sonstige Musikwerke, für Federwagen, Luxuswagen und Luxusreitpferde für die Zeit vom 1. April 1928 bis 31. März 1929 von jetzt ab bis Ende März 1928 an allen Wochentagen, vormittags von 8 bis 12 Uhr, im Kreisamtsgebäude, Zimmer Nr. 8, stattfindet. Innerhalb des gleichen Zeitraumes können Anmeldungen von Automaten ufm (unter Vorlage der Steuerkarte) bei uns erfolgen.
Wer bis zum 31. März 1928 die Anmeldung der steuerpflichtigen Automaten usw. bei uns nicht erwirkt hat, ist zur Weiterentrichtung der Abgabe bei Meidung der Bestrafung und zwangsweisen Beitreibung verpflichtet.
Die für das Rechnungsjahr 1927 ausgestellten Karten sind vorzulegen.
Dem Polizeiamt Gießen und den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises empfehlen wir, vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise wiederholt zu veröffentlichen.
Gießen, den 14. März 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
In der Gemeinde Arnshain (Kreis Alsfeld) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Druck d«r Brübl'fche« Älniverfitätck^Buch- und Steindruckerei. A. Lang«, Giehen


