Amisverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen
1928
Nur durch die Post zu beziehen.
19. Oktober
Erscheint Dienstag und Freitag.
Ar. 26
Skraßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Gießen—Frankfurt Teilstrecke . „
„Gießen—Klem-Lmden
wird am 18. d. M. zwischen Eisenbahnüberführung Klein-Linden und der Straße „Am Zollstock" aufgehoben. Von da ab wird der Verkehr über städtischeStrahen umgeleitet.
Gießen, den 15. Oktober 1928.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Gießen, den 18. Oktober 1928.
Hessisches Kreisschulamt, J.V.: Fischer.
Betr.: Ausstellung Naturschutz und Schule.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 13. Oktober 1928 in Nr. 243 der Darmstadter Zeitung vom 16. Oktober 1928 hin.
Beteiligung von Schulen im Sinne von Absatz 2 des Ausschrechens empfehlen wir Ihnen, unmittelbar bei der dort angegebenen Stelle anzumelden.
Betr.:
In liegt
Bekanntmachung.
Betr.: Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen.
Unter Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen weifen wir wiederholt darauf hin, daß Amtstage bei der unterzeichneten Behörde nur Dienstags vormittags und Freitags vormittags ,eder Woche sind Wahrend der übrigen Zeit sind die Dienstzimmer des Kreisamts für bas Publikum geschloffen, so daß, soweit es sich nicht um Falle allerdriWendste. Art handelt, Personen, die außerhalb der Amtstage hier vorsprechen, auf Abfertigung nicht rechnen können.
Gießen, den 17. Oktober 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
rfitäts-Puch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.
Bekanntmachung.
Feldbereinigung Beltershain und Stangenrod; hier: endgültiger d^r^Zeit^vmn" 22. Oktober 1928 bis einschließlich 29. Oktober 1928 aus der Hessischen Bürgermeisterei Beltershain
der endgültige Kostmausschlag (ausgestellt nach dem Beschluß vom 27 Februar 1928, Ziffer 1, bzw. der ersten Versammlung vom
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir ersuchen, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise, in den Landgemeinden außerdem durch Aushang des Ihnen mit Verfügung vom 14. März 1925 zugegangenen Plakats öffentlichen Kenntnis zu bringen. Weiter weisen wir die Bürgermeistereien der Landgemeinden ausdrücklich an, Gesuche, die °°n ihne>, au zunehmen sind oder schriftlich bei ihnen vorgebracht werden mit der Post hierher zu schien und nicht, wie dies vielfach üblich war, durch den Gesuchsteller selbst mw zu übermitteln.
Gießen, den 17. Oktober 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Betr.: Totengedächtnisseier.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen auf unsere Verfügung vom 15. Oktober 1927 (lieber» druck) hin.
Betr.: Erhebung von Zuschlägen zur Vergütung von Beamtenmiet- und Dienstwohnungen für bauliche Verbesserungen.
An die Bürgermeistereien und Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Das nachstehende Ausschreiben des Herrn Finanzministers teilen wir Ihnen zur Kenntnis mit: q;;ir hn„.
Mit Ermächtigung des Gesamtminlstermms wird bestimmst F r^ bauliche Herstellungen und Neueinrichtungen in Beamten-7N,e Wohnungen, die auf Antrag der Bewohner ausgesuhrt werden und eine mauernde Werterhöhung der Wohnung zur Folge haben wird bis auf weiteres der Friedensmietwert der Wohnung um einen' Betrag erhöhst der e ner Ver-.. ünsuna der Herstellungskosten zu 8 v. H. auf vollen Mai betrag auf- gerundet entspricht. Das gleiche gilt für solche Dienstwohnungen, für die der tatsächliche (objektive) Mietwert als Dlenstwohnungsvergutung
Am/zurückliegende Fälle, in denen bereits feste Mietzuschläge erhoben werden?ist das obige Verfahren sinngemäß derart anzuwenden, daß der Wohnungsinhaber während der bestehenden Erhöhung der ^tebensmiete um 20 vH. durch Einbeziehung des festen Zuschlags in den Friedensmiet- wert nicht höher belastet wird als seither.
Gießen, den 18. Oktober 1928.
Hessisches Kreisschulamt. I.D.: Fischer.
Gießen, den 17. Oktober 1928.
Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Fischer.
Druck der Brühl'schen Tlnive
21' äusser Hessischen Bürgermeisterei Stangenrod
der Nachtrag zum endgültigen Kostenausschlag (gemäß Kommisstons- beschluß vom 24. Januar 1928, Ziffer 1)
••SäÄ* Kl ««« »U-MUII--wih,.,d ber Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Beltershain bzw. Stangenrod schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Lauterbach, den 17. Oktober 1928.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Ohly, Regierungsrat. __________
Dienstnachrichten des kreisamkes.
Theodor Kammer von Langd wurde als Aushauer für die Gemeinde Langd verpflichtet.
ynm Wiesenvorstand der Gemeinde Treis a. d. Lda. wurden verpflichtet. 1 Wilhelm Dapper 2. Konrad Zecher, 3. Johann Philipp Amend 4. h-mr Fritz st, 5. Ludwig Becker list, 6. Johann Heinrich Kehr VIII. (die beiden letzteren als Stellvertreter).
Wilhelm Herzberger aus Bersrod wurde zum Feldgeschworenen der Gemeinde Bersrod verpflichtet.
Metzger Johannes Klos IX. von Rödgen wurde zum Aushauer für die Gemeinde Rödgen verpflichtet.
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Betr.: Die Halbmonatsschrift „Saar-Freund".
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Mit nächster Post geht Ihnen ein Stück der Festnummer des „Saar- Freundes" zu, deren Aufsätze sich für Belehrungs- und Aufklarungsvor- träge gut eignen.
Gießen, den 17. Oktober 1928.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Betr: Die Monatsschrist „Im Strome der Arbeitsschule".
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen empfehlend auf die illustrierte Monatsschrist „Im Strome der Arbeits chule" hin. Eie erscheint im Technisch-Pädagogischen Verlag Scharfes Druckereien in Wetzlar und kostet 2,25 Reichsmark viertelfahrlich.
Zahlreiche hessische Schulmänner, die an vielklasstgen Stadtschulen sowohl wie an wenig gegliederten Landschulen praktisch wirken, gehören zu den Marbeitern. Die Zeitschrist ist ein sehr gutes Hilfsmittel für alle d e zur Verwirklichung der Richtlinien über Arbeitsschule und neue Schulreform beizutragen bemüht sind.
Gießen, den 15. Oktober 1928.
Hessisches Kreisschulamt. 3.53.: Fischer.


